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13.04.11 - PETERSBERG

Anderer Name - gleiche Masche: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Tele-onsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens “Bohemia Factoring S.R.O.“ mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda und Postanschrift im tschechischen Pilsen. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen, gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Es ist die alte Masche, die scheinbar immer wieder zieht: Telefonabzocke. Die Verbraucherzentrale Hessen hat in der Vergangenheit schon verschiedentlich vor Rechnungen einer Firma TRC Telemedia, später dann vor der MB Direct Phone Ltd. bzw. Czech Media Factoring gewarnt. Verschickt wurden Rechnungen in Höhe von 75 Euro. Wenig später folgten Mahnungen, in denen stand, dass vom Telefonanschluss der betroffenen Verbraucher durch Anwahl bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. Jetzt sind wieder Rechnungen in ähnlicher Aufmachung im Umlauf.

“Bohemia Factoring S.R.O.“ nennt sich das Unternehmen, das nun mit der gleichen Postfachadresse in Petersberg und einem ähnlichen Rechnungslayout Rechnungen an zumeist nichtsahnende Verbraucher verschickt hat. Wer die jetzt in Rechnung gestellten 90 Euro nicht zahlt, bekommt Mahnungen mit deutlich erhöhten Forderungen.

Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass eine Zahlungsverpflichtung nur besteht, wenn eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war. Die Verbraucherzentrale Hessen rät betroffenen Verbrauchern, sich nicht einschüchtern zu lassen, die Nerven zu behalten, gegebenenfalls der Forderung schriftlich zu widersprechen und vor allem die Zahlung zu verweigern, solange kein Nachweis vorliegt, dass ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde.

Dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, muss im Streitfall der Anbieter beweisen. In Deutschland gibt es für telefonische Dienstleistungen Mehrwertdienstenummern, die zum Beispiel mit 0180 oder 0900 beginnen und festen Regeln unterworfen sind. Wer diese Regeln umgehen will, indem er zum Beispiel Erotikdienste über die Anwahl anderer Rufnummern anbietet, wird spätestens bei der Durchsetzbarkeit seiner angeblichen Forderungen Schwierigkeiten bekommen.

Reagieren sollten betroffene Verbraucher jedenfalls dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. Der Verbraucherzentrale Hessen ist bislang allerdings noch kein Fall bekannt geworden, in dem das “Petersberger“ Unternehmen einmal seine Drohung wahr gemacht und die angeblichen “Schulden“ per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich durchgesetzt hätte. Im Zweifel hilft eine Rechtsberatung in den Beratungsstellen oder am Beratungstelefon der Verbraucherzentrale Hessen weiter. +++

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