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26.11.11 - FULDA

Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen: künftig "Werdenfelser Weg"

Derzeit kommt es in bundesdeutschen Pflegeheimen täglich zu etwa 400.000 freiheitsentziehenden Maßnahmen. Insbesondere werden Bettgitter, Bauchgurte, Gurte an Armen und Beinen oder Tischplatten an Rollstühlen angewendet, mit der Folge, dass sich die Betroffenen – teils mehr als 8 Stunden am Tag – nicht mehr frei fortbewegen können. Obwohl diese Maßnahmen meist zur Verringerung der Sturzgefahr und damit zum Schutz und im Interesse der Betroffenen angewendet werden, führen sie häufig zu physischen und psychischen Folgeleiden. Dauerhafte Fixierungen sind oftmals mitursächlich dafür, dass sich das Gesamtbild des Patienten oder Heimbewohners dramatisch verschlechtert.

Der Trend der letzten zehn Jahre (2000 bis 2010) zeigt bundesweit eine Verdoppelung der richterlich erteilten Genehmigungen von freiheitsentziehenden Maßnahmen, nämlich von ca. 50.000 auf ca. 100.000 Genehmigungen pro Jahr. Im Landkreis Fulda haben sich Vertreter der Betreuungsstelle, des Betreuungsgerichts und der Verfahrenspflege auf eine gemeinsame Inititative verständigt, um diesem Trend entgegenzutreten. Durch geänderte Verfahrensabläufe im gerichtlichen Genehmigungsverfahren und einem deutlichen Bekenntnis aller beteiligten Behörden und Berufsgruppen sollen die bestehenden Fixierungsautomatismen durchbrochen werden. Dabei soll künftig nach dem so genannten „Werdenfelser Weg“ vorgegangen werden, der im Rahmen einer Veranstaltung am Freitag im Seniorenzentrum Heilig Geist vorgestellt wurde.

"Einzelfall entscheidend"

Danach soll die pflegefachliche Beurteilung des Einzelfalls künftig noch stärker im Mittelpunkt des richterlichen Genehmigungsverfahrens stehen. Spezialisierte Verfahrenspfleger mit besonderen Kenntnissen im Bereich der Pflege werden beim Eingang eines Genehmigungsantrags beim Betreuungsgericht als Fürsprecher für den Betroffenen mit dem konkreten Einzelfall gerichtlich beauftragt. Behutsames Ausprobieren, partnerschaftlicher Informationsaustausch, echte Abwägungsarbeit und Einzelfallanalyse sollen dabei das Verfahren begleiten. Der Verfahrenspfleger soll versuchen, vor Ort mit dem Betroffenen, den Angehörigen und dem Pflegeteam Maßnahmen zu erarbeiten, die neben höchstmöglicher Sicherheit auch Bewegungsfreiheit und Lebensqualität bieten.

Ziel ist es, zu einer gemeinsam getragenen Abschätzung zu kommen, wie im konkreten Fall das Sturz- und Verletzungsrisiko einerseits, die Folgen einer angewendeten Fixierung andererseits einzuschätzen sind. Dabei kann der Einsatz moderner pflegerischer Hilfsmittel Dauer und Umfang der Fixierung begrenzen oder diese ganz entbehrlich machen. Eine der Grundängste der Heimbetreiber und Pflegeverantwortlichen, nämlich dass eine zunächst gewissenhafte Abwägung Monate später nach einem Sturzereignis rückblickend als unverantwortlich dargestellt wird, soll dabei besonders ernst genommen werden.

„Werdenfelser Weg“ als Modellprojekt

Der „Werdenfelser Weg“ ist bereits Modellprojekt für gleichartige Initiativen in anderen Landkreisen in Deutschland und zu einem Synonym für professionsübergreifende Ansätze zur Fixierungsreduzierung geworden. Das Projekt macht deutschlandweit Schule. In mehr als 20 Landkreisen und Städten bundesweit gehen die Gerichte mittlerweile diesen Weg. Fulda will als erster Landkreis in Hessen diesen Ansatz übernehmen und wird dabei durch das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa unterstützt, das die Schirmherrschaft für das Projekt übernommen hat. +++

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