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Dr. Lutz Helmig im Gerichtssaal heute ...

... und etwa 50 DGB-Mitglieder vor dem Landgericht

29.11.07 - Fulda

Die gerichtliche Auseinandersetzung über die umstrittene Gewerkschaftsaktion vom 1. Mai 2007, bei der der Fuldaer Unternehmer und Vermögens-Milliardär Lutz Helmig symbolisch an den Pranger gestellt worden war, geht weiter. Bei dem vor allem von Gewerkschaftsmitgliedern gut besuchten Gütetermin vor dem Fuldaer Landgericht befand der Vorsitzende Richter Martin Geffert heute Vormittag zunächst, dass sich noch niemals ein deutsches Gericht mit einem mittelalterlichen Pranger beschäftigt habe. Bei dem vorliegenden Fall handele es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Lutz Helmig, vertreten durch seinen Anwalt Rudolf Karras, hatte nachträglich gegen die Zurschaustellung und Schmähung seiner Person während der 1.Mai-Aktion des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf Unterlassung und ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro geklagt.

Das Gericht hat die strittige Frage zu klären, ob die Prangeraktion durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wurde, oder einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers Helmig darstellt. Richter Geffert stellte fest, dass zwar grundsätzlich auch Kritik in scharfer Form geübt werden, aber keine persönliche Schmähung im Vordergrund stehen dürfe. „Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen und zu einer vernünftigen Einigung kommen“, sagte der Richter. Andernfalls müssten sich weitere gerichtliche Instanzen bis zum Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Er machte den Vorschlag, Kläger Helmig solle auf das Schmerzensgeld verzichten, "auf das er sicher finanziell nicht angewiesen" sei. Im Gegenzug solle die Gewerkschaft erklären, sie habe den Unternehmer nicht persönlich beleidigen oder verletzen wollen und 3. bis 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zusätzlich wollte Helmig Anwalt durchsetzen, dass die Gewerkschaft künftig darauf verzichtet, solche oder ähnliche Aktionen, die Helmig zur Zielscheibe machten, zu wiederholen.

Beide Vorschläge lehnte der Anwalt der Gewerkschafter Karl-Friedrich Rix aus Hanau nach kurzer Beratungspause kategorisch ab. Erneut betonte der Gewerkschaftsanwalt, es habe sich um eine satirische Aktion gehandelt, die die Handlungen Helmigs als Unternehmer – nicht seine Person - zum Ziel gehabt hätten. Man könne definitiv nicht ausschließen, dass der Unternehmer nicht auch in Zukunft durch sein Verhalten Anlass zu Kritik biete. Richter Geffert monierte, dass der DGB die Prangeraktion erst nachträglich als Satire deklariert habe. Dabei sei aber weder die Gewerkschaft noch der 1. Mai bislang für satirische Ausdrucksformen bekannt gewesen.

Anwalt Rix stellte die spektakuläre Prangeraktion des DGB in Kontext zu vorausgegangenen Äußerungen Lutz Helmigs in einem FZ-Interview. Dort habe Helmig gesagt, der IG-Metall-Sekretär Ferdinand Hareter „habe etwas an der Birne“. Die inhaltliche Auseinadersetzung beider Parteien beendete der Richter aber mit dem Verweis darauf, die Schriftsätze seien dem Gericht hinreichend bekannt.

"Grundsätzlich sind Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen ja eine gute Sache", kommentierte IG-Metall-Sekretär Ferdinand Hareter, - in diesem Fall würden sie aber ein Schuldeingeständnis bedeuten. Dazu habe die Gewerkschaft aber keinerlei Veranlassung. „Es ging uns darum, Lutz Helmig als Geschäftsperson und dessen Praktiken von Lohndumping und Tarifflucht anzuprangern. Das war keine unzulässige Schmähkritik. “, sagte DGB-Regionsvorsitzender Frank Herrmann. Eine solche Satireaktion müsse als freie Meinungsäußerung möglich sein.

Am 20. Dezember wird das Landgericht verkünden, ob die Klage Helmigs auf Unterlassung und Schmerzensgeld zugelassen oder abgewiesen wird. Das sagte der Vorsitzende Richter Martin Geffert heute Nachmittag gegenüber osthessen-news. Wie die zivilrechtliche Auseinandersetzung danach weitergeht, ist aber damit noch nicht abschließend geklärt. Vermutlich bleiben beide Seiten "hart" und die nächst höhere Instanz, nämlich das Oberlandesgericht in Frankfurt muss sich mit der Prangeraktion des DGB in Fulda befassen.+++


..mit Plakaten zur Meinungsfreiheit...

...und verteilten Bastelbogen für "Unternehmer-Pranger"


Dr. Helmig wollte sich gegenüber den Medienvertretern nicht äußern


Ein Teil der Gewerkschaftsvertreter auf der Beklagten-Seite...



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