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- Fotos: Polizei
15.04.11 - BAD HERSFELD
Langholzlaster mit 25 Tonnen zu viel unterwegs - Fahrer ohne Führerschein
Zum wiederholten Male innerhalb von nur 12 Tagen ist einer Streife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld auf der Bundesautobahn A4 ein Langholztransporter eines Unternehmens aus Hirschberg (Saale-Orla-Kreis) aufgefallen, der deutlich überladen war. "Das aus einem Zugfahrzeug und einem Nachläufer bestehende Langholztransportfahrzeug brachte es bei einer Länge von 23 Metern auf ein tatsächliches Gewicht von annähernd 65 Tonnen, was gegenüber dem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen einer Überladung von ca. 62 Prozent entspricht", berichtete die Polizei.
Die aus Buchenstammholz bestehende Ladung sei zunächst lediglich mittels eines einzigen Spanngurts gesichert gewesen, mit dem die Stämme als Ladeeinheit umschlungen waren. Aufgrund des Beladungszustandes, der die Rungen zum Teil überragte, hätten bereits geringfügige verkehrsübliche Fahrzuständen (Bremsen/Ausweichen) dazu führen können, dass Teile der Ladung mit einem Gewicht von jeweils mehreren Tonnen herabfallen und andere Verkehrsteilnehmer massiv hätten gefährden können. Auf diesen Umstand angesprochen, habe der Fahrzeuginsasse lediglich geantwortet, dass die anderen Verkehrsteilnehmer entsprechend vorausschauend fahren müssten.
Am Steuer des mit einem Mann und einer Frau besetzten Fahrzeugs saß zum Zeitpunkt der Kontrolle die Frau. Da das Fahrzeug nach Signalisierung der polizeilichen Anhaltesignale kurzzeitig durch eine extrem unsichere Fahrweise auffiel und beinahe von der Fahrbahn abgekommen wäre, gingen die Beamten diesem Umstand nach. Dabei kam heraus, dass die Fahrzeuginsassen noch vor dem Anhalten einen Fahrerwechsel durchgeführt hatten, so dass die spätere Fahrzeugführerin das Steuer während der Fahrt übernommen hatte. Wie sich später herausstellte, war der Grund für diesen fliegenden Fahrerwechsel, dass der vorherige Fahrzeuglenker nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
Falsche Fahrerkarte eingelegt
Doch das sollte noch nicht alles gewesen sein: In dem für den vorgeschriebenen Fahrtaufschrieb installierten digitalen Kontrollgerät war nicht die Fahrerkarte eines der Fahrzeuginsassen sondern die der Fahrzeughalterin eingelegt, so dass sich beide Fahrzeugführer neben anderen Verstößen auch wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar gemacht haben. Neben dem Tatbestand der Überladung wurde gegen den Fahrzeugführer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Da auch die weibliche Lenkerin das Fahrzeug vor der Kontrolle auf die Fahrerkarte der Fahrzeughalterin geführt hat, muss sich diese ebenso wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten. Zudem wird die Fahrzeughalterin und Ehefrau des Fahrzeuglenkers wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beihilfe zur Fälschung beweiserheblicher Daten zur Verantwortung gezogen werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen forderten die Ordnungshüter die Fahrzeuginsassen auf, die Ladung durch Abladen eines Teils der Holzstämme zu regulieren und ordnungsgemäß zu sichern, damit der Fahrzeugführerin die Weiterfahrtgestattet werden konnte. "Erstaunlich ist, dass das gleiche Fahrzeug mit derselben Besatzung bereits 12 Tage zuvor von einer Streife der Autobahnpolizei mit einem Gesamtgewicht von 54 Tonnen (entspricht einer Überladung von 35%) angetroffen worden war", berichtet die Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld. Überprüfungen des digitalen Kontrollgerätes ergaben allerdings damals, dass das betreffende Fahrzeug im Verlauf der Vorwoche zum Teil mehrstündig ohne Fahrerkarte bewegt worden war, so dass bereits anlässlich dieser Kontrolle entsprechende Straf- /Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingeleitet worden waren. Wenige Tage nach der zweiten Kontrolle fiel der Lkw erneut auf und wurde mit einer Überladung von 51 % (60,5 Tonnen Gesamtgewicht) wieder angehalten. Da die Fahrzeuglenker aus diesen drei Geschehnissen dem Anschein nach keinerlei Lehren gezogen haben, wird sich nun erneut die Justiz damit beschäftigen müssen. +++

