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27.11.09 - Ulrichstein

Ärzte und Angehörige haben Patientenverfügung zu respektieren

An Schläuchen zu hängen, nur noch von Maschinen am Leben gehalten zu werden, ist für die meisten Menschen eine Horrorvorstellung. Um dies zu verhindern waren so genannte „Patientenverfügungen“ bisher rechtlich nicht verbindlich. Seit dem 1. September dieses Jahres hat das „Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen“ hier nun Klarheit geschaffen. Am Mittwochabend informierten Alfred Hartenbach, Direktor eines Amtsgerichts a.D. und Staatssekretär a.D. (Bundesjustizministerium), Dr. Norbert Sehn, Chefarzt der Fachabteilung Anästhesiologie/Intensivmedizin am Eichhof-Krankenhaus Lauterbach und Rechtsanwalt und Notar Otto-Karl Appel über dieses sensible Thema in der Pro Seniore Residenz Am Schlossberg.

Eingeladen hatte der SPD-Ortsverein Ulrichstein. Zu Beginn der sehr gut besuchten Veranstaltung referierte Alfred Hartenbach zu den rein sachlichen und rechtlichen Grundsätzen der Patientenverfügung. Er bedauerte, dass es so lange gedauert habe, bis der betroffene Mensch mit der Patientenverfügung nun selbst entscheiden könne, ob und wie er behandelt werden will: „Ärzte und Angehörige müssen diese Entscheidung respektieren!“. Dazu sei es erforderlich dieselbe bereits rechtzeitig auszufüllen und stets einen Hinweis darauf oder diese sogar dabei zu haben. Eine Patientenverfügung müsse nicht nur negativ formuliert sein, sondern könne auch lauten: „Ich will, dass alles medizinisch Machbare getan wird, um meinen Körper möglichst lange am Leben zu halten“. Einen Lebensschutz gegen den erklärten Willen des Patienten gebe es nicht. Der ehemalige Staatssekretär riet den Anwesenden, sich von niemand zu einer Patientenverfügung drängen zu lassen. Weder Angehörige noch Mitarbeiter eines Pflegeheimes oder Krankenhauses, dürften darauf Einfluss nehmen.

Zum Bild: Gut besucht war die Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung in der Pro Seniore Residenz Am Schlossberg.

Die Patientenverfügung sollte aber auf jeden Fall mit einem Bevollmächtigten oder Betreuer besprochen werden. Hartenbach riet außerdem, Patientenverfügungen an Hand von Textvorgaben selbst zu formulieren und allgemeine Aussagen wie „unerträgliches Leiden“, „unsägliche Qualen“ oder Ähnliches dabei zu vermeiden: „Beschreiben sie möglichst genau, welche Situation nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder einer Operation, bei der sie nicht aus der Narkose aufwachen, sie sich vorstellen“. Um eine richtige Formulierung zu treffen, könne man einen Arzt um Beratung bitten. Das neue Gesetz schaffe zwar mehr Rechtssicherheit für Patienten, Ärzte und Angehörige, aber für einen würdigen Umgang mit Leiden und Sterben brauche man noch viel mehr. “Todkranke Menschen müssen die Perspektive haben, dass ihr Leben auch in der letzten Phase noch lebenswert ist“ so Hartenbach abschließend.

Es sei wichtig solche Informationsveranstaltungen durchzuführen, meinte anschließend Dr. Sehn. Die Patientenverfügung sollte immer wieder einmal überarbeitet und Patientenverfügungen, die zum Ankreuzen sind, vermieden werden. Er wies auf eine Infobroschüre des Bundesjustizministeriums hin, die aus seiner Sicht sehr gut gelungen sei. Zu finden auf der Website des Bundesjustizministeriums www.bmj.bund.de in der Rubrik Service/Publikationen. Da nicht jeder einen Internetzugang habe bot SPD-Ortsvereinsvorsitzender Heiko Müller an, dass Interessierte die Broschüre auch von ihm Tel.-Nr. 06645-780393 oder auf der Stadtverwaltung Ulrichstein bekommen könnten. Rechtsanwalt und Notar Otto-Karl Appel, betonte danach, dass man eine Patientenverfügung machen sollte, wenn man noch „fit“ ist. Es wies auf die Unterscheide zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung hin. Eine Patientenverfügung mit beglaubigter Unterschrift und bei einem Notar hinterlegt sei hilfreich. Heiko Müller dankte abschließend den drei Referenten für die ausführlichen Informationen zu diesem sehr wichtigen Thema. +++

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