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06.05.08 - Fulda

UNGEKÜRZT: Stadtverordnete fragen - Magistrat zu Fraktionsanfragen (1)

Auf der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Montag standen zwei Stunden lang vor allem die Anfragen der Fraktionen zu ganz unterschiedlichen Themen. Damit auch die Bürgerschaft diese nachvollziehen kann, bietet "Osthessen-News" einen ganz besonderen Service: alle Anfragen - und vor allem die Antworten der hauptamtlichen Magistratsmitglieder "IM WORTLAUT - UNGEKÜRZT". Heute lesen Sie den 1. Teil, morgen folgt der 2. Teil - der Übersichtlichkeit wegen.

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion zur pädagogischen Konzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen

Anfrage 1

Die Erziehung in den Kindergärten ist von erheblicher Bedeutung für die schulische und persönliche Entwicklung der Kinder. Die CDU-Stadtverordnetenfraktion fragt den Magistrat:

1. Unter welchen pädagogischen Leitgedanken stehen die Erziehungskonzeptionen in den städtischen Kindergärten?

Antwort: Unsere Einrichtungen arbeiten mit unterschiedlichen Akzentsetzungen alle nach dem Situationsansatz. D.h. die Aspekte, die die Kinder gerade beschäftigen, und das soziale Umfeld der Einrichtung bestimmen die Inhalte der Arbeit.

Übergreifend gelten für alle städtischen Einrichtungen die folgenden Grundsätze, die sich am Bildungs- und Erziehungsplan des Landes Hessen orientieren:

Individualität

Wir sehen Kinder als individuelle Persönlichkeiten, die in der Entwicklung und Entfaltung ihrer Eigenschaften gestärkt werden müssen.

Selbstständigkeit und Selbstbestimmung

Die Selbstständigkeit der uns anvertrauten Kinder sehen wir als Ziel unseres pädagogischen Bemühens. In der täglichen Arbeit bedeutet dies den Mitgestaltungswillen zu fördern und die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Wir ermutigen Kinder, ihre Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und dafür einzustehen.

Soziale und emotionale Kompetenz

Wir sehen es als unsere Aufgabe Kinder in ihrer sozialen und emotionalen Kompetenz zu fördern.

Lernen

Unsere Aufgabe ist es, die vorhandene Lernbegeisterung fürs Leben zu stützen und zu sichern. Wir wollen Kinder darin unterstützen, ihre eigenen Fragen und Antworten zu finden. Kinder müssen schon im frühen Alter selbst reflektieren wie sie lernen. Nur wenn sie einschätzen können, was sie schon gelernt haben, entwickeln sie eine positive Grundhaltung zu kommenden Lernaufgaben.

Problemorientiertes Denken

Um problemorientiertes Denken bei Kindern anzuregen, reicht es nicht aus Fragen zu beantworten, vielmehr sollen Kinder dabei unterstützt werden, selbst nach Antworten zu suchen.

Kreatives Gestalten

Kinder finden im Gestalten eigene Ausdrucksformen, um ihre Interessen, Ansprüche und Bedürfnisse zu artikulieren. Im kreativen Gestalten können Verständnisprozesse durchlaufen werden, die sprachlich noch nicht auszudrücken sind.

Bewegung

Die Bewegungseinheiten in den Kindertagesstätten orientieren sich an den Grundsätzen der Psychomotorik. Wir sehen die Kindliche Entwicklung als Einheit von Körper, Geist und Seele.

Frage 2: Wo werden diese Konzeptionen erstellt?

Antwort: Die Konzeptionen werden von den Teams der jeweiligen Einrichtung erstellt; denn die Fachkräfte vor Ort leben als Personen und in ihren Rollen die jeweilige Konzeption. Hierzu setzen wir auf die Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen, die durch jährlich 5 Fortbildungstage gesichert und weiterentwickelt wird.

Ein städtisches Fortbildungsprogramm bietet eine Vielfalt an Fortbildungsmöglichkeiten und ist bei besonderen Themen verpflichtend.

