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Rechtsanwalt Michael Bock (links) und Siegfired Steube während... - Fotos: Iris Rohrbach

...einer Pressekonferenz in Bad Hersfeld.

15.01.09 - BREITENBACH

"Fall STEUBE": Zurruhesetzung aufgehoben - Vorwürfe gegen Amtsarzt

Das seit dem Frühjahr 2007 andauernde juristische Tauziehen um die Zurruhesetzung des früheren Bürgermeisters der Gemeinde Breitenbach am Herzberg (Landkreis Hersfeld-Rotenburg), Siegfried Steube, wegen vermeintlicher Dienstunfähigkeit steht vor seinem endgültigen Abschluss, oder auch nicht? Der heute 54-jährige Steube, der im thüringischen Schloß-Vippach wohnt und dort unter anderem als stellvertretender Vorsitzender für den Heimatverein arbeitet und sein Anwalt Michael Bock erheben schwere Vorwürfe gegenüber den damaligen Handelnden in der Gemeinde Breitenbach am Herzberg und dem Amtsarzt Dr. Dieter Gobrecht vom Landratsamt Bad Hersfeld-Rotenburg.

Steube war von 2002 bis Mitte 2008 Bürgermeister. Die Freie Wählergemeinschaft unterstützte ihn, als er am 27. Januar 2002 mit 71,7 Prozent der Stimmen gewählt wurde. Die FWG hatte im Breitenbacher Gemeindeparlament jedoch nur sieben Stimmen gegenüber acht Stimmen der SPD. Es folgte eine Schlammschlacht auf kommunaler Ebene. Eine ausgesprochene Zurruhesetzung wurde inzwischen aufgehoben. Steube erhält nun Gehalts- und Pensionsnachzahlungen. Doch Steube und sein Anwalt überlegen weitere Schritte und denken über eventuelle Schadenersatzforderungen nach.

Eine zweimonatige Erkrankung des Bürgermeisters zu Beginn des Jahres 2007 habe der Gemeindevorstand genutzt, um eine Untersuchung durch den Amtsarzt zu verlangen. Trotz entgegenstehender fachärztlicher Einschätzungen bestätigte der Amtsarzt Dienstunfähigkeit, was der Gemeindevorstand im Juli 2007zum Anlass nahm, Steube in den Ruhestand zu versetzen. Aufgrund einer Eilentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wäre Steube jedoch weiterhin bis zum Ablauf seiner regulären Amtszeit am 30.06.2008 im Dienst gewesen, ohne auch nur einen Tag durch Krankheit zu fehlen, erklärten Steube und sein Rechtsvertreter Michael Bock während eines Pressegesprächs am heutigen Donnerstag in Bad Hersfeld.

Ein vom Verwaltungsgericht Kassel eingeholtes Sachverständigengutachten bei einer Fachklinik im Klinikum Kassel kam zu dem Schluss, dass bei Steube keinerlei Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit festzustellen sei. Die Gemeinde Breitenbach hat den Zurruhesetzungsbescheid in der vergangenen Woche auf Nachfragen des zuständigen Richters aufgehoben.

„Das Ergebnis des Gutachtens bestätigt unsere stets vertretene Ansicht. Herr Steube war nicht dienstunfähig, sondern er sollte in einer kaum zu überbietenden Hetzjagd dienstunfähig gemacht werden“, resümiert Steubes Anwalt. Als "Intrige der SPD" sehen Steube und Bock die Vorkommnisse aus dem Jahr 2007an. Steube sei jahrelanger Schikane und einem medialen Dauerfeuer der SPD ausgesetzt worden. „Dafür stehen die Namen Harald Stein, Wieland Schmidt und Helga Holthusen an vorderster Stelle. Es ging darum, Herrn Steube regelrecht fertig zu machen, um seinem Stellvertreter und SPD-Bürgermeisterkandidaten Stein ohne Abwahlverfahren den Weg ins Rathaus zu ebnen. Das ist die Art und Weise, wie die angeblich so soziale SPD mit Menschen umgeht“, ist Bock empört.

Stein und Schmidt haben ihre Mandate zwischenzeitlich niedergelegt. „Rechtzeitige Flucht“, nennt das Michael Bock. Die Vorwürfe des Juristen gehen jedoch auch in Richtung Landratsamt: „Die Idee, Herrn Steube nach nur zweimonatiger Erkrankung zum Amtsarzt zu schicken, kam aus dem Landratsamt. Auch im weiteren Verfahren wurde der Gemeindevorstand von einer für die SPD kommunalpolitisch stark engagierten Juristin aus dem Landratsamt immer wieder unterstützt. Das lief dann unter dem Etikett der kommunalaufsichtlichen Beratung der Gemeinden, obwohl die Gemeinde Breitenbach schon von einem Bad Hersfelder Anwaltsbüro rechtlich beraten war", so Bock.

"Eine besondere Rolle kam auch dem Leiter des Fachdienstes Gesundheit im Landratsamt zu. Wohl nicht frei von parteipolitischer Prägung attestierte er trotz gegenteiliger fachärztlicher Aussage die Dienstunfähigkeit, beim zweiten Mal sogar ohne Untersuchung und ohne die für das Fachgebiet nötige Qualifikation", empörte sich Bock, der darin einen handfesten Skandal sieht.

"Sowohl Hessischer Verwaltungsgerichthof als auch die Fachgutachterin haben die Stellungnahmen des Amtsarztes als unbrauchbar verworfen“, berichtet Michael Bock weiter aus dem Verfahren.

Erhebliche Folgen

Für Siegfried Steube und seinen Anwalt ist der Fall indes noch lange nicht beigelegt. Klar sei, dass Steube nun seine Dienstbezüge für die Zeit von August 2007 bis Juni 2008 nachgezahlt werden und die Pension ab Juli 2008 neu berechnet werden müssten. Mit entsprechenden Arbeiten sei in der Gemeinde auch bereits begonnen worden.

„Spannender dürften die Fragen nach einem angemessenen Ausgleich für das jahrelange Mobbing und für die Verhinderung einer weiteren Amtszeit als Bürgermeister sein“, deutet Michael Bock die Richtung der Überlegungen an. Hätte man ihn nicht als krank, ja bisweiligen sogar als geistig umnachtet dargestellt, wäre Siegfried Steube erneut bei der Bürgermeisterdirektwahl angetreten. „Wir haben gesehen, was die Breitenbacher Bürgerinnen und Bürger von dem schon im ersten Wahlgang gescheiterten SPD-Kandidaten Stein und dem später unterlegenen FWG-Bewerber Miltz gehalten haben. Hätte Steube kandidiert, wäre der dann zum Bürgermeister gewählte Volker Jaritz, der sich ja erst sehr spät zur Kandidatur entschlossen hat, wohl gar nicht zur Wahl angetreten, und man kann davon ausgehen, dass sich erneut eine Mehrheit für Steube ergeben hätte. Auf dieses Problem haben wir die Kommunalaufsicht rechtzeitig vor der Wahl Anfang 2008 aufmerksam gemacht,“ stellt Steubes Rechtsanwalt fest.

Schließlich könne es auch nicht sein, dass das Verhalten des Amtsarztes ohne eingehende Überprüfung bliebe, erklärte Bock in einer Pressemitteilung. „Der Gesetzgeber hat das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und eine falsche Beurkundung durch einen Amtsträger, also auch einen Amtsarzt, unter Strafe gestellt. Möglicherweise haben wir hier einen einschlägigen Fall“, will Bock sich nicht abschließend festlegen. (Hans-Hubertus Braune) +++

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