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30.05.07 - Fulda

SKANDAL? Tierseuche-Sperrzone gilt erst nach "Amtlicher Bekanntmachung"

Das Veterinäramt Fulda hat formaljuristisch bisher die Pferdebesitzer in der Region - vor allem in der 3 Kilometer-Sperrzone um die Tierklinik Eichenzell - noch nicht darüber informiert, dass sie wegen der meldepflichtigen Tierseuche "Blutarmut" ihre Tiere zur Zeit nicht aus dem Sperrgebiet entfernen dürfen und auch keine Pferde auf ihre Grundstücke bringen dürfen. Weder dürfen Ausritte unternommen werden , noch dürfen sie an Turnieren teilnehmen, weil sonst die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung der Krankheit gegeben wäre. Diese wichtige Verbotsverfügung ist allerdings den Pferdebesitzern offiziell noch nicht mitgeteilt worden.

Der Grund: die rechtsgültige "Allgemeinverfügung" - die für jeden Pferdehalter bindend ist - muss öffentlich bekanntgemacht werden und als "Veröffentlichungsorgan" ist beim Landkreis Fulda die "Fuldaer Zeitung" vorgeschrieben. Dies kann aber erst in der morgigen Ausgabe geschehen. Dennoch sieht Landrat Bernd Woide - so gegenüber "Osthessen-News" - im bisherigen Ablauf "keinen Skandal oder Versäumnis". Man habe gar nicht anders reagieren können. Und weil dies so sei, habe der Landkreis quasi als "Vorglüh-Stufe" die gestrige Pressekonferenz informell abgehalten. "Wir haben nicht jedes Pferd in der Kartei, denn viele Tiere sind auch gar nicht angemeldet" meinte Woide. Er will jetzt auch prüfen lassen, ob die Vorschrift der "Allgemeinverfügung" auschließlich in einer Tageszeitung - angesichts der elektronischen Medien heutzutage noch zeitgemäß sei und vielleicht verändert werden müsste.

Unter den folgenden Links finden ON-Leser zwei Karten im pdf-Format zum Downloaden, die ganz offiziell von der Behörde herausgegeben wurden und die beiden Sperrzonen Almendorf und Eichenzell zeigen:

http://www.angelstein-tv.de/Download/Karte_Schutzgebiet-Almendorf_1.pdf

http://www.angelstein-tv.de/Download/Karte_Schutzgebiet-Eichenzell_1.pdf

Gegenüber "Osthessen-News" hatte das Veterinäramt schon heute Morgen betont, dass man einzelne Reiterhöfe nicht direkt informieren könne, weil man keinen Überblick über die Pferdebesitzer in der Region habe. "Sonst beschweren sich dann welche, die wir nicht angeschrieben oder angerufen haben", sagte der Kasseler Tierarzt Busche gegenüber Osthessen-News, der nach eigener Auskunft wegen der aktuellen Seuchengefahr zur Verstärkung ins Veterinäramt Fulda berufen wurde.

In Reiterkreisen gibt es zur Zeit viele offene Fragen und Unsicherheiten bezüglich der meldepflichtigen Tierseuche "Blutarmut". Mittlerweile steht fest, dass alle im 3 Kilometer--Bereich der Tierklinik liegenden Pferdebetriebe zum Sperrgebiet dazugehören Das sind die Ställe Heinle in Engelhelms, Birkenbach in Edelzell und der Reitclub Fulda in Schloss Fasanerie. Laut Martina Säuberling vom Veterinäramt Fulda gehören diese Ställe definitiv zum Sperrgebiet. Das bedeutet für die dortigen Pferdebesitzer, dass sie am kommenden Wochenende auch nicht auf das Reitturnier nach Eiterfeld fahren dürfen. Bisher waren viele Pferdebesitzer noch davon ausgegangen, dass sie auf Reitturniere fahren und teilnehmen könnten. Fakt ist aber, dass jetzt keine Pferde die Sperrbezirke verlassen und auch keine Pferde in die Sperrbezirke gebracht werden dürfen.

Weitere wichtige Informationen:

1. Reitstunden dürfen in geschlossenen Hallen bzw. auf der Reitanlage weiterhin gegeben werden, wenn gewährleistet wird, dass die Tiere nicht mit fremden Pferden in Kontakt kommen.

2. Mehrere Pferde der gleichen Reitanlage dürfen zusammen auf die Koppel gestellt werden, wenn gewährleistet wird, dass die Pferde mit keinenm fremden Pferden in Kontakt kommen können.

ZUM HINTERGRUND: "Blutarmut" ist eine meldepflichtige ansteckende Krankheit für Einhufer, die eine sofortige Quarantäne von Erbs Betrieb, zweier Nachbarhöfe und der Krankenstation der Tierklinik nach sich zog. Konkret heißt das auch: etwa 70 bis 80 Pferde müssen etwa die kommenden zwei Monate weitgehend im Stall bleiben, nur zum "bewegen" in der Erb´schen Reithalle dürfen sie mal kurz die "Räumlichkeiten" wechseln. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich und nicht ansteckend.

Die Tiere dürfen nicht mehr auf die Weide, weil sich die Krankheit durch Viren überträgt. Bei der ansteckenden Blutarmut handelt es sich um eine fieberhafte Erkrankung, von der Pferde und andere Einhufer aus der Familie der Equidae (Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras) betroffen sein können. Impfungen und Heilversuche sind verboten. In den meisten Fällen endet die ansteckende Blutarmut tödlich. Die Sperrverfügung der Veterinärbehörde beinhaltet in erster Linie ein Aufstallungsgebot. Eine Weidehaltung dieser Tiere ist verboten. Auch müssen, um eine Weiterverschleppung des Virus durch Menschen zu vermeiden, bestimmte Desinfektionsmaßnahmen an den Ein- und Ausgängen der Stallungen eingehalten werden.

Da die Krankheit nicht nur durch tierische Ausscheidungen wie Speichel und Urin, sondern auch durch blutsaugende Insekten übertragen werden kann, wurden die gesperrten Betriebe aufgefordert, eine Insektizidbehandlung durchzuführen. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Daher müssen in etwa zwei bis drei Wochen Blutuntersuchungen zur Kontrolle stattfinden.

In diesem Zusammenhang weist die Veterinärbehörde des Landkreises Fulda darauf hin, dass Pferdebesitzer ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse (Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden, Tel.-Nr.: 0611/94083-0) und der Veterinärbehörde anzumelden haben. Erfolgt keine Anmeldung, kann dem Halter nach einer möglichen Tötung der Tiere kein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Für Fragen zum Auftreten der Pferdeseuche wurde bei der Veterinärbehörde eine Hotline eingerichtet, die täglich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Tel. Nr.: 0661/6006-780 zu erreichen ist. +++

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