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12.01.12 - Fulda

SPD begrüßt Infragestellung der Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen

Der Vorstand des SPD-Stadtverbands Fulda begrüßt die Initiative der SPD-Landtagsabgeordneten Brigitte Hofmeyer, die angeblich auf einer EU-Richtlinien basierende Regelung zur verpflichtenden Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen bei der Hessischen Landesregierung zu hinterfragen.

Diese Prüfung bedeutet für Kommunen und Private teilweise erhebliche Kosten, die insbesondere Hausbesitzer ohne weitere Verschuldung kaum noch stemmen könnten, schreibt Vorstandsmitglied Tritschler. Wenn mittlerweile andere Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen von dieser Maßnahme Abstand nehmen oder nur modifiziert einführen wollen, so sollte das auch für das Land Hessen möglich sein.

Es sei mit Sicherheit interessant zu erfahren, welche Europa‑, Bundes‑ und Landesvorschriften die Dichtheitsprüfung privater bzw. öffentlicher Abwasseranlagen in Hessen regeln und ob es Unterschiede zwischen den hessischen und den in anderen Bundesländern geltenden Vorschriften gebe. Das zu erfahren, sei Ziel der Kleinen Anfrage an die Hessische Landesregierung, die auch von der hiesigen SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Waschke unterstützt wird.

Was unabhängig von dieser Anfrage bisher über das Internet recherchiert werden konnte, klinge durchaus interessant. So könne man erfahren, dass die EU-Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser wohl keine Dichtigkeitsprüfung der hauseigenen Kanalisation vorsehe. Auch das Wasserhaushaltsgesetz sehe eine explizite Dichtigkeitsprüfung nicht vor. Dort heißt es im §60 u.a. nur, dass „Abwasseranlagen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden“ sollen. Sollten die vorhandenen Abwasseranlagen nicht den Anforderungen entsprechen, „so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Frist durchzuführen“.

Es stelle sich die Frage, ob das Land Hessen bei der Anpassung des Hessischen Wassergesetzes an das Bundesgesetz nicht „über das Ziel hinausgeschossen ist“. Deshalb erwarte man Ort mit Spannung die Beantwortung der Anfrage an die Hessische Landesregierung, schreibt Landtagsabgeordnete Waschke

Das Gleiche gelte für den Abwasserverband Fulda. Hier müsse gefragt werden, ob mit dem „Sofortvollzug“ der Dichtigkeitsprüfung der rechtlichen Vorgabe eventuell „mehr als genüge“ getan wurde. Zumal wohl nicht alle Verantwortlichen Kommune, Verbände oder Stadtwerke mit dieser Maßnahme begonnen hätten. In der Diskussion in den entsprechenden Gremien des Abwasserverbandes wurde diese Maßnahme jedenfalls als zwingend und unumgänglich dargestellt, weil die Durchführung laut Gesetz bis 2015 zu erfolgen sei.

Bei der ganzen Angelegenheit dränge sich der Verdacht auf, dass diese möglicherweise gar nicht notwendige Prüfung von einschlägigen Firmen mit Verweis auf die Gesetzeslage „gepuscht“ und als „unabdingbar“ dargestellt wurde. Schließlich lasse sich mit einer „Zwangsverpflichtung“ schnell und risikolos Geld verdienen. Jedenfalls werde auch die SPD vor Ort an der Sache dran bleiben, schreibt Tritschler zum Schluss der Pressemitteilung.+++

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