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22.01.11 - ULRICHSTEIN

BI zieht im Streit um Bescheide für Wasser- und Abwasserbeiträge vor Gericht

Der Streit um die Abwasser- und Wasserbeitragsbescheide in Ulrichstein (Vogelsbergkreis) geht weiter. Im Auftrag der örtlichen Bürgerinitiative (BI) haben die Rechtsanwälte Prof. Lutz Eiding und Dr. Martin Faußner am Montag beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) Gießen eine „Untätigkeitsklage“ eingereicht. Das teilte die Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft (Hanau) in einer Presserklärung mit. Hintergrund: Im Oktober 2009 hatte die Stadt Ulrichstein die ersten Abwasser- und Wasserbeitragsbescheide an die Bewohner verschickt. Darin waren Hausbesitzer aufgeordert worden, Vorausleistungen für Wasser- und Abwasserbeiträge zu zahlen. Ein Monat später formierte sich der Protest in Form der BI.

Im September 2010 folgten weitere Bescheide. Insgesamt habe die Stadt 4.500 Schreiben versandt, sagt Steffen Höhl, Leiter der Finanzverwaltung. Bereits im November 2009 gingen 152 Widersprüche bei der Gemeinde ein – seitdem warten die Betroffenen auf die neuen Bescheide. „Seit nunmehr vierzehn bzw. zehn Monaten hat die Stadt Ulrichstein keine Widerspruchsbescheide erlassen“, kritisiert die Kanzlei Nickel. Vor vier Monaten habe die Stadt einen „Sachstandsbericht“ an die Anwälte geschickt, seitdem habe sich jedoch nichts getan.

Einer der Hauptvorwürfe der BI zielt auf die Informationspolitik der Stadt. „Das Ganze wurde acht Jahre lang totgeschwiegen“, sagt Reinhold Rüsche, der vergangene Woche zum neuen Sprecher der BI gewählt wurde. Damals seien Sanierungsmaßnahmen beschlossen und in die Wege geleitet worden. „Die Bürger wurden nie informiert.“ Die Betroffenen hätten sich wahrscheinlich Bürgerversammlungen gewünscht, vermutet Steffen Höhl. Die habe es jedoch nicht gegeben, räumt der Chef der Ulrichsteiner Finanzverwaltung ein. Den Unmut über die lange Bearbeitungszeit kann Höhl verstehen. Der Aufwand sei groß, weil „nicht ein Fall wie der andere“ ist, die Verwaltung sei überlastet.

Wie viel ein Hausbesitzer zahlen muss, hängt davon ab, wie groß das Grundstück ist und wie es bebaut wurde. Für ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück, auf dem ein zweigeschossiges Haus steht, werden 2.300 Euro Wasser- und Abwasserbeitrag fällig, rechnet Steffen Höhl vor. Diese Größenordnung treffe auf die meisten Betroffenen zu. Wer mehr Grund besitzt, zahlt entsprechend mehr: Für ein 3.500 bis 4.000 Quadratmeter würden rund 9.000 Euro fällig. Gezahlt werden die Beiträge in vier Jahresraten.

BI: Wir wollen Gerechtigkeit

Am Montag hat die Kanzlei Nickel beim zuständigen Verwaltungsgericht Gießen eine „Untätigkeitsklage“ eingereicht. Ziel der Klage ist es, dass die ergangenen Beischeide aufgehoben werden. „Die Bürgerinitiative will Gerechtigkeit“, sagt Reinhold Rüsche. Es gehe den Mitglieder vor allem darum, „dass die Oma mit 500 Euro Rente nicht ihren letzten Cent los wird“. Mittlerweile stehe die zweite Jahresrate an, in seinem Fall 780 Euro, berichtet der BI-Sprecher. Gerade älteren Betroffenen mit einer kleinen Rente falle es schwer, das Geld aufzubringen. „Es sind im Einzelfall nicht unerhebliche Belastungen, die auf die Leute zukommen“, bestätigt Steffen Höhl. Die Kommune befinde sich jedoch in einer Zwickmühle: Zum einen müsse sie handlungsfähig bleiben, zum anderen müsse sie dafür sorgen, dass die Bürger nicht übermäßig belastet werden. (th) +++

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