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03.12.09 - Bad Hersfeld

Rechtsanwalt zu Zweitwohnungssteuer: „Lebenspartnerschaften diskriminiert“

Für die ab dem 01. Januar 2010 in Bad Hersfeld geltende Zweitwohnungssteuer hat die Stadtverwaltung in den letzten Tagen mögliche Betroffene angeschrieben, um die notwendigen Daten zu erheben. Damit offenbaren sich auch erste Probleme, die von den Kritikern der neuen Steuer vorausgesagt worden waren. „Bei der Steuerpflicht sind verheiratete Personen, die die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen innehaben, ausgenommen. Diese Ausnahme ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2005 erzwungen worden“, weiß der Bad Hersfelder Rechtsanwalt Frank Jansen zu berichten.

„Obwohl die Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gerade erst durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2009 zur VBL-Hinterbliebenenrente in den Blick der Öffentlichkeit gerückt ist, hat man im Bad Hersfelder Rathaus hiervon anscheinend keine Kenntnis genommen. Die Lebenspartnerschaften kommen in der Zweiwohnungssteuer überhaupt nicht vor, wie sich durch einen konkreten Beratungsfall herausgestellt hat. Das ist eine ganz klare, verfassungswidrige Diskriminierung“, so Jansen, der bundesweit auf dem Gebiet des so genannten Antidiskriminierungsgesetzes arbeitet. Es sei peinlich, dass eine Stadt, die sich an ihren Einfallstraßen auf Werbetürmen gegen jede Art von Diskriminierung wendet, die Zeichen der Zeit nicht erkannt habe. Dabei hätte man nur in die Satzungen anderer Städte schauen müssen.

Wie bereits bei der Kurtaxe übernehme man in Bad Hersfeld von anderen Städten "höchstens die Fehler anstatt der richtigen Passagen", was zwingend Änderungen der gerade erst bekannt gemachten Satzung erfordere. Erneut stelle sich die Frage nach dem Sinn der neuen Steuer, die allerdings nicht rechtlicher sondern politischer Natur sei, so Jansen abschließend.

Hintergrund - Große Verwirrung um Zweitwohnungssteuer

Die kürzlich von SPD und FWG beschlossene Zweitwohnungssteuer in Bad Hersfeld sorgt nach Angaben der FDP für Verwirrung und Unsicherheit bei den Bürgern. Zahlreiche Einwohner suchten Rat bei den Stadtverordneten, die selbst aufgrund der unklaren Formulierung der Satzung nicht immer eindeutig Antwort geben könnten. Es herrsche große Unklarheit, ob für unbewohnte möblierte Einliegerwohnungen, für bestuhlte Hütten in Kleingärten, für abgestellte Wohnmobile oder für Kinderzimmer, die für den studierenden Nachwuchs bereitgehalten werden, eine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden muss. Aufgrund der existierenden Meldepflicht könnten sich Bürger bei Unklarheit nicht rausreden, sondern müssten ihrer Pflicht nachkommen und aktiv werden. Zudem könnte eine Unterlassung der Meldepflicht einer unerlaubten Steuerverkürzung und damit einer Straftat gleichkommen.

Dazu der FDP-Stadtverordnete Thomas Fehling: „Wer nichts unternimmt kann möglicherweise zum Steuerhinterzieher werden. Daher empfehle ich jedem, rechtzeitig vor dem 1.1.2010 bei der Stadtverwaltung nachzufragen, ob seine Räume eventuell Zweitwohnungssteuer pflichtig sind. Und man sollte sich die Entscheidung der Stadt schriftlich geben lassen, falls es später zu Beanstandungen kommt.“ Die Liberalen bereiten eine Initiative gegen die neue Steuer vor. Sie bitten Bürger, die von der Zweitwohnungssteuer betroffen sind, sich in der FDP-Geschäftsstelle in der Klausstraße 31 oder telefonisch (06621/74774) zu melden. +++

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