Archiv

14.10.11 - PETERSBERG

BI reicht Bundestag-Beschwerde-Petition gegen Gemeindevorstand ein

Die Melzdorfer Bürgerinitiative, die den geplanten Bau einer Biogasanlage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung verhindern will, wehrt sich gegen die Entscheidung der Gemeinde Petersberg zum geplanten Bauvorhaben. Nach Auffassung der Bürgerinitiative hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Petersberg unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Schwiddessen das Einvernehmen zum geplanten Bau der Biogasanlage in Melzdorf am 02.08.2011 entgegen besseren Wissens rechtswidrig erteilt.

Die BI nennt folgende Gründe für ihre Einschätzung:

1.) Die Privilegierung ist nach § 35 Abs.1 Nr. 6 BauGB nicht gegeben. Begründung: Die Biogasanlage soll in der Nähe des landwirtschaftlichen Basisbetriebs in Melzdorf errichtet werden. Der Betrieb hält aber nur ein Drittel der Anteile der Betreibergesellschaft. Ihm kann die Biogasanlage daher nicht organisatorisch zugeordnet werden und damit ist auch die Privilegierung nach § 35 1 Nr. 6a BauGB nicht gegeben. Das Bauen im Außenbereich ist daher zu versagen (vgl. VG Stade, Urteil vom 12.05.2011, Az. „ A 130/10). Dies wiederum bedeutet, dass hier eigentlich gar keine Entscheidung über das Einvernehmen hätte getroffen werden dürfen. Die Gemeinde Petersberg hätte vielmehr darauf bestehen müssen, dass ein Flächennutzungsplan und ein Bebauungsplan erstellt wird.

2.) Weitere in einer öffentlichen Bauausschusssitzung geforderte Voraussetzungen wurden ignoriert und bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Insbesondere war das die Beteiligung der Straßenverkehrspolizei hinsichtlich der Stellungnahme zum Verkehrskonzept. Begründung: Bis heute liegt der Gemeinde Petersberg kein Verkehrskonzept vor. Eine Stellungnahme der Verkehrsbehörden, insbesondere der Verkehrspolizei wurde von der Gemeinde auch niemals angefragt oder gefordert. Die Bürgerinitiative hat nach dem Erteilen des Einvernehmens Gespräche mit der Verkehrspolizei diesbezüglich geführt und sich um eine Stellungnahme bemüht. Diese liegt der BI schriftlich vor.

In der Stellungnahme der Verkehrspolizei heißt es auszugsweise: „….Bei einer Breite von 2,5 m ist ein gefahrloses Begegnen mit anderen Fahrzeugen nicht mehr möglich. Ausweichbuchten sind nicht vorhanden. Damit sind die schutzwürdigen Interessen der Fußgänger und Radfahrer nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben. Aus verkehrspolizeilicher Sicht sollte eine andere geeignete Zuwegung für die Biogasanlage gefunden werden, die den zu erwartenden Schwerlastverkehr aufnehmen kann.

Wenn dies jedoch die einzig mögliche Zuwegung zu der geplanten Biogasanlage darstellt, sollte die Gemeinde eine Gehweganlage zum Schutz der fußläufigen Bevölkerung installieren. Ebenso sollten …straßenbauliche Maßnahmen einen gefahrlosen Begegnungsverkehr ermöglichen.

Weiterhin ist zu prüfen, ob der Straßenuntergrund eine derartige Anzahl von Großfahrzeugen ohne die üblichen möglichen Schäden bewältigen kann. Eine verkehrspolizeiliche Stellungnahme zur geplanten Biogasanlage mit der entsprechenden verkehrlichen Zuwegung wurde bisher nicht von der Gemeinde Petersberg angefordert….“ Leider gibt es keine Möglichkeit, sich auf rechtlicher Basis gegen die Entscheidung der Gemeinde Petersberg über das Einvernehmen zu wehren. Begründung: Das gemeindliche Einvernehmen entfaltet als interne Verfahrenshandlung keine Außenverbindlichkeit und ist damit kein Verwaltungsakt, gegen den Nachbarschutz gewährt wird.

Durch diese Konstellation besteht quasi ein rechtsfreier Raum, in dem Entscheidungen nach Gutdünken getroffen werden können, ohne dass rechtliche Konsequenzen drohen. Deshalb hat sich die Bürgerinitiative Melzdorf entschieden, gegen diesen bestehenden Missstand vorzugehen. Durch die bundesweite Vernetzung der BI mit anderen Bürgerinitiativen ist deutlich geworden, dass dieses Problem nicht nur regional besteht.

Deshalb wurde in einer Vorstandssitzung der BI Melzdorf beschlossen, die Beschwerde nicht nur bei der Kommunalaufsicht des Landkreises einzureichen, sondern auch auf Landes- und Bundesebene.

Durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages Frau Kersten Steinke, MdB, wurde der BI schriftlich bestätigt, dass die Petition eingegangen ist und dass aufgrund sachgleicher Eingaben bereits Ermittlungen eingeleitet worden sind. Weiterhin wurde zugesagt, dass nach Abschluss der Ermittlungen über die Eingabe entschieden wird. Die Bürgerinitiative geht aufgrund der schlüssigen Argumentation davon aus, dass die Gemeinde das zu Unrecht erteilte Einvernehmen zurücknehmen muss. Außerdem würde sich die BI freuen, wenn durch ihre Eingabe eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die allen Bürgern die Möglichkeit gibt, sich gegen rechtswidrige Entscheidungen der Gemeinden zur Wehr zu setzen. Weitere Infos zum Wirken der Bürgerinitiative über die Homepage der BI http://www.biogasanlagen-versus-anwohner.de +++

Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön