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22.05.06 - Fulda

ÜWAG klagt gegen RHIEL-Ministerium: "Seit 7 Monaten keine Tarifgenehmigung"

Das osthessische Energieversorgungsunternehmen Überlandwerke AG (ÜWAG) mit Sitz in Fulda klagt jetzt beim Verwaltungsgericht in Kassel die Preisgenehmigung ein. Am 28. September 2005 hatte die ÜWAG ihren Antrag beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eingereicht – und wartet seither vergeblich auf die entsprechende Genehmigung eines neuen Tarifs für die Grundversorgung. „Wir haben alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht und machen nun unseren Rechtsanspruch auf Erlass der beantragten Tarifpreisgenehmigung geltend“, erläuterte heute ÜWAG-Vorstand Dipl.-Ing. Günter Bury (Bild links) den Gang vor Gericht. „Die Erteilung der Genehmigung ist von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für die ÜWAG. Das Land Hessen verweigert bislang die Genehmigung ausschließlich aus politischen Gründen; das ist rechtswidrig.“

Der von der ÜWAG im vergangenen September eingereichte „Antrag auf Genehmigung der Anhebung der Strompreise in der Grundversorgung nach § 36 EnWG“ resultiert aus den im letzten Jahr drastisch gestiegenen Strombeschaffungspreisen: Die Preise für die von den Tarifkunden benötigte Energie hatte sich an den Strombörsen um mehr als 17 Prozent verteuert. Mit internen Effizienzbemühungen sei dies nicht aufzufangen gewesen – darum müsse der Energieversorger einen Teil der Preissteigerungen an seine Kunden weitergeben, so der ÜWAG-Vorstand. Beantragt wurde daher im September 2005 eine maßvolle Anhebung des Tarifs um 5,3 Prozent (bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr). Damit gehörte die ÜWAG zu den Energieversorgern in Hessen, die die geringsten Preisanhebungen beantragt hatten.

„Die beantragte Tariferhöhung bedeutet für unsere Kunden eine Erhöhung der jährlichen Stromrechnung um 34 Euro“, konkretisiert Günter Bury. Verglichen mit der Entwicklung der Preise anderer Energieträger (Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts vom 20.02.2006) – Steigerungen im Verlauf des Jahres 2005 von rund 34 Prozent für leichtes Heizöl, 29 Prozent für Erdgas und rund 15 Prozent bei Kraftstoffen – sei das durchaus moderat.

„Es sind wahrlich nicht die lokalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen, die für die Preissteigerungen am Strommarkt verantwortlich sind. Vielmehr hat der weltweit steigende Energiebedarf die Preise in die Höhe getrieben. Tatsächlich liegt der reine Strompreis der ÜWAG bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr noch immer knapp unter dem des Jahres 1998, dem Beginn der Liberalisierung des deutschen Strommarkts. Allerdings sind die staatlichen Sonderlasten in diesem Zeitraum derart in die Höhe geschossen, dass sie heute über 40 Prozent des Preises ausmachen, den die Stromkunden zahlen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer im kommenden Jahr wächst der Staatsanteil am Strompreis noch weiter,“ kritisiert ÜWAG-Chef Bury.

Die Netznutzungsentgelte, die die ÜWAG für den Transport ihres Stroms zu den Kunden zahlen muss, haben nach wie vor das Niveau von 2005 – und die Bundesnetzagentur, die diese Entgelte derzeit prüft, kann generell sinkende Tendenzen nicht bestätigen.

„Die Verquickung unseres Antrags auf die neue Tarifpreisgenehmigung mit den Regulierungsmaßnahmen der Bundesnetzagentur ist rechtlich nicht zulässig. Selbstverständlich werden wir eventuelle Senkungen der Netznutzungsentgelte an unsere Kunden weitergeben. Allerdings können wir mit unserem Antrag auf die Tarifpreiserhöhung nicht länger warten, ohne erhebliche wirtschaftliche Nachteile hinnehmen zu müssen“, sagt ÜWAG-Vorstand Günter Bury.

Da die Entscheidung des Landes Hessen über den Tarifpreisantrag der ÜWAG seit über sieben Monaten aussteht, hat sich der führende Osthessische Energieversorger für den Klageweg entschieden. Die E.ON Mitte AG, Kassel, die Süwag Energie AG, Frankfurt, und die Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel, haben ebenfalls bereits jeweils bei dem für sie zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht. +++

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