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- Fotos: Hans-Hubertus Braune

17.04.09 - REGION

BI „Für ein lebenswertes Werratal“: Gericht entscheidet über Müllofen in Heringen

Am 29. April 2009 steht vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Hauptverhandlung um die Müllverbrennungsanlage in Heringen/Werra an. Die Musterklage wird geführt von der in der unmittelbaren Emissionszone gelegenen Gemeinde Dankmarshausen und einem Heringer Bürger. Prozessgegner ist die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Kassel, welches diese Anlage am 28.03.2007 trotz anhaltenden Protests und über 7000 eingegangener Einwendungen der Bevölkerung genehmigt hat.

Da nach Auffassung der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“die immissionsrechtliche Genehmigung fehlerhaft war, was bereits zum Erörterungstermin begründet wurde, hat die Klagegemeinschaft bestehend aus Kommunen, Privatklägern und der Bürgerinitiative dagegen geklagt. Auf der Basis wissenschaftlich fundierter Gutachten wurde die Klage damit begründet, dass die Müllverbrennungsanlage die Gesundheit der Anwohner im Werratal durch krebserregende Stoffe und Schwermetalle oberhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte belasten würde. Das Gericht soll jetzt darüber entscheiden, ob durch die Betriebsgenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel die Rechte der Kläger durch die zu erwartende Immissionsbelastung verletzt werden. Letztendlich ist zu beurteilen, welches der beiden Gutachten, das vom Betreiber oder das von der BI vorgelegte, plausibler ist.

Der Genehmigungsantrag der Betreiberfirma, die E.ON Energy from Waste Heringen GmbH, beruht auf einer Immissionsprognose der Firma iMA Richter & Röckle, die laut Bürgeriniitiative auf einer konventionellen Analysemethode basiert und zu dem Ergebnis kommt, dass die Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht überschritten würden. Die Bi kritisiert, dass dieses Verfahren nur im Flachland belastbare Daten liefern könne. Die den Standort der Anlage in einem Becken einschließenden steilen Hanglagen rund um Heringen und die den natürlichen Horizont um mehr als 100 m überragende Abraumhalde wseien nicht hinreichend berücksichtigt worden. Ebenfalls seien die im Werratal häufig austauscharmen Wetterlagen sowie die Vorbelastungen der Region, wie zum Beispiel Grubenluft, Verwehungen von der Halde und andere Altlasten aus 100 Jahren Kaliproduktion nicht ausreichend gewürdigt worden.

Deshalb wurde von Seiten der BI eine neue Immissionsprognose vom Meteorologenteam um Dr.Michael Schorling und Dipl.Phys.Helmut Kumm eingebracht, das die genannten Unzulänglichkeiten nicht aufweisen soll und die meteorologischen Besonderheiten besser einbeziehe. Dr. Schorling komm demnach mit seinem Rechenprogramm zum Ergebnis, dass die Müllverbrennungsanlage in Heringen die Grenzwerte der Technischen Anleitung Luft bis um das fünffache bei solchen Giften wie Fluorwasserstoffen, Stickoxyden und Krebserregern wie halogenierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und Nickelstäuben überschreite und das nicht, wie im iMA-Gutachten angegeben, in nördlicher Richtung der Anlage, sondern im Raum Heringen und südlich davon. Auch außerhalb des bisher betrachteten Radius von 3,5 km sollen Hauptaufschlagpunkte für diese hohen Belastungen liegen, sagt der BI-Experte.

Diese Ergebnisse würden durch Windkanaluntersuchungen der Technischen Universität Berlin gestützt . Dazu wurde die Topografie des Werratals mit den angrenzenden Bergen und der Halde im Verhältnis 1:1000 in einem Styropormodell nachgebaut, um von Prof.Dr.Paschereit von der TU das Verhalten der Abgasfahne naturgetreu simulieren zu lassen.

Mit diesen zwei Untersuchungen, die unabhängig voneinander zu ähnlichen Ergebnissen kämen, werde die Einschätzung untermauert, dass das Regierungspräsidium Kassel bei der Genehmigung dieser Anlage fahrlässig gehandelt habe, indem offensichtlich gesundheitliche Risiken heruntergespielt und reine wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund gerückt worden seien.

Der BI-Rechtanwalt Matthias-Möller-Meinecke schätze deshalb ein, dass die Tatsache, dass die Kläger zwei wissenschaftlich fundierte Gutachten vorweisen könnten, die BI in die Lage versetze, optimistisch in die Hauptverhandlung zu gehen, in der Hoffnung auf ein Urteil, das die Betriebsgenehmigung der Anlage in dieser Ausführung verhindern werde.

"Wir setzen darauf, dass sich die Richter nicht davon beeindrucken lassen, wieviel Millionen bereits verbaut worden sind und werden deshalb unserer Erwartung auf ein gerechtes Urteil am 29.04.2009 Nachdruck verleihen, indem wir vor dem Gerichtsgebäude protestieren und uns in der Verhandlung mit der Gegenseite sachlich fundiert auseinandersetzen", schreibt der BI-Vertreter Klaus Reinhardt. Um Interessenten die Möglichkeit einzuräumen, an der Verhandlung teilzunehmen, werde ein Bus eingesetzt, der um 8.00 Uhr ab Dankmarshausen fährt. Interessenten können sich bis zum 24.04.09 an K. Reinhardt, Tel.: 036922 28586 wenden.+++


- Foto: Hendrik Urbin

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