Die Erarbeitung der Konzeption orientiert sich an einer Gliederungsvorlage und Checkliste als Mindestanforderung einer Konzeption, die von den Fachberatungen aller Kindertageseinrichtungen, d.h. gemeinsam mit den freien Trägern, erarbeitet wurde.

Die fachliche Arbeit vor Ort wird durch die städtische Fachberatung (10 Wochenstunden) begleitet und reflektiert.

Frage 3: Welche Projekte und Kooperationen stehen dabei im Vordergrund?

Antwort: Neben den Themen und Projekten, die sich aus der täglichen Arbeit im Sinne des Situationsansatzes ergeben, werden von der Verwaltung derzeit folgende Schwerpunkte gesehen und bearbeitet:

Dokumentation der Arbeit und der individuellen Bildungsgeschichten

Um bei jedem Kind den eigenen, individuellen Weg der Entwicklung festzuhalten, bemühen wir uns relevante Bilder, Beobachtungen, Fotos aus dem Kindergartenalltag zu sammeln und den Eltern und Kindern zur Verfügung zu stellen.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern

Mindestens einmal jährlich findet verbindlich (Dienstanweisung) ein Entwicklungsgespräch statt, bei diesem Gespräch setzt sich die Erzieherin/der Erzieher mit den Eltern zusammen und regt anhand von Aufzeichnungen über den Alltag mit dem Kind, einen Austausch über den Entwicklungsstand und die Bedürfnisse des Kindes an. Es wird verabredet welche Punkte für das Kind in dem nächsten Jahr wichtig und förderlich sein könnten. Ebenso wird angeregt welche externen Hilfsmöglichkeiten eventuell in Anspruch genommen werden sollten.

Sprachförderung

Die Förderung der Sprachentwicklung ist für unsere Kindertagesstätten schon immer eine zentrale Aufgabe. Bei uns ist Sprachförderung in den kompletten Tagesablauf eingebunden.

Ergänzend wurde im vergangenen Jahr eine Sprachförderung – gefördert vom Land Hessen – installiert.

Zurzeit haben 324 Kinder (dies sind ca. 1/3 aller Kinder) in den städtischen Tagesstätten Sprachauffälligkeiten in unterschiedlicher Ausprägung, die insgesamt ca. 120 Wochenstunden Sprachförderung erfahren.

In diesem Jahr wird dies durch die Einführung des Sprachscreenings des hessischen Sozialministeriums zur Sprachstandserfassung aller Vierjährigen ergänzt.

Vorschularbeit – Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule

Als wichtigste Vorbereitung für die Schule betrachten wir die Aufgabe den Kindern während der ganzen Kindertagesstättenzeit Selbstvertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu vermitteln.

Im letzen Kindergartenjahr finden sich die Kinder in einer Vorschulgruppe/Projektgruppe zusammen. In dieser Gruppe erhalten sie anspruchsvolle Aufgaben in allen Bildungsbereichen.

Kontakte mit der Schule werden hergestellt. Lehrer kommen in die Schule und die Kinder besuchen die Grundschule. Diese regelhafte Zusammenarbeit, die unter anderem in den Tandems Kita Fuldaaue mit der Domschule sowie Kita Horas und Kita Aschenberg mit der Bonifatiusschule in gelingender Weise entstanden ist, soll zukünftig standardisiert werden.

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion betr. den Standort des Weihnachtsmarktes in 2008 und 2009

Nach Rücksprache mit dem Bauplanungsamt trifft es zu, dass der Universitätsplatz aus Gründen seiner Neugestaltung für den Weihnachtsmarkt 2008/2009 nicht verfügbar ist. Wegen der Baustellenlogistik gilt das auch für die Freifläche vor dem Patronatscafe sowie für den oberen Teil des Jesuitenplatzes im Mündungsbereich zur Universitätsstraße. Damit sind auf der Grundlage des Weihnachtsmarktes 2007 voraussichtlich 36 Verkaufsstände betroffen.

