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31.01.12 - Fulda

IGbFD: "Große Chance auf einen starken Behindertenbeirat vertan!"

Am 26. Januar wurde im Sozialausschuss über den Satzungsentwurf des Magistrats zu einem Behindertenbeirat in Fulda abgestimmt. "Nachdem der Bürgermeister seit Oktober 2010 die Möglichkeiten von Zielvereinbarung, Kommission und Beirat geprüft hat, ist man jetzt endlich unserer Forderung nach einem Behindertenbeirat nachgekommen", sagt der 1. Vorsitzende der IGbFD Hanns-Uwe Theele. Einen Behindertenbeirat wird es geben und das sei sehr zu begrüßen, aber die Rechte und Kompetenzen, wie zum Beispiel ein zwingendes Rederecht in den Ausschüssen, werde dem zukünftigen Beirat nicht zugesprochen.

Die Stelle des Behindertenbeauftragten und seine Befugnisse würden entfallen und damit die Möglichkeit zum Einsatz für die Rechte der Menschen mit Behinderung erheblich geschwächt. Unter den Augen des Oberbürgermeisters und des Bürgermeisters sei von den Stadtverordneten der CDU und CWE dem Satzungsentwurf des Magistrats zugestimmt worden, welcher das Rederecht des Beirats stark einschränke, so dass dadurch aus dem geplanten Beirat ein Alibibeirat werden könnte. Die Tatsache, dass mehr als 40 betroffene Bürger zu dieser Sitzung gekommen waren, mache deutlich, wie wichtig das Thema für die Betroffenen sei. Ein Teil der Zuhörer berichteten, dass sie den Eindruck hatten, dass hier einem Teil der Stadtverordneten die Parteipolitik wichtiger sei als das Wohl der Menschen mit Behinderung, sagt Theele. SPD und Bündnis90/Die Grünen, hätten die IGbFD noch kurz vor dem Ausschuss zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Ihnen sei es wichtig, sich direkt von den Menschen mit Behinderung über die Schwerpunkte der 18 monatigen Recherchearbeit der IGbFD in ganz Deutschland und den Erfahrungen aus dem Kontakt zu mehr als 50 Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten berichten zu lassen. Bei der wichtigen Abstimmung zum nicht verankerten Rederecht des Beirates hätten sich daher diese beiden Fraktionen aus gutem Grund enthalten.

Obwohl die Vorsitzende des Ausschuss Ziegler-Raschdorf darauf hingewiesen hatte, wie wichtig ein Beirat für Fulda sei und dass viele Bürger Fuldas, wie ältere Personen und Mütter mit Kinderwagen, davon profitieren würden, habe auch sie sich wohl dem Fraktionszwang unterwerfen müssen. Ein starker Beirat und ein Behindertenbeauftragter, der auch durch die Menschen mit Behinderung legitimiert sei, wären in Fulda offenbar nicht gewollt.

"Wir, die „IGbFD“, werden weiter kritisch das Vorgehen der Stadt beobachten und uns für die selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderung in Fulda stark machen. Soziale Verantwortung, insbesondere für Menschen mit Behinderung, ist eine freiwillige Verpflichtung und kann eine wesentliche Bereicherung für alle Mitglieder der Gesellschaft sein. Die selbstständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft und ein selbstverständliches Miteinander zu verwirklichen, sollte auch in unserer Stadt möglich und allen ein dringendes Anliegen sein. Nicht weil die Inklusion in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben und damit völkerrechtlich bindend ist, sondern weil unsere soziale Kompetenz und unser Werteverständnis uns die Notwendigkeit verinnerlicht.

Die ca. 10.500 Bürger mit Behinderung in der Stadt Fulda sind darauf angewiesen, dass die Stadtverordneten, die von ihnen gewählt wurden und auch die Gremien der Stadt Fulda, endlich ihre Wünsche und Forderung respektieren. In wie weit die Rechte von den Stadtverordneten unterstützt werden, sollte nicht von parteipolitischen Vorgaben abhängen, sondern allein im Sinne der Menschen mit Behinderung getroffen werden. Eine Stadt ohne einen Beirat, der mit den dringend notwendigen Kompetenzen ausgestattet ist und ohne die Unterstützung eines fachlich kompetenten und selbst betroffenen Behindertenbeauftragten, kann nur bedingt seinen Aufgaben und Anforderungen gerecht werden. Meine Freude über einen Behindertenbeirat ist daher begrenzt. Außerdem macht es mich traurig und betroffen, dass wir auch in Zukunft weiterhin fremd bestimmt und damit vom guten Willen des hauptamtlichen Magistrats abhängig sein werden", sagt Theele.+++

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