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08.07.10 - BAD HERSFELD/UNNA

Lkw-Fahrer ohne Führerschein fuhr mit Tachoscheibe eines Toten

Ein Lkw-Fahrer aus Bad Hersfeld, der keinen gültigen Führerschein mehr hatte, ist offenbar mit der Tachoscheibe eines zuvor verstorbenen Arbeitskollegen gefahren. Das Amtsgericht Unna hatte den 33-Jährigen, der bei einer Kontrolle der Autobahnpolizei aufgefallen war, gestern wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Sein Chef habe ständig mit Kündigung gedroht und er sei auf den Job angewiesen, hatte der Angeklagte vor Gericht erklärt.

Für das Gericht stand zweifelsfrei fest, dass der Kraftfahrer keinen Führerschein besaß und die Tachoscheibe eines toten Kollegen benutzt hatte. Der Fahrer gab zu seiner Entschuldigung an, sein Vorgesetzter habe ihn dazu aufgefordert. "An Ruhe- und Lenkzeiten hat sich in unserer Firma keiner gehalten", sagte er vor Gericht. Der Chef der Spedition persönlich habe ihm die Tachoscheibe des ehemaligen Kollegen gegeben.+++

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