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Elke Glor wurde frei gesprochen... - Fotos: Hans-Hubertus Braune

...vor dem Schwurgericht Fulda.

30.04.09 - FULDA

Unter großem Medieninteresse wurde heute das Urteil im spektakulären Sterbehilfe-Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Fuldaer Landgerichts gesprochen: Die 54-jährige Angeklagte Elke Glor aus Kassel wurde vom Vorwurf des Totschlags an ihrer todkranken Mutter freigesprochen. Ihr Verteidiger Dr. Wolfgang Putz, ein Münchner Fachanwalt für Medizinrecht, wurde dagegen zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen versuchten Totschlags verurteilt. Dagegen hat der 59-Jährige, der sich auf Patientenrecht spezialisiert hat, bereits Revision angekündigt und will notfalls bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen. Auch zahlreiche Prozessbeobachter gehen von weiteren Klärungsbedarf durch die höchstrichterliche Instanz aus, weil die beiden Angeklagten sich auf das Recht und den Wunsch der Todkranken auf ein Sterben in Würde berufen. Das Gericht sah dagegen im Durchschneiden des Schlauchs der ernährenden Magensonde ein „aktives Tun“, kein „Sterben lassen“ – wie es der Bundesgerichtshof ohne Strafverfolgung zubilligt.

Bei der viertägigen Hauptverhandlung wurde der Fall noch einmal minutiös aufgerollt, der sich im Dezember 2007 in einem Pflegeheim in Bad Hersfeld abgespielt hatte. Die Angeklagte Elke Glor hatte sich nach Absprache mit ihrem Bruder und dem beratenden Anwalt dazu entschlossen, ihrer seit fünf Jahren im Wachkoma liegenden Mutter keine weitere künstliche Ernährung mehr zukommen zu lassen. Sie handelte nach eigener Aussage aus dem Verständnis heraus, dass ihre 76-jährige Mutter selbst Jahre zuvor weitere lebensverlängernde Maßnahmen für sich abgelehnt, dies allerdings nicht schriftlich in einer Patientenverfügung festgelegt hatte. Auch der behandelnde Arzt der Mutter hielt eine künstliche Ernährung für nicht länger indiziert Medizinisch unbestritten war, dass der Zustand der 76-Jährigen irreversibel und keine Verbesserung mehr zu erwarten war. Die Nahrungszufuhr per Infusion war bereits abgestellt worden, als die Heimleitung offenbar Bedenken bekam und eine erneute Ernährung per Sonde unternahm.

Daraufhin durchtrennte die Tochter auf telefonisches Anraten ihres mitangeklagten Anwaltes den Schlauch der Sonde direkt über der Bauchdecke – und wurde auf Betreiben der Heimleitung noch am Sterbebett ihrer Mutter festgenommen. Danach wurde die "Zwangsernährung" der Frau - gegen den Willen der Tochter - im Klinikum fortgesetzt, wo sie schließlich 14 Tage später wegen multiplem Organversagen verstarb. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der angenommenen aktiven Sterbehilfe 3 Jahre für die Angeklagte und 2,5 Jahre für deren Anwalt gefordert, während die Verteidigung uneingeschränkt zwei Freisprüche für angemessen ansah.

Das Gericht habe die beiden Angeklagten und ihr Tun unterschiedlich bewertet, führte Richter Peter Krisch aus. Bei beiden habe es einen „Tatentschluss“ gegeben, der Tod sollte herbeigeführt werden. Das Motiv der Angeklagten sei eindeutig gewesen, ihre Mutter nicht länger leiden zu lassen. Sie habe sich auf den juristischen Rat des Anwalts verlassen, der nach eigener Aussage eine Entscheidung habe herbeiführen wollen und ins Kalkül gezogen habe, dass danach keine Klinik eine neue Sonde setzen werde. Zwar habe auch Anwalt Putz seine Mandantin „nicht als menschliches Werkzeug missbraucht, sondern sei überzeugt gewesen, sich im rechtlichen Rahmen zu bewegen.“ Auch dessen Motiv sei vor allem „helfen wollen“ gewesen, er habe sich nicht als Herr über Leben und Tod aufgespielt. Dennoch sah die Kammer bei ihm den Tatbestand des versuchten Totschlags gegeben und verurteilte den Anwalt. Beide Angeklagten hätten sich in einem „indirektem Verbotsirrtum“ befunden, wobei der des Anwalts aber vermeidbar gewesen wäre, begründete der Richter. Im Fall der angeklagten Tochter dagegen sei dieser Irrtum unvermeidlich gewesen: anders als der Anwalt habe sie schon jahrelang unter der Situation gelitten und sich zwangsläufig auf den juristischen Rat des Fachanwalts verlassen.

Das angesetzte Strafmaß wurde durch die umfängliche Aussage des Angeklagten und seine bisherigen Lebensumstände gemildert – er hat keinerlei Vorstrafen. Auch wollte das Gericht mit einer Bewährungsstrafe unter einem Jahr seine berufliche Zukunft nicht behindern.

In seiner ersten Reaktion kündigte der verurteilte Rechtsanwalt umgehend Revision an und kritisierte die aus seiner Sicht fehlerhafte Einschätzung des Gerichts. Auch sein Verteidiger Prof. Gunter Widmaier will den Fall vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, verhandeln lassen.

Die Redaktion von osthessen-news hatte bereits ausführlich über den Prozessauftakt berichtet (siehe: http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1165013 ). +++


Wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt: Der Münchener Fachanwalt Wolfgang Putz ...

...dessen Verteidiger Professor Dr. Gunter Widmaier. Sie kündigten bereits Revision gegen das Urteil an.


Deutschlands wohl bekannteste Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen (Spiegel) war heute ebenfalls beim spektakulären Prozess dabei.

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