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Aribert Herrmann, stellvertretender Bauamtsleiter... - Fotos: Hans-Hubertus Braune

...beim Landkreis Fulda.

27.03.09 - FULDA

Jobkiller im Staatsdienst? - Nebenjobs des Vize-Bauamtsleiters in der Kritik

Die diversen Nebentätigkeiten des stellvertretenden Leiters des Kreisbauamtes Fulda, Aribert Herrmann sind in die öffentliche Kritik geraten. Wie die Hessisch-Niedersächsiche Allgemeine in ihrer heutigen Ausgabe schreibt, soll Herrmann - nach eigenen Angaben ausschließlich in seiner Freizeit - die Brandschutzberatung für den Neubau des Kasseler Klinikums geleistet haben. Eine solche Beratung für ein Großprojekt könne aber nicht abends und an Wochenenden zu bewerkstelligen sein, kritisiert der Kasseler Brandschutz-Sachverständige Reinhard Port laut HNA. Die Auftragssumme für das Brandschutzkonzept Klinikum schätzt er auf annähernd 100.000 Euro.

Den Auftrag für das Klinikum Kassel hätte Port gern selbst übernommen. Zu vermuten sei, dass der Vizebauamtschef diese Dienstleistung deutlich günstiger angeboten habe als ein freiberuflich Tätiger. Herrmann hat offenbar auch die Brandschutzberatung für den Neubau des Diakonie-Gesundheitszentrums in Kassel für rund 50.000 Euro übernommen.

Diplom-Ingenieur Aribert Herrmann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Brandschutz. Die Nebentätigkeit sei von seinem Dienstherrn genehmigt, sagte Herrmann gegenüber osthessen-news. Als Sachverständiger sei er schon über 20 Jahre im Geschäft: „Mein Hobby ist der Brandschutz“. In der Behörde habe er 39 Stunden Arbeit in der Woche zu leisten. Die Gutachten oder Beratungen erstelle er am Wochenende oder abends in seiner Freizeit. Wegen der langjährigen Erfahrung werde er öfter angefragt, ob er eine Brandschutz-Beratung übernehmen könne. So auch vom Klinikum Kassel für das Neubauvorhaben:„Man hat mich darum gebeten, ich habe niemanden rausgedrückt.“ In seiner Anfangszeit sei er einer von ganzen drei Brandschutz-Sachverständigen in Hessen gewesen. Die Kritik entstehe seiner Meinung nach auch daraus, dass inzwischen viele Ingenieurbüros „den Brandschutz als zukunftsfähiges Arbeitsfeld“ entdeckt hätten.

Landrat Bernd Woide stellte gegenüber unserer Redaktion klar, dass seine Mitarbeiter rechtlich abgesichert seien, wenn sie Nebenbetätigkeiten ausübten, die "die berechtigten Interessen des Arbeitgebners nicht verletzten". Das sei im Tarifrecht für den öffentlichen Dienst klar geregelt. Demnach seien Tätigkeiten gegen Entgelt dem Dienstherrn schriftlich anzuzeigen - und dies habe Herr Herrmann bereits vor 14 Jahren getan.

Auf unsere Frage, ob eine Nebentätigkeit im genannten Honorarumfang von 100.000 Euro überhaupt "nebenbei" geleistet werden könne, sagte der Landrat, es gebe eine deutliche Diskrepanz zwischen dieser Summe und dem von Herrn Herrmann genannten Entgelt. Als Dienstherr habe er aber an dessen Leistungen nicht auszusetzen und kenne Herrmann als qualifizierten Mitarbeiter.

Der Landkreis Fulda gibt zu den Vorwürfen, die gegen den Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Herrn Diplom-Ingenieur Aribert Herrmann, wegen seiner Nebentätigkeit als Brandschutzberater erhoben werden, folgende Stellungnahme ab:

"1. Herr Hermann hat seine Nebentätigkeit im Jahr 1995 ordnungsgemäß angezeigt. Einer solchen Nebentätigkeit stand und steht aus unserer Sicht nichts im Wege. Sie ist rechtlich zulässig und wird außerhalb des Landkreises Fulda ausgeübt, so dass eine Interessenskollision mit dienstlichen Aufgaben ausgeschlossen werden kann. Auch haben wir keinerlei Grund an der Zusicherung von Herrn Herrmann zu zweifeln, dass er dieser Nebentätigkeit ausschließlich in seiner Freizeit nachgeht.

2. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es Kritik an der Nebentätigkeit von Herrn Herrmann gibt, die offensichtlich aus der Konkurrenz anderer Brandschutzberater herrührt. Dies ändert jedoch nichts an unserer rechtlichen Bewertung: Als öffentlicher Dienstherr haben wir lediglich die formale Zulässigkeit einer Nebentätigkeit zu prüfen. Gegenstand der Prüfung ist auch nicht die Höhe des damit erzielten Honorars. Wir können und werden Herrn Hermann seine Nebentätigkeit nicht untersagen.

3. Wer dies wollte, müsste grundsätzlich Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst verbieten. Dies aber ist eine Frage, die in erster Linie die Tarifparteien beziehungsweise den Gesetzgeber angeht. Da die Nebentätigkeit von Herrn Hermann auf geltendem Recht beruht, können wir kein Fehlverhalten erkennen und sind auch nicht bereit, moralisch den Stab über ihn zu brechen. Im übrigen betreffen die Anschuldigungen zumindest teilweise Vorgänge, die schon mehrere Jahre zurückliegen." Soweit die Stellungnahme von Landrat Bernd Woide.

Herrmann selbst wollte zwar eine konkrete Summe für seine Nebentätigkeitsvergütung nicht nennen, erklärte aber, es handele sich um "einen Bruchteil der genannten Summe". Brandschutz sei sein Hobby und die Beratung zeitlich begrenzt. Auf die Frage, ob er finanziell auf die Nebentätigkeit angewiesen sei, sagte er, er habe drei Kinder in der Ausbildung.

Ob der Kreis Fulda bzw. Landrat Woide die Nebentätigkeiten seines Vizebauamtsleiters im bisherigen Umfang auch künftig genehmigen wird, darf bezweifelt werden. In Kassel ist solchen Nebeneinkünften in der Verwaltung ein genereller Riegel vorgeschoben: "Genehmigte Nebenbeschäftigungen gibt es bei uns nicht“, sagt der Kasseler Kreissprecher Harald Kühlborn der HNA. Insbesondere technische Bedienstete dürften grundsätzlich keine Nebenbeschäftigung ausüben, und zwar unabhängig von der Höhe der Vergütung, erklärte Kühlborn. Ein Fall wie in Fulda, in dem der dortige Vize-Bauamtsleiter in Kassel als Brandschutz-Sachverständiger auftritt, sei in der Verwaltung des Landkreises Kassel undenkbar. Kühlborn: „Das geht gar nicht.“ Im Kasseler Kreishaus werde im Hinblick auf Nebenjobs ein strenger Maßstab angelegt. Die Freizeit der Mitarbeiter solle nämlich vor allem dazu genutzt werden, die Dienstfähigkeit der Beschäftigten wieder herzustellen.+++


Herrmann ist für Brandschutzfragen zuständig.

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