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03.03.09 - Hünfeld

FDP/HüLi zur Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis

Als einen „gefährlichen Schritt in Richtung Entsolidarisierung auf Kosten der Patienten“ bezeichnet Günter Wolf die Reduzierung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf nur noch einen Standort im Landkreis Fulda. Statt einen drohenden Ärztemangel in der Fläche sowie Ausbildungs- und Vergütungsfragen wortreich zu beklagen, sollten die ärztlichen Standesvertreter sich lieber daran machen, die Niederlassungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu modernisieren und den Bedürfnissen ländlicher Regionen anzupassen, fordert der stellvertretende Vorsitzende der FDP/HüLi-Fraktion in der Hünfelder Stadtverordnetenversammlung in einer Pressemitteilung.

Das Mittelzentrum Hünfeld biete sich nicht nur räumlich, sondern auch „in logischer Konsequenz“ als zweiter Standort eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis Fulda an, so Wolf. Er könne sich vorstellen, dass an der Helios St. Elisabeth Klinik oder in einem Ärztehaus in der Haunestadt wenigsten ein zeitweise anzutreffender ärztlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet wird. „Es könnte dabei das System übernommen werden, wie es die Hünfelder Ärzte in den zurückliegenden Jahren mit festen Kernzeiten praktiziert haben“, schlägt er vor. Um die Ärzte im Altkreis Hünfeld zu entlasten, könnten auch Kolleginnen und Kollegen aus dem Altkreis Fulda Bereitschaftsdienste in Hünfeld leisten. Hünfelder Ärzte würden dies schließlich auch in Fulda tun.

Nur ein Bereitschaftsdienst ist nicht die Königslösung

Nur einen Ärztlichen Bereitschaftsdienst im Landkreis im Oberzentrum Fulda bereitzuhalten, sei durchaus nicht die Königslösung, wie andere Beispiele in Hessen zeigen würden, so Wolf. Der Main-Kinzig-Kreis habe mit Blick auf seine räumliche Situation drei Bereitschaftsdienststandorte am Kreiskrankenhaus Gelnhausen, im Ärztehaus Bruchköbel und am Klinikum Hanau eingerichtet. In der Stadt Frankfurt bestünden ebenfalls zwei Standorte (Bürgerhospital Nibelungenallee und teilzeitbesetzt im Ärztehaus Galluswarte) sowie für Frankfurt-West und den Main-Taunus-Kreis an den Städtischen Kliniken in Frankfurt-Höchst. In den zitierten Beispielen werde den räumlichen und Besiedlungsaspekten (Bevölkerungsdichte) Rechnung getragen. „Das muss auch für den Landkreis Fulda gelten“, verlangt Wolf. Dass fünf mobile Ärzte in ständiger Hausbesuchsbereitschaft seien, werde durchaus als hilfreicher Service anerkannt. „Im Landkreis Fulda leben aber 218 514 Menschen auf 1380 Quadratkilometer. Zum Teil sind in der Rhön bei Wind und Wetter bis zu 700 Höhenmeterunterschiede zu überwinden. Gerade für die Zeiten, in denen der ärztliche Bereitschaftsdienst gilt, ist der öffentliche Personennahverkehr kaum oder nur stark eingeschränkt zu nutzen. Da kann nicht überzeugen, dass dann fünf mobile Ärzte ausreichend sein sollen, um immer eine schnelle Versorgung oder Betreuung der Hauspatienten in der Fläche zu gewährleisten“, schreibt Wolf.

Entlarvender Unwille

Wolf attestiert der KV sowie der Notdienstgemeinschaft und dem Gesundheitsnetz Osthessen insofern einen „entlarvenden Unwillen“, den begründeten Forderungen der osthessischen Kommunalpolitiker und der Patienten nach einem zweiten Standort für den ärztlichen Bereitschaftsdienst im Landkreis Fulda nachzugeben. „Es sind nicht wirtschaftliche Interessen, die im Blickpunkt stehen dürfen, sondern was den Patienten zugemutet werden kann und darf“, so Wolf. Man dürfe nicht vergessen, dass es um akut kranke Menschen gehe, aber auch um chronisch Kranke, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst beanspruchen. Denen dürfe man in ihren jeweiligen Situationen keine unbilligen Härten zumuten, indem sie größere Strecken zum Standort des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zurücklegen müssten. Wenn dann noch Patienten ärztliche Leistungen in Bayern und Thüringen in Anspruch nehmen, nur weil sie in Notzeiten besser und leichter erreichbar sind, fließe auch das Geld der Versicherten dorthin. Wolf bezweifelt, dass das im Interesse der hessischen Ärztinnen und Ärzte sein kann.

Die Solidarität der Menschen mit ihren Ärzten war selbstverständlich und es war vor allem mit viel Verständnis begleitet worden, als in den Arztpraxen für eine auskömmlichere Entlohnung der ärztlichen Leistungen gestreikt wurde. Jetzt müsse die Solidarität der Ärzte mit ihren Patienten und guter Wille zum Möglichen ebenso selbstverständlich sein, meint Wolf. Ansonsten besteht die „Gefahr der Entsolidarisierung“, die niemandem diene.

Arztsitze breiter in der Fläche streuen

Desgleichen gelte für die Niederlassungsbestimmungen. Hier fordert Wolf eine stärkere Lenkung durch die KV. Versorgungsgebiet sei zwar der Landkreis. Es müsse aber im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte sowie deren Patienten, aber auch der ärztlichen Standesorganisationen sein, dass Arztsitze in der Fläche breit gestreut werden, und Ärzte sich nicht nur in den Zentren niederließen. „Ich bin davon überzeugt, dass nicht der Arztberuf als unattraktiv betrachtet wird, sondern allenfalls der Standort des Arztsitzes. Hier wäre es aber Aufgabe der KV, deutlich zu machen, dass jeder Arztsitz nicht nur attraktiv, sondern auch dort notwendig ist, wo er sein soll“, meint Wolf.+++

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