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31.08.11 - FULDA
Arbeitsgericht hebt einstweilige Verfügung von Betriebsrat gegen ÜVG auf
Mehr als zwei Stunden dauerte gestern Nachmittag die Verhandlung am Arbeitsgericht Fulda zwischen dem Betriebsrat und der ÜWAG-Verkehrs GmbH. Doch ein konkretes Ergebnis gab es am Ende der öffentlichen Sitzung nicht - der Arbeitsrichter und die Besitzer wollten ihre Entscheidung erst im Laufe des Abends verkünden. Hintergrund ist ein "juristisches Hickhack" um die Auslegung von Verträgen vor allem beim Wechsel der Mitarbeiter von der früheren ÜVG (ÜWAG Verkehrsgesellschaft) auf die VGF (Verkehrsgesellschaft Fulda).
Nach Meinung der Gewerkschaft seien Fehler gemacht worden mit dem Ergebnis, dass über 30 Busfahrer praktisch zwei gültige Arbeitsverträge hätten, denn die "alten" seien ja nicht gekündigt worden. Im heutigen Verfahren sei es der ÜVG-Geschäftsleitung mehr um "juristische Fehler" als um eine Beilegung des Streits in der Hauptsache gegangene, erklärte ÜVG-Betriebsrat Horst Laibach - der als Arbeitnehmer auch im Aufsichsrat sitzt - gegenüber "ON".
Wie die Pressestelle der ÜWAG kurz vor 19 Uhr gegenüber "osthessen-news" mitteilte, liege die Entscheidung des Arbeitsgerichtes vor. "Die einstweilige Verfügung gegen die ÜWAG Verkehrs GmbH vom 29.07.2011 wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben" heißt es in der knappen und nicht weiter kommentierten Information. Betriebsrat Laibach kommentierte die Aufhebung der einstweiligen Verfügung - von der er erst durch die Redaktion erfuhr - mit den Worten: "Dann machen wir eben im Hauptverfahren weiter".
Die Stabsstelle "Öffentlichkeitsarbeit" ergänzte am Abend die knappen Erst-Information dann noch um drei Feststellungen:
1. ) Die 30 früheren ÜVG-Mitarbeiter haben mit Wirkung zum 01.08.2011 einen Arbeitsvertrag mit der Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH (VGF) abgeschlossen und arbeiten seitdem für dieses Unternehmen. Es handelt sich nicht um einen Betriebsübergang.
2) Die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung dieser Mitarbeiter entspricht vollumfänglich dem Tarif des Landesverbandes Hessischer Omnibusbetriebe (LHO). Zusätzlich erhalten diese Mitarbeiter eine übertarifliche Zulage. Es liegt folglich keine Tarifflucht vor.
3.) Sowohl die ÜWAG Verkehrs-GmbH (ÜVG) als auch die VGF verfügen jeweils über einen Betriebsrat. Die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter werden vollumfänglich gewahrt".
Die Redaktion wird am h e u t i g e n Tage ausführlich über das Verfahren und die richterliche Entscheidung berichten. Besondere Schärfe hatte der Fall erhalten, weil vor einigen Tagen der SPD-Landratskandidat Wulff die ÜWAG angegriffen und wegen ihres Umgangs mit den Mitarbeitern kritisiert hatte. Dies wies die ÜWAG gleichzeitig in scharfer Form zurück. +++