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In der Akademie für Personenstandswesen tagt bis Samstag der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS).

Pressekonferenz heute Mittag. - Fotos: jd

14.11.08 - BAD SALZSCHLIRF

"Eltern dürfen ihr Kind Pumuckl nennen" - Standesbeamten-Verband tagt

Dürfen Eltern ihr Kind "Poopy" oder "Fify" nennen? "Nein, diese albernen Namen können das Kindeswohl verletzen“, erläuterte heute Mittag Jürgen Büssow, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamten (BDS), der bundesweit rund 30.000 Standesbeamtinnen und -beamte vertritt. Die 90 Delegierten der Standesorganisation diskutieren noch bis zum morgigen Samstag insbesondere über das Namensrecht auf ihrer Jahrestagung in der Kurstadt Bad Salzschlirf im Landkreis Fulda. Die "Namenswächter“ haben aber nicht das letzte Wort, denn häufig versuchten Eltern mit Hilfe von Gerichten ihren Wunsch doch noch durchzusetzen - und haben dabei manchmal sogar Erfolg. "Kuriose, aber erlaubte Vornamen sind Pumuckl oder Windsbraut“, berichtete Joachim Tryba, hessischer Fachberater vom Standesamt Frankfurt/Main schmunzelnd.

Geschlecht des Kindes muss eindeutig erkennbar sein

"Die Standesbeamten gehören zu den wenigen Berufsgruppen, die nicht nur deutsche Vorschriften anwenden, sondern sich auch mit ausländischem Recht auskennen müssen", so Karl Krömer, Leiter des Standesamtes in Augsburg. Die Internationalisierung sei eine große Herausforderung für die Berufsgruppe. "Bei 45 Prozent der Geburten in meiner Region hat ein Elternteil einen Migrationshintergrund und entsprechend exotisch fallen aus unserer Sicht auch die Vornamen aus“, berichtet Krömer. Zudem müsse durch den Vornamen das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennbar sein. Wenn Eltern beispielsweise ihrer Tochter den in Russland für Männer gebräuchlichen Vornamen "Nikita“ geben wollten, werde von den Standesbeamten ein geschlechtsspezifisch eindeutiger Zweitname gefordert - ähnlich wie bei der in bestimmten Regionen Europas üblichen Verwendung von "Maria" bei Männern.

Namen im Wandel der Zeit

Es gibt aber auch Namen, die unter bestimmten Bedingungen sowohl für Jungen als auch für Mädchen verwendet werden können. So etwa der Name Luca, der allerdings nach einem Gerichtsurteil in der weiblichen Form nur mit einem geschlechtspezifisch eindeutigen Zweitnamen vergeben werden darf. Auch würden manche Vornamen im Laufe eine Geschlechter spezifische Wandlung durchmachen. So sei der Name Mika als Kurzform von Michaela als eindeutig weiblich angesehen worden, allerdings sei der Name mittweile durch den Rennfahrer Mika Häkkinen geprägt und habe somit auch eine männliche Bedeutung.

Eltern lassen sich durch die Medien inspirieren

Klarheit bei exotischen Namen schafft meist nur ein Gutachten, etwa vom Wilfried-Seibicke-Institut für Namensforschung in Wiesbaden. Das Team um Namensforscher Dr. Gerhard Müller erstellt pro Jahr mehr als 1.000 Gutachten. Insbesondere seien Namen aus Film und Fernsehen gefragt. "Nach dem Film "Herr der Ringe" wollte einige ihr Kind Legolas oder Arwen nennen“, berichtete Müller. Die von den Eltern gewählten Vornamen sind manchmal für die Kinder problematisch. So ließen die Eltern, nachdem ihr Sohn Amos Raban She Kilua von den anderen Kindern im Kindergarten gehänselt wurde, seinen Namen auf Amos kürzen, berichtet Walter Großmann, Leiter des Bürgeramt der Stadt Aschaffenburg. Insgesamt 20 Vornamensänderung würden jährlich in seiner Region beantragt.

Standesbeamte tagen 2009 in Jena

Ein weiteres Thema der Tagung ist das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende neue Personalstandsrecht. Damit wird etwa die Umstellung von Papier auf elektronische Register geregelt. Zur Umsetzung dieser Forderungen sei den Bundesländern eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren gewährt. Für Diskussionsstoff sorgt auch die Gebührenhöhe für Eheschließungen, die ab nächstem Jahr von den einzelnen Bundesländern selbst festgelegt werden darf. Büssow befürchtet dadurch einen "Trauungstourismus" in benachbarte Bundesländer. Im nächsten Jahr tagen die Standesbeamten in Jena. "Alle drei Jahre verlassen wir Bad Salzschlirf und tagen an einem anderen Ort in Deutschland", erklärt Büssow.(jd)+++


BDS-Präsident Jürgen Büssow unterstrich, dass die Namensgebung immer internationaler wird und somit die Standesbeamten vor neue Herausforderungen stellt.

"Bei 45 Prozent der Geburten hat mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund", berichtet Karl Krömer, Leiter des Standesamt Augsburg.


Dr. Gerhard Müller, Experte der Gesellschaft für deutsche Sprache aus Wiesbaden, fertigt Vornamensgutachten an.

Walter Großmann, Leiter des Bürgeramt der Stadt Aschaffenburg, berichtet von 20 Vornamensänderungen pro Jahr.


Joachim Tryba, Fachberater des Standesamt Frankfurt am Main.

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