Der Weihnachtsmarkt 2008/2009 soll vor diesem Hintergrund jedoch nicht auf die verbleibenden Restflächen reduziert werden. Alternative Standorte für den Universitätsplatz werden derzeit verwaltungsintern im Hinblick auf ihre Tauglichkeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes, der Interessen der betroffenen Geschäftswelt sowie des Straßenverkehrs geprüft. Konkrete Ergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Frage 1: Welche Umbauvarianten für das Forum Löhertor sind im Gespräch, welche sind genehmigungsfähig und wie könnte das Parkhaus Rosengarten in diese Planung integriert werden ?

Antwort: Mit dem Eigentümer des Forums Löhertor haben Gespräche zur Neukonzeption des Zentrums stattgefunden. Der Betreiber erwägt Nutzungsänderungen und strukturelle Umbauten und schließt auch den Neubau des Objekts nicht aus. Der Magistrat hat dabei deutlich gemacht, dass er das Löhertorzentrum als ergänzendes Angebot in der Kernstadt in der Neustrukturierung unterstützt, solange eine Verträglichkeit mit dem innerstädtischen Einzelhandel gewährleistet bleibt. Zur Zeit konkretisieren sich die Planungen und Verhandlungen des Eigentümers, welche heutigen Mieter auch in Zukunft im Forum verbleiben werden. Dabei sind auch Varianten vorgestellt worden, die eine Nutzung der heutigen Freizeit- und Gastronomieflächen für Einzelhandel vorsieht. Die Stadt hat diese Überlegungen insofern kritisch beurteilt, sobald der Anteil von innenstadtprägenden und innenstadtrelevanten Sortimenten wie z.B. Textilien dort einen übermäßigen Flächenanteil einnehmen sollten. Diese Planungen sind jedoch bisher eher grundsätzlicher Natur und nicht mit konkreten Mietinteressenten hinterlegt.

Der Magistrat hat das Parkhaus Rosengarten in die Gespräche über das Umbaukonzept eingebracht. Der Eigentümer hat grundsätzlich Interesse an einer stärkeren Nutzung des Rosengartens als Kundenparkhaus, weil dadurch eine strukturelle innere Verbesserung des Einkaufszentrums nach modernen Gesichtspunkten und eine Erweiterung der gut vermietbaren Verkaufsflächen im Erdgeschoß ermöglicht würde.

Frage 2: Welche Nutzungen / Verkaufssortimente sind möglich, welche Änderungen (bezogen auf die Fläche und auf die Nutzungsart) müssten erst noch genehmigt werden?

Antwort: Der Bebauungsplan für das Forum Löhertor definiert, wie in den 80er Jahren üblich, zwar ein Sondergebiet mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben, jedoch keine Sortimente und keine Flächenobergrenzen. Einzelhandel ist, wie heute dort vertreten, auf zwei Geschoßebenen möglich. Nutzungen, die den Grundsätzen dieser Planung widersprechen, kann der Eigentümer nicht ohne Genehmigung der städtischen Gremien realisieren. Die Bandbreite und der Konkretisierungsgrad der Umbauvarianten lassen zur Zeit noch keine eindeutige Beurteilung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.

Frage 3: Welche künftige Nutzung und welche Flächengröße wären für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Innenstadt wünschenswert ?

