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17.11.08 - FULDA

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat am heutigen Montag die angekündigte Stellungnahme zum Bericht des Regierungspräsidium (RP) Kassel im Zusammenhang mit dem ICE-Unfall am Landrückentunnel abgegeben. Der Bericht der Aufsichtsbehörde enthalte keine Erkenntnisse über die Unfallursache, erklärte heute Mittag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Harry Wilke (FOTO) gegenüber "osthessen-news". Allerdings sollen die Erkenntnisse des RP zu Sicherheitsmängeln und Beurteilung des Rettungsdiensteinsatzes in die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft Fulda "gegebenenfalls einfließen".

Der Untersuchungsbericht der Kasseler Behörde war am Freitag an die Öffentlichkeit gelangt. Darin wurden schwere Vorwürfe gegenüber der Bahn geäußert (siehe aktuelle osthessen-news-Artikel: http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1157741 ).

Nachfolgend die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Fulda vom heutigen Montagmittag im WORTLAUT:

ICE-Unfall im "Landrückentunnel"

hier: Bericht des Regierungspräsidiums Kassel vom 14.11.2008

1. Der Bericht des Regierungspräsidiums Kassel, der nicht für die Veröffenlichung bestimmt war, beruht auf einer entsprechenden Inspektion durch die Aufsichtsbehörden.

Der Bericht enthält keine Erkenntnisse über die Unfallursache. Zur Klärung dieser Frage hat die Staatsanwaltschaft Fulda ein Sachverständigengutachten beim Eisenbahnbundesamt in Auftrag gegeben.

Soweit der obengenannte Bericht angebliche Sicherheitsmängel und zwingend erforderliche technische Ausstattungen (z. B. Kameraüberwachungen) an Eisenbahntunneln sowie eine Beurteilung des Rettungseinsatzes und in diesem Zusammenhang auftauchende Problemlagen des Katastrophenschutzes rügt, werden diese Gesichtspunkte gegebenenfalls in die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft Fulda einfließen.

2. Soweit in dem Bericht ausgeführt wird, der Lokführer des aus Richtung Würzburg kommenden Rettungszuges sei nicht nüchtern" gewesen, ist bei der Staatsanwaltschaft Würzburg bereits ein entprechendes Ermittlungsverfahren anhängig.

Bahn begrüßt Klarstellung der Staatsanwaltschaft Fulda

FRANKFURT/MAIN. Die die Deutsche Bahn AG hat die heutige Klarstellung der Staatsanwaltschaft Fulda begrüßt. Damit werde klargestellt, dass in dem neunseitigen Bericht des Regierungspräsidiums Kassel keine Hinweise auf die Ursache des Unfalls enthalten seien.

Die Deutsche Bahn AG habe die internen Abläufe nach dem Unfall am Landrückentunnel im April 2008 dennoch sehr sorgfältig untersucht und die Ermittlungsarbeit der Behörden unterstützt. Zudem seien alle Mitarbeiter im Bereich des Notfallmanagements vorsorglich zusätzlich geschult worden. Im Vordergrund stehe dabei die strikte Anwendung der bestehenden Einsatzanweisungen zum Beispiel zur Alarmierung der Rettungszüge. Darüber hinaus prüfe die Deutsche Bahn ständig, ob es wirksame Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit gebe. In diesem Zusammenhang werde derzeit auch der Bericht des Regierungspräsidiums Kassel ausgewertet. „Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden wir umgehend das Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen“, machte Stefan Garber, Vorstand Infrastruktur, deutlich.

Ausgehend von gesetzlichen Aufgaben gebe es eine klare Regelung zur Mitwirkung bei der Gefahrenabwehr im Bahnbetrieb, die mit den Bundesländern, der Aufsichtsbehörde sowie den Rettungskräften gemeinsam erarbeitet und im Jahr 1998 verabschiedet worden seien, betonte der Bahnsprecher. Demnach bestehe eine klare Aufgaben- und Rollenteilung zwischen der Deutschen Bahn und den zuständigen Gefahrenabwehrkräften der Länder. So sei beispielsweise die DB für das Notfallmanagement zuständig, damit Rettungseinsätze unverzüglich unbehindert stattfinden könnten. Die eigentliche Durchführung der Gefahrenabwehr obliege den öffentlichen Rettungskräften. +++

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