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- Fotos: Daniel Kister

22.03.07 - Fulda

Priester mit Frontlader in Graben geschoben - Vater verurteilt - Sohn ermahnt

Ein Richter des Jugendgerichtes verurteilte gestern im Fuldaer Amtsgericht einen Vater wegen Körperverletzung zu 60 Tagessätzen. Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Sohn stellte der Richter ein und beließ es bei einer jugendrichterlichen Ermahnung. Wie der Pressesprecher des Amtsgerichtes, Richter Joachim Becker gegenüber Ostehessen-News erklärte, sei die Höhe der Geldsumme der zu zahlenden Tagessätze vom Einkommen abhängig. Ein Tagessatz entspreche einem Tageslohn des Verurteilten.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Sohn einen dritten Mann in dessen Auto mit einem Frontlader angegriffen. Er habe ihn samt Fahrzeug aus dem Hof bis in einen Graben geschoben. Dabei habe der Sohn auf ein Zeichen des Vaters gehandelt. Diese sei danach selber zu dem Mann gegangen und habe ihn attackiert. Das Opfer, ein katholischer Priester, der beim Prozess als Nebenkläger auftrat, sei von den Beschuldigten „verhasst“ gewesen, erklärte die Amtsanwältin Monika Burkard. Der Priester habe eine Schlägerei zwischen den beiden angeklagten Petersbergern, Vater und Sohn, schlichten wollen.

Auf Antrag des Anwalt des Nebenklägers wurde die Öffentlichkeit von den Zeugenaussagen ausgeschlossen. Durch die Aussagen würden private Verhältnisse und Lebenssituationen angesprochen. Das öffentliche Interesse stehe nicht im Verhältnis zu der Verletzung der Privatsphäre.

Das Strafmaß gegen den verurteilten Vater rechtfertigt sich laut Pressesprecher Becker allein aus dem Delikt der Körperverletzung. Die Anstiftung des Sohnes, die von der Staatsanwaltschaft ebenfalls angeklagt wurde, gelte als „unwesentliche Nebenstraftat“. Das Verfahren in dieser Sache sei deshalb eingestellt worden. Eine Verfolgung wäre nicht beträchtlich ins Gewicht des Urteils gefallen. In Prozessen mit mehreren Anklagepunkten sehe das Gesetz vor, dass sich die Strafverfolgung auf das schwerere Delikt beschränke.

Das Urteil werde rechtskräftig wenn keiner der Beteiligten binnen einer Woche Berufung oder ein anderes Rechtsmittel einlegt. (dk) +++





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