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07.07.08 - FULDA

KLINIKUM Fulda senkt Telefonkosten, lockert Handy-Verbot, streicht TV-Gebühren

Im Klinikum Fulda wurden zum 01. Juli 2008 die Gebühren für den Telefonanschluss sowie die Telefoneinheiten gesenkt und die Benutzung von Handys für Patienten gelockert. Ausschlaggebend für das jahrelange Handyverbot im Klinikum war die Befürchtung, dass durch die Funksignale der Handys unter Umständen lebenswichtige medizinische Geräte in ihrer Funktion gestört werden könnten. Nach neuesten Studien seien diese Befürchtungen jedoch nicht eingetreten, erläuterte Dipl.-Ing. Harald Venus, Technischer Direktor der Klinikum Fulda gAG. Dennoch sollte man aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Patienten das Handy mit Augenmaß nutzen.

Dies hat das Klinikum Fulda zum Anlass genommen, das generelle Handyverbot zu lockern. Der Gebrauch von Mobiltelefonen bleibt nur in kritischen Bereichen – etwa auf Intensiv- und Wachstationen sowie im Operationsbereich – untersagt. „Das generelle Handyverbot ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem haben viele Patienten den Wunsch geäußert, das eigene Mobiltelefon nutzen zu können“, erläuterte Harald Jeguschke, Vorstand der Klinikum Fulda gAG. „Diesem Wunsch wollten wir so weit wie möglich gern nachkommen“, so Jeguschke weiter.

Der Festnetzanschluss am Patientenbett bleibt jedoch weiterhin bestehen, da oftmals gerade ältere Patienten mit der Benutzung eines Mobiltelefons nicht vertraut sind. Das Klinikum Fulda hält für alle Patienten– mit wenigen Ausnahmen –, die stationär aufgenommen werden, ein Telefon am Bett vor. Bei Wahlleistungspatienten ist die Grundgebühr für das Telefon bereits in der Wahlleistungsvereinbarung enthalten. Die Grundgebühr für die Telefonnutzung bei Nicht-Wahlleistungspatienten wurde ab Juli 2008 auf 50 Cent reduziert und der Preis je Telefoneinheit für alle Patienten von 25 Cent auf 10 Cent deutlich gesenkt. Es gilt der Gebührentakt der Deutschen Telekom. Die Gebühren werden automatisch von einer Telefonkarte abgezogen, die sich der Patient am neuen Automaten mit deutlich vereinfachter Handhabung selbst aufwerten kann. Verlässt der Patient nach seiner Entlassung das Krankenhaus, kann er sich sein Restguthaben am Automaten wieder auszahlen lassen. Innerhalb des Hauses sind die Telefonate generell gebührenfrei.

Das Klinikum Fulda hat auch die Gebühren für das Fernsehen im Patientenzimmer kritisch hinterfragt. Bislang mussten Nicht-Wahlleistungspatienten das Fernsehgerätan einem Automaten gegen eine Gebühr frei schalten. Das Fernsehen ist nun grundsätzlich im Klinikum Fulda für alle Patienten – unabhängig davon, ob es sich um einen Wahlleistungspatienten handelt oder nicht – kostenlos. Somit sind die rund 20 verschiedenen Fernsehprogramme jetzt für alle Patienten frei geschaltet. +++

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