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Kanpp 40 "solidarische Zuschauer" waren bei der Gerichtsverhandlung anwesend. - Fotos: Daniel Kister

Stefan Jahn, Betriebsratsvorsizender klagte gegen seine Versetzung.

02.03.07 - Fulda

Betriebsrat von MÖLLER MEDICAL klagt gegen "seine Strafversetzung"

ungültige ID

Gegen seine innerbetriebliche Versetzung in der Firma Möller Medical GmbH & Co. KG klagte heute vor dem Fuldaer Arbeitsgericht der Betriebsratsvorsitzende Stefan Jahn. Als einziger habe er einem neuen Arbeitszeitvertrag mit längeren Arbeitszeiten ohne entsprechenden Lohnausgleich nicht zugestimmt, erklärte der Kläger Jahn heute gegenüber Osthessen-News. Seine Weigerung, meint Jahn, sei der eigentliche Grund seiner internen Versetzung. Der Firmenvertreter hingegen rechtfertigte die Entscheidung der Geschäftsführung und sprach von einem „angestrebten Rotationsprinzip“ und davon, dass an anderer Stelle zusätzliche Arbeitskräfte benötigt worden seien. In dem beengten Gerichtsaal mussten zum Prozessauftakt heute Morgen einige der rund 40 Zuschauer stehen. Mit DGB-Fahnen wollten sie ihre Solidarität mit Stefan Jahn bekunden.

Das Interview mit Stefan Jahn, das man durch Klick auf die orange Schrift oben anhören kann, haben wir kurz vor der Verhandlung aufgezeichnet.

Nach knapp 45-minütiger Verhandlung einigten sich Kläger und Beklagte darauf, das Verfahren für eine Dauer von drei Wochen "terminlos ruhen" zu lassen. Während dieser Zeit soll in beidersetigem Einvernehmen eine innerbetriebliche Lösung gefunden werden. „Wenn es zu dieser Einigung kommt, ist das Verfahren beendet, ansonsten wird es fortgesetzt“, erklärte Horst Schneider, Anwalt des Klägers. Grund der Verhandlungsaussetzung seien neue detailliertere Erkenntnisse über die Knieprobleme des Arbeiters, die der Arbeitgeberseite erst heute bekannt geworden seien. Rechtsanwalt Manfred Baumann, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Osthessen erklärte stellvertretend für den Geschäftsführer von Möller Medical, Peter Schrempp, dass nun versucht werde auf Herrn Jahn „zuzugehen“.

Der Gewerkschaftssekretär der IG-Metall ,Ferdinand Hareter bezeichnete die Versetzung von Jahn als rechtswidrig, wogegen sich der Arbeitnehmer mit Recht zur Wehr gesetzt habe. Der Betriebsratvorsitzende werde seit seiner Weigerung, der Arbeitszeitverlängerung zuzustimmen, von seinen Vorgesetzten gemobbt. Hareter sprach von einer „Strafversetzung“ Jahns. Der neue Arbeitszeitvertrag, der den Arbeitnehmern „aufgezwungen“ worden sei, sehe eine Arbeitszeitverlängerung von 35 auf 38 Stundenwochen in diesem Jahr und einer weiteren Verlängerung auf 40 Stunden im nächsten Jahr vor - ohne einen entsprechenden Lohnausgleich, kritisierte der IG-Metall-Sekretär. Die Verträge entsprächen einer 14-prozentigen Lohnkürzung, was gerade vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens völlig unverständlich sei.

Während der Arbeitsgerichtsverhandlung unter Vorsitz des Richters Wolfram Dylla erklärte Stefan Jahn, dass ihm der neu zugewiesene Arbeitsplatz nur einen geringen Bewegungsspielraum gewähre. „Meine körperlichen Voraussetzungen sind ein Problem“ und „das geht so nicht“, sagte Jahn, der auch schon in einem Brief an die Firma seine gesundheitlichen Probleme dargelegt hätte.

Die dem Kläger neu zugewiesene Stelle stelle geringere Anforderungen und entspreche nicht seiner Qualifikation als gelernter Werkzeugmacher, betonte sein Anwalt Schneider. Selber stellte Jahn heraus, dass sich mit der Arbeit auch der Ort geändert habe. Während er vorher im „Zentrum und von allen ansprechbar“ gewesen sei, sei sein neuer Arbeitsplatz nun "etwas abgesondert". Er müsse über den Hof laufen, vorbei an den Fenstern der Geschäftsleitung. Dieser Darstellung widersprachen Schrempp und Baumann. Zum einen könne der neue Arbeitsplatz auch durch das Gebäude erreicht werden, zum anderen habe das Unternehmen nun einmal mehrere Gebäude. Es bestehe kein Anspruch für den Arbeitnehmer, an einem bestimmten Ort arbeiten zu dürfen.

Das von Arbeitgeberseite angeführte Versetzungsargument des Rotationsprinzips sei - nach Angaben von Jahn - all jenen angedroht worden, die den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben wollten. Geschäftsführer Schrempp beteuerte vor Gericht, dass dieses Prinzip des rotierenden Arbeitswechsels im Unternehmen künftig noch verstärkt werden solle. Ein formelles Rotationsprinzip gebe es allerdings nicht. (Daniel Kister) +++


Als Grund sieht er die Nichtunterzeichnung eines Arbeitszeitvertrages mit längeren Arbeitszeiten.







Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Manfred Baumann...


und Peter Schrempp, Geschäftsführer der Möller Medical GmbH & Co. KG widersprachen dem Kläger in seiner Einschätzung...

und wollen nun auf Jahn "zugehen"


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