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14.11.09 - ALSFELD

CDU will, dass Vogelsbergkreis "alleiniger Eigentümer" von Krankenhaus bleibt

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung am kommenden Montag im Kreistag des Vogelsbergkreises über die gesellschaftsrechtliche Verflechtung der Kreiskrankenhaus Alsfeld GmbH mit der Klinikum Bad Hersfeld GmbH will die CDU- Vogelsberg die Gründe für ihre Ablehnung dieses Vorhabens der Öffentlichkeit und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Alsfelder Krankenhauses darlegen. Wie in einer Pressemitteilung erklärt wird, haben die Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion Vogelsberg sowohl grundsätzliche Gründe für die Ablehnung des Beschlussvorschlag, als auch erhebliche Bedenken wegen einiger wichtiger Regelungen der vorgelegten Gesellschaftsverträge.

Als Erstes fehle vielen Kreistagsabgeordneten und Kreisbeigeordneten eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung, warum gerade jetzt – und relativ schnell – die gesellschafts-rechtliche Verflechtung vorgenommen werden solle. Das im alleinigen Eigentum des Vogelsbergkreises stehende Kreiskrankenhaus in Alsfeld war im Jahr 1999 durch Kreistagsbeschluss in eine GmbH umgewandelt worden. Bis in das Jahr 2009 war und ist die wirtschaftliche Situation der GmbH von den Aufsichtsratsmitgliedern und der Geschäftsführung als stabil beschrieben worden, bis einschließlich 2008 war noch kein Geschäftsjahr mit Defizit abgeschlossen worden: zweifellos Ergebnis der guten Arbeit von Geschäftsführung und allen Mitarbeiter(innen). Daher sei nicht klar, warum man sich als wesentlich kleinerer Partner (Verhältnis 30 : 70) an einen viel größeren Partner anhängen solle. Allein der Hinweis auf die schwieriger werdende Situation in dem stark umkämpften Geschäftsgebiet eines Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung von der Größe des Alsfelder Hauses reiche nicht aus, denn diese Warn-Botschaften würden seit rund 20 Jahren verkündet, weil sich das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland ständig in Umbrüchen befinde. Wenig hilfreich, sondern sehr schädlich sei es, wenn von SPD-Abgeordneten in den Ausschuss-Sitzungen am Dienstag dieser Woche bereits für 2009 ein Defizit der Kreiskrankenhaus GmbH an die Wand gemalt und das Wort „Zwangsprivatisierung“ in den Mund genommen werde. Damit werde das Alsfelder Krankenhaus und seine wirtschaftliche Lage ohne Not schlecht geredet, mit den bekannten nachteiligen Folgen.

Abgelehnt werde die Verflechtung von Alsfeld mit Bad Hersfeld von der CDU zudem, weil keine wirklichen Effizienzsteigerungen und kaum Einsparmöglichkeiten zu erkennen seien. Lediglich der gemeinsame Einkauf könne wegen der größeren Mengen gewisse Vorteile bringen. Eine Einkaufsgemeinschaft könnte aber auch ohne Verflechtung praktiziert werden. Möglichkeiten der Ausgabeneinsparung bestehen allenfalls bei dem Personal. Hierzu habe der in den Ausschüssen anwesende Referatsleiter im Hessischen Gesundheitsministerium Jochen Metzner klar und deutlich ausgeführt, dass aus Sicht der Eigentümer (Arbeitgeber) bei einer Fusion und/oder Verflechtung der „Austausch der Beschäftigten“ leicht möglich und daher von Vorteil sei. Die CDU wolle aber gerade verhindern, dass in Alsfeld und Umgebung wohnende Beschäftigte des Alsfelder Krankenhauses irgendwann die einfache Strecke von 40 Km nach Bad Hersfeld fahren müssten (und wieder zurück), um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen.

Probleme sehe die CDU auch für zukünftige Patienten, bei einer aus medizinischen Gründen notwendigen Verlegung von Alsfeld nach Bad Hersfeld. Viele Patienten aus den Gebieten des westlichen und südlichen Vogelsbergkreises würden den Weg in das Alsfelder Krankenhaus scheuen, weil Verwandte und Besucher sehr weite Wege nach Bad Hersfeld zurücklegen müssten. Für diesen Personenkreis sind die Kliniken in Gießen und Marburg wesentlich näher.

Neben diesen grundsätzlichen Bedenken gebe es Passagen in den vorliegenden Verträgen, die eine Zustimmung erschwerten. So gebe es keine Rückabwicklung, d.h. eine „Entflechtung“ beider Krankenhäuser werde in der Zukunft nicht möglich sein. Als gravierend nachteilig wird von der CDU die gegenseitige Haftungsregelung angesehen. Während der Vogelsbergkreis als kommunale Gebietskörperschaft für eventuelle Verluste der Bad Hersfelder GmbH eintreten müsse, hafte für mögliche Defizite im Alsfelder Krankenhaus nur die GmbH aus Bad Hersfeld, nicht der Landkreis. Wegen der sehr ungleichen Größe der beiden Einrichtungen sei im „Ernstfall“ das finanzielle Risiko für die Vogelsberger Seite sehr viel größer.

Aus allen diesen Abwägungen folge das Ergebnis, dass die CDU gegenwärtig einer gesellschaftsrechtlichen Verflechtung nicht zustimmen könne. Der zur Zeit bessere Weg sei die im Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU, FW und FDP vorgeschlagene „Kooperation“, denn sie biete die Möglichkeit sich über einen bestimmten Zeitraum näher kennen zu lernen und zu prüfen, ob beide Krankenhäuser wirklich zueinander passen im Hinblick auf die Patienten, die gesamte gesundheitliche Versorgung der Region und für die Beschäftigten auf beiden Seiten.

Wenn diese schwierige Entscheidung am kommenden Montag getroffen sein wird, bleibe bei zahlreichen Mandatsträgern der CDU die Hoffnung, dass es in absehbarer Zeit für den Vogelsbergkreis zu einer - wie auch immer gesellschaftsrechtlich gestalteten – Verbundlösung kommen könne, in die alle fünf Krankenhäuser im Kreisgebiet einbezogen sind, nämlich das Kreiskrankenhaus in Alsfeld, das Eichhof Krankenhaus in Lauterbach, das dem Wetteraukreis gehörende Krankenhaus in Schotten, die Klinik Oberwald und die Vogelsbergklinik in Grebenhain. Diese Hoffnung werde ein wenig genährt, durch den Vortrag des ehemaligen Odenwälder Landrats Horst Schnur in der gemeinsamen Ausschusssitzung, der berichtete, er habe in seiner Amtszeit die vier im Kreis Odenwald gelegenen Krankenhäuser in eine Gesellschaft gebracht und dies funktioniere. Wenn ein wirklicher Wille dafür vorhanden sei, finde sich auch ein Weg; Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte fänden fast immer Lösungen, auch um Krankenhäuser in unterschiedlichen Rechtsformen zusammen zu bringen. +++

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