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01.06.08 - REGION
Erstmals Freiwilliges Soziales Jahr jetzt auch bei Freiwilliger Feuerwehr möglich
„Die freiwilligen Feuerwehren leisten einen lebenswichtigen und lebensrettenden Dienst innerhalb unseres Gemeinwesens. Deshalb ist es nur folgerichtig, ein Freiwilliges Soziales Jahr auch hier zu ermöglichen“, erklärten am Wochenende die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger und Innenminister Volker Bouffier. In diesem Jahr können junge Erwachsene bei einem Pilotprojekt im Landkreis Darmstadt-Dieburg erstmals auch bei ausgewählten Freiwilligen Feuerwehren ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren“.
Dieses – bundesweit erste Projekt dieser Art bei Feuerwehren - ist eine neue Chance für Jugendliche wie auch die Freiwilligen Feuerwehren. „Zum einen profitieren junge Menschen davon, die im Lebensabschnitt zwischen Schule und Ausbildung oder Studium Erfahrungen im Arbeitsalltag sammeln können. Zum anderen ist es sicher auch eine Bereicherung für die Freiwilligen Feuerwehren, wenn junge Menschen mit vielleicht neuen Herangehensweisen den Feuerwehr-Alltag ergänzen“, so Volker Bouffier und Silke Lautenschläger.
Träger des Modellprojektes ist der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Mainz. Ziel dieses Pilotprojektes ist es, junge Menschen bei der beruflichen Orientierung zu unterstützen und Ihnen die Aufgaben und Arbeiten der Freiwilligen Feuerwehren nahe zu bringen. Weiter soll damit das Interesse bei jungen Menschen für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr und Jugendfeuerwehr geweckt werden, um somit effektivere Nachwuchsarbeit betreiben zu können sowie neue Interessentinnen und Interessenten zu gewinnen.
An dem Pilotprojekt nehmen die Freiwilligen Feuerwehren Dieburg, Pfungstadt, Weiterstadt und Seeheim-Jugenheim teil. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport übernimmt die Finanzierung des Pilotprojekts. Für Bewerberinnen und Bewerber gelten folgende Voraussetzungen:
- Bereitschaft den Feuerwehr-Grundlehrgang im Landkreis Darmstadt-Dieburg abzulegen
- Bereitschaft zum Feuerwehr-Einsatzdienst
- Die Bewerberinnen und Bewerber sollten das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 27 Jahre sein.
- Während des Freiwilligen Sozialen Jahres müssen 25 Bildungstage zu je 5 Tagen hintereinander (keine Wochenenden) beim BDKJ absolviert werden. Diese Termine sind Pflicht.
- Das FSJ zählt als fachpraktischer Teil für die Fachhochschulreife.
- Das FSJ gilt als Ersatz für den Zivildienst nach § 14c Zivildienstgesetz.
Wichtig: Das Einsatzgebiet der FSJler ist vielfältig und soll während des Jahres verschiedene Bereiche umfassen. So soll nicht nur in den klassischen Feuerwehrdienst eingeführt werden. Zum Aufgabengebiet soll je nach Interesse der FSJler z.B. auch die Jugend- oder Öffentlichkeitsarbeit gehören (z.B. Vorbereitung von Jugendfreizeiten, Seminaren,) die Mitarbeit in der Brandschutzerziehung oder Verwaltungstätigkeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.bja-fachstelle.de abrufbar. Weitere Informationen erteilt der
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Manuel Feick
Stichwort „FSJ“
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Dorthin ist auch die Bewerbung zu richten. Allgemeine Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr gibt es unter www.fsj-hessen.de. +++