Die öffentlichen Angriffe der Bürgerinitiative Breitbandversorgung in Richtung Landratsamt konnten nicht unbeantwortet bleiben. Landrat Thomas Habermann distanziert sich glasklar von den Vorwürfen, mit denen er konfrontiert wird. Denn sowohl aus seiner Sicht als auch von Dr. Jörg Geier, Stabsstelle für Kreisentwicklung, und von Birgit Erb, Kreisvorsitzende des Städte- und Gemeindetages, entbehren sie jeglicher Grundlage.
Eine schnelle Internetverbindung sieht Habermann ebenso als Aufgabe der Daseinsvorsorge wie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Strom, Telefon und ähnliches. „Wer verantwortungsvolle Politik macht, muss dafür sorgen, dass eine flächendeckende und vor allem gesunde Versorgung für alle Bürger gegeben ist“, brachte es Landrat Thomas Habermann auf den Punkt. Mittlerweile seien sogar Schüler auf schnellen Internetanschluss angewiesen, Unternehmen sowieso. Zwar sei dies Aufgabe der Kommunen, damit aber nicht jede Gemeinde für sich dieselben Anstrengungen machen muss, habe der Landkreis dies für alle übernommen.
Dazu stellte Birgit Erb fest, dass die Gemeinden sich an den Landrat gewandt hätten, um für sie zu agieren. Bis auf die wenigen ohnehin schon mit schnellem Internet versorgten Kommunen hätten alle hinter dieser Regelung gestanden, der Landrat habe demnach zu keinem Zeitpunkt eigenmächtig gehandelt, wie von der Bürgerinitiative dargestellt. „Wir haben nur eine Chance, wenn wir gemeinsam nach außen auftreten“, erklärte Erb. Habermann stellte im Pressegespräch auch klar, das die Ausschreibung für das Breitbandnetz nicht unter Vorgabe einer bestimmten Technik erfolgen durfte. „Um Zuschüsse überhaupt zu bekommen, muss zwingend technologieneutral ausgeschrieben werden.“ Bestehe der Landkreis eindeutig auf einer Lösung mit Glasfasertechnik, gebe es demnach keine Förderung. Im übrigen stünden die in Aussicht gestellten Gelder den einzelnen Kommunen zu und keineswegs dem Landkreis als solcher.
ZUM BILD: Landrat Thomas Habermann (Mitte), Dr. Jürgen Geier (Stabsstelle für Kreisentwicklung) und Birgit Erb (Kreisvorsitzende im Städte- und Gemeindetag) wehrten sich entschieden gegen Vorwürfe der Bürgerinitiative Breitbandversorgung Rhön-Grabfeld. Foto: Partl
Die aktuell im Gespräch befindliche Lösung per Hybridtechnik mit Richtfunk und Verwendung der Telekomkabel sei für die Bevölkerung nicht belastend und technisch ausdrücklich ausbaufähig. Auch sei dies momentan die einzige schnelle Lösung. Den Landkreis mit Glasfasertechnik zu versorgen, sei kurz- und mittelfristig schlicht unmöglich, so der Landrat. Es würde fünf Jahre und mehr in Anspruch nehmen, was zur Folge habe, dass hiesige Unternehmer etwa abwandern und auch kaum jemand in die Region ziehen würde. „Das setzt Arbeitsplätze aufs Spiel und lässt Immobilien im Wert sinken.“ Hier würden Werte vernichtet. Nicht unterschätzen sollte man die immensen Kosten von mindestens zehn Millionen Euro. „Das ist gar nicht finanzierbar.“
Dazu komme, dass nur das wirtschaftlichste Angebot gefördert werden kann, ein Glasfaserausbau aber sicher nicht die wirtschaftlichste Lösung darstelle und somit von kommunaler Seite komplett eigenfinanziert werden müsste. „Damit wäre das Thema Breitbandversorgung gestorben“ gab Habermann ausdrücklich zu bedenken. Regelrecht ärgerlich wird der Landrat bei der noch immer bemühten Naila-Studie, die immerhin zirka fünf Jahre alt inzwischen in wichtigen Punkten relativiert wurde und die sich ohnehin auf den Mobilfunk bezieht. Der für die Breitbandversorgung bestimmte Richtfunk unterscheidet sich deutlich in technischem Equipment, in Frequenz und Bandbreite sowie in gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sauer stößt Habermann auch der Vorwurf auf, dass Mandatsträger nicht umfassend genug informiert würden. Geier führt an, dass alle Kommunalvertreter die Möglichkeit gehabt hätten, Einblick ins Auswahlverfahren zu nehmen und sich von der Stabsstelle Kreisentwicklung aufklären zu lassen.
Die Gemeinderäte würden in aller Regel im Vorfeld über die Tagesordnungspunkte schriftlich informiert, um sich noch vor der Sitzung mit den Themen zu befassen und sich entsprechend kundig zu machen, so Geier. Gleiches unterstreicht die Kreisvorsitzende im Städte- und Gemeindetag. Auch hätten die Kreisräte in nicht-öffentlicher Sitzung des Kreisrats die Namen der Firmen genannt bekommen, Gemeinderäte hätten die Namen auf Nachfrage im Landratsamt erhalten können. „Allerdings nicht, um sie in der Öffentlichkeit vorab zu verbreiten.“
Um Spekulationen nicht Tür und Tor zu öffnen, dürfen in laufenden Auswahlverfahren keine Namen genannt werden. Das ist landauf und landab gängige Praxis, alles andere sei „unzulässig, fahrlässig und im schlimmsten Fall sogar strafwidrig“, machte der Landrat deutlich die Möglichkeit schadensersatzrechtlicher Konsequenzen geltend. Zur von der Breitbandinitiative bemängelnden Seriosität der Firma Mega Access aus Neu-Anspach erklärte das Trio geschlossen, dass deren Referenzen geprüft und für seriös befunden wurden. (ger) +++