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11.02.11 - REGION

"Bei Anruf Abo" - Verbraucherzentrale Hessen fordert, Gesetzeslücken zu schließen

Schon seit mehreren Wochen häufen sich bei der Verbraucherzentrale Hessen die Beschwerden von Verbrauchern, die auf ihrer Telefonrechnung unter dem Punkt "Beträge anderer Anbieter“ fragwürdige Positionen vorfinden. Auch die Beratungsstelle Fulda verzeichnet eine große Anzahl von Beschwerden. Besonders häufig von der "telomax GmbH" aus Frankfurt am Main. Meist geht es um 9,90 Euro, die wöchentlich gezahlt werden sollen. Grund für die Forderungen sollen angeblich geschlossene Abonnement-Verträge mit so genannten Gewinnspieleintragungsdiensten sein – beispielsweise „www.win-finder.com“, „windienst.net“ oder „www.glücksfinder.net“.

Die Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Nachbesserungen und rät Verbrauchern, sich gegen unberechtigte Forderungen zwielichtiger Gewinnspieleintragungsdienste zur Wehr zu setzen. Wie das geht, wird in der neuen Verbraucherinformation “Abgezockt von win-finder & Co.“ erläutert, die unter http://www.verbraucher.de in der Rubrik Telekommunikation, Internet zu finden ist. Hier können sich Geschädigte auch entsprechende Musterbriefe kostenfrei heruntergeladen.

Win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Frankfurter „Telomax GmbH“ über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung. Außer über das Internet, versuchen die Gewinneintragungsdienste auch mit unerlaubten Telefonanrufen vor allem ältere Verbraucher zu ködern. Ihnen verspricht man angebliche Gewinne und Gutscheine und entlockt dabei den vermeintlichen "Gewinnern" offensichtlich auch persönliche Daten.

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen mehrfach untersagt, Rechnungsbeträge dieser Eintragungsdienste einzuziehen. Doch die Anbieter ändern einfach ihre Artikelnummern und zocken munter weiter ab. Dennoch: Für alle Forderungen der Telomax GmbH, die in mit den Artikel-/ Leistungsnummern 61404 und 83917 sowie den Produkt-IDs 11004 und 12000 bezeichnet wurden, dürfen rückwirkend ab dem 30. März 2010 weder Rechnungen gestellt noch bereits berechnete Beträge eingefordert werden.

Doch die Verbraucherbeschwerden nehmen keineswegs ab und für die Bundesnetzagentur stellt das nachträgliche Reagieren auf täglich neue Verbraucherbeschwerden eine wahre Sisyphusarbeit dar. Dass die Abrechnung von angeblichen Gewinneintragungsdiensten über die Telefonrechnung überhaupt möglich ist, verwundert nicht nur die betroffenen Verbraucher. Haben diese Leistungen doch so rein gar nichts mit dem eigentlichen Telefonieren zu tun. Doch die Anbieter nutzen hier offensichtlich eine Lücke im Telekommunikationsgesetz (TKG). „Diese gilt es dringend zu schließen“, fordert Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie die bisherige Praxis gezeigt hat, sind die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur nur ein stumpfes Schwert. Verbote können leicht umgangen werden und es ist zu befürchten, dass die Gesetzeslücke von den schwarzen Schafen der Branche auch künftig ausgenutzt wird, um Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen“, so Lassek weiter.

Betroffenen Verbrauchern empfiehlt die Verbraucherzentrale Hessen, die fragwürdigen Forderungen zurückzuweisen und zwar sowohl gegenüber dem in der Rechnung aufgeführten „Telekommunikationsdienstleister“ bzw. „Gewinnspieleintragungsdienst“ als auch gegenüber dem Telefonanbieter, zum Beispiel der Telekom Deutschland GmbH. Hierfür stellt sie Musterbriefe auf ihrer Homepage http://www.verbraucher.de / Rubrik Telekommunikation / Beitrag „Abgezockt von win-finder & Co.“ zur Verfügung. +++

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