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21.12.10 - REGION

1 Mio Euro Bußgeld für Bauunternehmer (Kreis FD): Mindestlohnverstöße

Ein osthessischer Bauunternehmer hat vom Hauptzollamt Gießen einen Bußgeldbescheid in Höhe von über 1.056.390 Euro erhalten weil er seinen Arbeitern nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt hat. Eine Baustellenkontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes löste umfangreiche Ermittlungen des Sachgebietes Ahndung aus. Vier Arbeiter der Baufirma machten bei der Kontrolle Angaben zu ihrem Lohn, der unter dem vorgeschriebenen Mindestlohn lagen.

Bei den Ermittlungen stellte der Zoll fest, dass der Unternehmer über drei Jahre lang in insgesamt 62 Fällen nicht den Mindestlohn zahlte, der für den Ermittlungszeitraum zwischen 12,30 Euro und 12,47 Euro für Fachwerker beziehungsweise 10,20 Euro und 10,36 Euro für Bauhelfer lag. Dabei stellte er die Arbeiter, die meist als Baugeräteführer, Rohrverleger oder Pflasterer arbeiteten als Bauhelfer ein, um nur die niedrigere Mindestlohngruppe zu zahlen. Einige Arbeiter erhielten aber nicht mal den Mindestlohn der niedrigsten Stufe.

So zahlte er zwar keine „Dumpinglöhne“, aber die Arbeiter erhielten in den drei Jahren zwischen einigen hundert Euro und mehr als 12.000 Euro weniger. Insgesamt mussten sie auf 250.000 Euro Lohn verzichten.

„Darüber hinaus mussten die zum größten Teil aus Thüringen stammenden Arbeiter teilweise zu ungünstigen Arbeitsbedingungen arbeiten“, sagt Michael Bender vom Hauptzollamt Gießen. Es gab keine Arbeitsverträge in denen die Tätigkeiten der Beschäftigten klar geregelt waren. Ebenso wurden Überstunden und Samstagsarbeit nicht vergütet oder Krankheitstage mit Urlaubsansprüchen verrechnet.

„Wir gehen davon aus, dass sich der Bauunternehmer durch die Einsparungen bei den Personalkosten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat und die Firma einen wirtschaftlichen Vorteil von 300.000 Euro erlangte. Dies haben wir bei der Bußgeldbemessung mitberücksichtigt“, so Michael Bender.

Zusatzinformation:

In Deutschland regelt das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) die zwingend einzuhaltenden Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen. Das Gesetz verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland zur Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen.

Dadurch haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessene Mindestarbeitsbedingungen.

Neben dem Mindestlohn und festgelegten Überstundensätzen regelt das Gesetz u. a. auch den bezahlten Mindestjahresurlaub, die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten oder die Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz durch das Gesetz.

Verstöße gegen das AEntG können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Zollverwaltung ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen und die Ahndung von Verstößen. Gewährt ein Arbeitgeber beispielweise den Mindestlohn nicht, sieht das Gesetz dafür einen Bußgeldrahmen von bis zu 500.000 Euro im Einzelfall vor.+++

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