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24.11.11 - REGION

Synode für öffentliche Segnung von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaft

Auf ihrer Herbsttagung hat die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Mittwoch beschlossen, dass künftig gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und von denen mindestens eine Person evangelisch sein muss, in einem Gottesdienst öffentlich gesegnet werden können.

In der Begründung des Beschlusses wird festgehalten, dass eine solche im existentiellen Ernst gewählte Partnerschaft den Merkmalen der Lebensdienlichkeit entspreche, nämlich der Respektierung der Würde des menschlichen Lebens, der Dauerhaftigkeit und der Verlässlichkeit. Damit werde ein besonderes Verantwortungsverhältnis begründet, das eine öffentliche Darstellung im gottesdienstlichen Zuspruch des Segens ermögliche. In der Begründung des heutigen Beschlusses heißt es wörtlich: „Es ist angemessener Ausdruck geschwisterlichen Dienstes, öffentlich Gottes Segen zuzusprechen“.

Dabei gebe es einen Gewissensvorbehalt für Pfarrerinnen und Pfarrer, die, wenn sie die Segnung nicht vollziehen wollen, die Aufgabe an einen anderen Geistlichen delegieren können. Der Rat der Landeskirche wurde beauftragt, geeignete Materialien für den Gottesdienst zu entwickeln. Die Synode nahm damit einen Antrag der Synode des Kirchenkreises Gelnhausen auf, der vom Rat der Landeskirche zu einer Vorlage ausgearbeitet wurde. Schon im Jahre 2003 hatte die Landessynode beschlossen, dass Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesegnet werden können, allerdings im Rahmen der Seelsorge und nicht öffentlich in einem Gottesdienst.+++

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