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- Archivfotos: Daniel Kister

04.07.08 - HÜNFELD

Datenschutzbeauftragte: Drei Kameras bei Rübsam & Co. sind unzulässig

Drei Überwachungskameras in der Sargenzeller Metallwarenfirma Rübsam & Co. sind unzulässig. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Regierungspräsidium Darmstadt hat die Situation vor Ort geprüft und nun gefordert, dass diese drei Kameras abmontiert oder anders ausgerichtet werden. Der Grund dafür ist, dass hier Mitarbeiter permanent an ihrem Arbeitsplatz überwacht werden können. „Wir haben die Firma aufgefordert, die Kameras so einzustellen, dass keine Arbeitsplätze direkt im Blickfeld sind“, erklärte Sonja Schader, von der Aufsichtsbehörde. Vom Grundsatz her sei die Videoüberwachung aber zulässig.

Die Firmenvertreter hätten glaubhaft darlegen können, dass es in der Vergangenheit zu mehreren Diebstählen gekommen ist, bei denen Mitarbeiter als Täter nicht ausgeschlossen werden konnten. „In solchen Fällen ist eine Überwachung nach dem Datenschutzrecht möglich“, sagte Schader, die hier ein „berechtigtes Interesse des Arbeitgebers“ sieht. „Die meisten der Kameras waren so eingestellt, dass nur Flure, Werkshallen und Eingänge im Blickfeld der Kameras lagen“, erklärte die Mitarbeiterin der Aufsichtsbehörde weiter. Bei der Überprüfung habe man sich auch den Monitor angeschaut, der zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet war. Ein Endlosband speicherte die Daten für wenige Tage.

Anlass für die Überprüfung war die Beschwerde der IG Metall. Im April dieses Jahres versammelten sich Gewerkschaftler bei einer Protest-Aktion vor dem Firmengebäude. „Dieser Betrieb bespitzelt seine Mitarbeiter“, kritisierten sie auf einem Transparent. osthessen-news berichtete ausführlich: http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1148565

IG Metall Gewerkschaftssekretär Ferdinand Hareter kritisierte, dass durch die Kameras ein „Disziplinierungsmoment“ entstünde und Arbeiter unter Druck gesetzt würden. „Kameras zur Abschreckung sind nicht erlaubt“, erklärte Schader dazu. Wenn keine rechtfertigenden Vorfälle mehr vorkämen, müsste man möglicherweise erneut prüfen, ob die Kameras montiert bleiben dürften. Zum Vorwurf der mangelnden Information gegenüber den Firmenmitarbeitern, erklärte Schader des Darmstädter Regierungspräsidiums, dass die vorhandenen Aushänge dem Gesetz genügten. (Daniel Kister) +++



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