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20.01.06 - Lauterbach

Zusatzjobs, Missbrauch, Hemmnisse, junge Arbeitslose - Optionsgremientreffen

Zu einem Gespräch über die Umsetzung nach dem Kommunalen Optionsgesetz in Hessen traf sich die Hessische Arbeitsministerin mit den politischen Spitzen der hessischen Optionskommunen heute Mittag in Lauterbach. Die Ministerin setzte damit auch im neuen Jahr den regelmäßigen Erfahrungsaustausch, den sie sowohl mit den optierenden Kommunen als auch mit den in Arbeitsgemeinschaften organisierten Kreisen und kreisfreien Städten pflegt, fort. Zahlen und Tendenzen aus dem Vogelsbergkreis trug Landrat Rudolf Marx den Konferenzteilnehmern vor und berichtete unter anderem über die günstige Arbeitslosenquote im Kreisgebiet, die hohe Auspendlerquote, die wichtigen Bemühungen vor Ort um die unter 25-jährigen Arbeitssuchenden, die Vielzahl der Vermittlungshemmnisse und die deutlich höhere Zahl von "Bedarfsgemeinschaften", also den Haushalten, in denen Langzeitarbeitslose oder Sozialhilfeempfänger unter die "Hartz-IV-Regelungen" fallen.

Marx begrüßte als Gastgeber die Ministerin und die Vertreter der anderen hessischen Optionskommunen und lobte die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches. Das Gesetz „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Sozialgesetzbuch II) sei seit etwas mehr als einem Jahr in Kraft. In dieser Zeit hätten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Optionskommunen, aber auch in den Arbeitsgemeinschaften viel geleistet. Wie andernorts auch, konnten auch im Vogelbergkreis die Schätzungen zu den zu bearbeitenden Bedarfsgemeinschaften nicht eingehalten werden. Sei man zu Anfang von 2.800 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen, so liege man heute bei cirka 3.600. "Die Anpassung der Verwaltungskosten und der Mittel für die Eingliederung an die tatsächliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist daher eine vordringliche Forderung an die Bundesregierung", so der Landrat.

Der Vogelsbergkreis liege bei einer Arbeitslosenquote von 8,4 % und habe damit die niedrigste im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen aufzuweisen. Hinsichtlich der Beschäftigten sei aber festzustellen, dass in 2004 25 % aus dem Vogelsbergkreis auspendelten. Dies schlage sich auch in der Arbeit der Kommunalen Vermittlungsagentur im Vogelsbergkreis nieder. Auch hier lägen ca. 40 % der vermittelten Arbeitsplätze außerhalb des Vogelsbergkreises.

"Bedenklich stimmt mich das Ergebnis des Profilings der Langzeitarbeitslosen im Kreisgebiet. Nach Abschluss der allgemeinen Eingliederungsvereinbarung bei cirka 4.700 Personen hatten lediglich 681 Personen keine Vermittlungshemmnisse aufzuweisen. Es folgen 936 mit einem und 1876 mit zwei und noch mehr Hemmnissen. 413 Personen sind weit vom Arbeitsmarkt entfernt. 810 stehen dem Arbeitsmarkt wegen Kindererziehung, 58er Regelung und Anderem nicht zur Verfügung. Ich denke aber, der Vogelsbergkreis unterscheidet sich hier nicht von anderen Optionskommunen", sagte Marx.

Ausgangspunkt für die Bewerbung als Optionskommune sei die vorhandene Sozialkompetenz aus der Verantwortung für die bisherigen Sozialhilfeempfänger gewesen. " Unsere Stärke ist ein dezentral organisiertes und an Ortskenntnis orientiertes Leistungsangebot. Diese Stärke können wir als Optionskommune geltend machen. Jedenfalls bin ich und mit mir auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vermittlungsagentur guter Dinge, die an uns gestellten Aufgaben bewältigen zu können."

Vor allem bei der Gestaltung des geförderten Arbeitsmarktes habe der Kreis durch seine Flexibilität bessere Voraussetzungen. In einem Kurzvortrag wurde den anderen Kommunen aufgezeigt, wie die Kommunale Vermittlungsagentur des Vogelsbergkreises den vom Gesetzgeber besonders erwähnten Personenkreis der Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem „Netzwerk Jugendliche“ in den Arbeitsmarkt integriert hat. Ein zweiter Vortrag zeigte, wie der Vogelsbergkreis seine psychosozialen Leistungen -Stichwort Beratungsstellen- nach § 16 Abs. 2 SGB II erbracht habe.

Hauptpunkte der Tagesordnung waren die angekündigten Änderungen im Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Für die Weiterentwicklung des Gesetzes spielt das Jahr 2006 aus Sicht der Ministerin eine ganz entscheidende Rolle, „da in diesem Jahr dringend notwendige und weit reichende Änderungen mit finanzwirksamen und verwaltungsorganisatorischen Auswirkungen bevorstehen, die nicht zuletzt auch auf die im letzten Jahr von Hessen eingebrachte Bundesratsinitiative zurückgehen“, sagte Silke Lautenschläger. Zwischenzeitlich seien die Änderungsvorschläge auf rund 80 angewachsen. Zentrales Anliegen sei hierbei eine konsequente und energische Eindämmung des Leistungsmissbrauchs, wobei es ausdrücklich nicht darum gehen könne und dürfe, den arbeitswilligen und bedürftigen Hilfeempfängern die notwendige staatliche Unterstützung zu entziehen oder zu versagen.

Darüber hinaus stünden mehrere, vor allem auch von der kommunalen Seite angeregte, Änderungen des SGB II im Vordergrund der geplanten Gesetzesinitiative, darunter eine klare Regelung zur Reduzierung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, insbesondere auch bei den Hilfebedürftigen unter 25 Jahren und den eheähnlichen Gemeinschaften. Ferner wünschten die optierenden Kommunen und Landkreise die Verbesserung des automatisierten Datenabgleichs, damit Leistungsmissbrauchs verhindert werde. Außerdem sei der Abbau von organisatorischen und leistungsrechtlichen Schnittstellen zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) eine Forderung.

Gegenstand der Erörterungen war auch der Einsatz von Zusatzjobs, die nach Ansicht von Silke Lautenschläger mit Augenmaß eingesetzt werden sollten. „Zusatzjobs können langzeitarbeitslose Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranführen und sie können Menschen aus der Schwarzarbeit holen. Aber wir müssen strikt darauf achten, dass damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht verdrängt wird“, so die Ministerin. Nach Auffassung der Arbeits- und Sozialministerin sollten deshalb insbesondere Auswahl und Definition von Arbeitsgelegenheiten im gemeinsamen Dialog und in enger Abstimmung mit den örtlichen Arbeitsmarktakteuren und mit der örtlichen Wirtschaft erfolgen.

„Die regelmäßigen Treffen mit den hessischen Optionskommunen und -kreisen sind für die erfolgreiche Umsetzung wie auch die Optimierung des SGB II von enormer Bedeutung“, so die Sozialministerin, die sich mit dem konstruktiven Gespräch zufrieden zeigte. „Die hessischen Optionskommunen sind weiter auf einem guten Weg, das von ihnen gewählte Modell zum Erfolg zu führen und „Hessen Optionsland Nr. 1“ weiter voranzubringen. +++

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