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02.12.09 - REGION

"Sonntagsschutz wird gestärkt" - weitere Reaktionen auf das Karlsruher BVG-Urteil

„Das Urteil, mit dem die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Adventssonntagen im Land Berlin verworfen wird, stärkt den Schutz des Sonntags“, begrüßt Steffen Flicker, Diözesanvorsitzender der Kolpingwerkes im Bistum Fulda, den gestrigen Karlsruher Richterspruch ("osthessen-news" berichtet). Er zeige, dass dem im Grundgesetz verankerten Sonntagschutz Rechnung getragen werde. „Der Sonntag als Ruhetag sei für die Menschen eine Einladung zur Entschleunigung“, betont Flicker. „Darüber hinaus ist der Sonntag als Tag des Herrn für Christen ein unverzichtbar hohes Gut.“

„Zudem hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Sonntagsruhe mit zwei anderen Verfassungsartikeln verbunden, nämlich mit dem Schutz der Arbeitnehmer (aus Artikel 2 Absatz 2) und mit dem Schutz der Familie (Artikel 6 Absatz 1)“ ergänzt Stefan Sorek, Kolping-Diözesangeschäftsführer. Damit haben die Richter jetzt sogar ein „verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung“ aufgezeigt und die Achtung der Sonntagsruhe zu einem einklagbaren Grundrecht erhoben. Und die Richter haben nicht nur die Adventsregelung in Berlin gekippt, sondern auch festgestellt, dass es überall für Ausnahmen von der Sonntagsruhe „gewichtige Gründe“ geben muss.

„Ich bin sehr froh, dass es im Urteilsspruch nicht nur um verkaufsoffene Sonntage an sich ging, sondern auch die Familie eine neue Bestätigung erhält und der Sonntag vor allem auch als Gemeinschafts- und Erholungstag eine Aufwertung erfährt.“ betont Stefan Sorek. „Das ist ein deutliches Zeichen, dass gesellschaftliches Zusammenleben einen sehr hohen Stellenwert haben soll.“ Erfreulich wäre es jetzt aber auch, wenn dieser Richterspruch dazu führen würde, weitere Sonderregelungen von Geschäftsöffnungen an Sonntagen zu überprüfen, schließt Sorek sein Resümee zu dem wichtigen Signal aus Karlsruhe.

CDU-MdEP MANN: "EU-Kommission muss Sonntagsschutz in der Arbeitszeitrichtlinie festschreiben!"

Der Vizepräsident im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments, der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, erklärte, dass das Urteil in Kürze durch die EU aufgegriffen werden könne: "Die EU-Kommission hält eine Festschreibung des Sonntags als regelmäßigen wöchentlichen Ruhetag in der EU-Arbeitszeitrichtline für möglich. Es müsse allerdings nachgewiesen werden, dass der Sonntag aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer gegenüber jedem anderen Wochentag vorzuziehen sei."

"Wissenschaftliche Studien aus den Jahren 2003, 2007 und 2009 haben diesen Nachweis bereits erbracht. Am 10. November 2009 habe ich die EU-Kommission im Rahmen einer offiziellen Anfrage aufgefordert, im Hinblick auf diese Forschungsergebnisse den Sonntag als grundsätzlich arbeitsfreien Tag festzuschreiben, wie dies in der Arbeitszeitrichtlinie von 1993 der Fall war. Der Sonntag ist gemäß der EU-Jugendarbeitsschutzrichtlinie der wöchentliche Ruhetag für Kinder und Heranwachsende. Er sollte auch für Erwachsene grundsätzlich arbeitsfrei sein, damit Eltern und Kinder die für die Erziehung notwendige Zeit miteinander verbringen können", unterstrich der hessische CDU-Europaabgeordnete.

"Für den Fall, dass die Kommission eine weitere Vertiefung der bereits existierenden Forschungsergebnisse für notwendig erachtet, habe ich ihr in meiner Anfrage vorgeschlagen, eine eigene Studie zu den Auswirkungen der Sonntagsarbeit auf die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Auftrag zu geben", sagte Mann abschließend. +++

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