Antwort: Der Magistrat hat in den bisherigen Gesprächen mit dem Eigentümer deutlich gemacht, dass er das Löhertor-Zentrum als ergänzendes Angebot in Reichweite der innerstädtischen Einkaufslagen in der Weiterentwicklung unterstützt. Dabei soll jedoch der Entwicklungsspielraum für die Kernlagen der Innenstadt gewahrt bleiben. Die A-Lagen mit hochwertigen Markenangeboten zwischen Bahnhof und Stadtpfarrkirche sollen in ihrer Funktion nicht geschwächt werden. Eine Erweiterung der Verkaufsflächen im Forum Löhertor ist damit nur dann verträglich, wenn der Anteil der innenstadtrelevanten Sortimente begrenzt bleibt. Bisher ist der SB-Markt mit Lebensmitteln dort ein wichtiger sogenannter Ankermieter, der für Frequenz im Center sorgt. Die verträgliche Größenordnung hängt also wesentlich davon ab, ob es dem Eigentümer gelingt, diese nicht innenstadtrelevanten Frequenzbringer für das Neukonzept zu gewinnen. Für die Beurteilung dieser Verträglichkeit liegen derzeit keine ausreichend detaillierten Konzepte vor. In weiteren konkreteren Schritten gilt es, ggf. auch mit externen gutachterlichen Empfehlungen die künftige Nutzung in Abstimmung mit der Innenstadtentwicklung zu definieren.

Frage 4: Seit wann ist die Stadt Fulda mit der Eigentümerin (Hamburger Greve GmbH) des Komplexes bezüglich der Weiterentwicklung des Centers im Gespräch?

Antwort: Der Magistrat hat seit Bestehen des Forums Löhertor die Weiterentwicklungsschritte begleitet, zuletzt bei der Änderung der Verkehrserschließung am Rosengarten. Vor etwa einem Jahr fanden erste Gespräche zu einer Neukonzeption der Flächen statt. Der Eigentümer hat die Stadt seither regelmäßig über die schrittweise Konkretisierung seiner anfangs eher strategischen Planungen informiert.

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Die Republikaner zur innerstädtischen Verkehrsüberwachung vom 22.04.2008

Frage 1: Hat die Stadt Fulda bisher irgendwie versucht mit dem Medienkontor Weigand-Angelstein ins Gespräch zu kommen, dass man wenigstens die Standorte nicht nennt, welche sich vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen bzw. ähnlich besonders zu schützenden Stellen befinden?

Antwort: Nein, die Stadt Fulda diesbezüglich bisher weder mit der dem Medienkontor Weigand-Angelstein noch mit anderen Medien Gespräche geführt. Aus der Vergangenheit ist der Stadt Fulda, ebenso wie der Polizei, jedoch bekannt, dass sowohl rechtlich als auch tatsächlich nahezu keine Möglichkeit besteht, die Medien von der Bekanntgabe der aktuellen Standorte der Geschwindigkeitsmessungen abzubringen.

Frage 2:

Gibt es nicht die Möglichkeit, dass die Stadt Fulda in einer Musterklage Ihre „Präventive Gefahrenabwehr“ stärkt, indem sie nicht nur Osthessen-News, sondern auch FFH dazu bringt, Blitzerwarnungen einzuschränken bzw. anderst zu vermelden?

Antwort:Grundsätzlich vertritt die Stadt Fulda die Ansicht, dass alle Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der jeweils geltenden Beschilderung einhalten und nicht, weil gerade eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird oder Medien über eine aktuelle Geschwindigkeitsmessung informieren. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung hat die Führung eines Musterprozesses derzeit wenig Aussicht auf Erfolg.

Frage 3: Hat Oberbürgermeister Möller kürzlich bei seinem medienrelevanten Auftritt im Autohaus Opel-Fahr die Verantwortlichen darauf hingewiesen, dass Sie durch Ihre „powered by opel“-Aktion letztlich daran mitwirken, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu gefährden bzw. die vorbildlichen Maßnahmen zur „Präventiven Gefahrenabwehr“ von Herrn Bürgermeister Dr. Dippel zu konterkarrieren?

Antwort:Inhalt der Begegnung des OB’s in seiner Funktion als Wirtschaftsdezernent mit dem Geschäftsführer des Autohauses Opel Fahr war der Austausch über die aktuelle Lage der Automobilbranche bzw. die wirtschaftliche Situation und Entwicklungsperspektiven des Fuldaer Opel-Hauses. Die Aktion „powered by opel“ war zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Erörterungen und stand auch nicht auf der Tagesordnung des Besuches. Unsere Position zur Blitzerwarnung in den Medien und Möglichkeiten des Einwirkens sind unter Punkt 2 Ihrer Anfrage hinreichend dargelegt.

Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion bezüglich Einhardstraße. Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Welche Mehrkosten sind durch die Umplanung und den Rückbau der zwei geänderten Verkehrsinseln in der Einhardstraße entstanden?

Antwort: Die Leistungen zum nachträglichen Umbau von zwei Verkehrsinseln in der Einhardstraße wurden auf Grundlage der Einheitspreise des Vergabeleistungsverzeichnisses durch die bauausführende Firma kalkuliert und werden dementsprechend nach Aufmaß abgerechnet. Hiernach betragen die Umbaukosten je Verkehrsinsel ca. 3.000,00 Euro. Bezogen auf beide umgebaute Verkehrsinseln kann demnach von Gesamtkosten in Höhe von etwa 6.000,00 Euro ausgegangen werden.

Frage 2: Wer trägt diese Kosten?

Antwort:Als Veranlasser des nachträglichen Umbaus trägt die Stadt Fulda die unter 1. genannten Kosten in voller Höhe.

Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion vom 15.04.08 bezüglich Verkehrskonzept aufgrund des Bauvorhabens auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage: Um die Belastung durch an- und abfahrenden Verkehr für die dortigen Anwohner, besonders die der Florengasse erträglich zu gestalten stellt sich die Frage nach einem Verkehrskonzept. Gibt es seitens des Magistrates Planungen, die mit den Anwohnern erarbeitet oder abgestimmt wurden? Wenn Ja, wie sehen diese Pläne aus? Sind die Planungen auf Zustimmung der in diesem Gebiet lebenden Bewohner gestoßen?

Antwort: Für den Bereich südlich der Dalbergstraße / Künzeller Straße bis zur Von-Schildeck-Straße / Künzeller Straße wurde im Zeitraum von 2003 bis 2005 eine Rahmenplanung erstellt und im September 05 von den Gremien beschlossen. Die Planung wurde während der Bearbeitungszeit in mehreren Bürgerversammlungen den Anwohner und Eigentümer vorgestellt und mit ihnen diskutiert und abgestimmt. Die Masterplanung ist in den Bürgerversammlungen auf breite Zustimmung gestoßen.

Die Masterplanung umfasst verschiedene Angebotsplanungen, die letztendlich auf eine dauerhafte Stärkung der Attraktivität der gesamten Fuldaer Innenstadt abzielen. Dabei sollen innerhalb des Gesamtareals alle wesentlichen Funktionen verankert werden:

· stadtnahes Wohnen

· Grünflächen in den Blockinnenräumen

· situationsbezogene, kernstadtverträgliche Einzelhandelsangebote

· Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen

· Angebote für Bildung, Freizeit, Kultur und Sport

Für das Areal der Molkerei sieht die Rahmenplanung zur Dalbergstraße eine viergeschossige, geschlossene Bebauung mit Mischnutzung und für den Blockinnenbereich die Entwicklung eines je nach Angebotsplanung zwischen zwei und vier Geschossen variierenden innerstädtischen Wohnquartiers mit einer entsprechenden Aufwertung der Freiflächen durch Begrünung und Öffnung vor.

Wir gehen davon aus, dass sich die Anfrage der CWE auf die ersten vorgestellten Planungen des Investors (Presse/BWA usw.) bezieht. Dabei waren ca. 360 Stellplätze vom Investor angegeben worden. Die in der Bauausschusssitzung am 22.04.2008 vorgestellte, überarbeitete Planung, die auch intensiv mit der Lenkungsgruppe des Stadtumbaus diskutiert wurde, weist nunmehr eine Anzahl von ca. 150 bis 160 Stellplätzen auf.

Die Stadtbaurätin erläuterte, dass der Anordnung sowie der gesamten Anfahrts- und Abfahrtssituation ein Verkehrsgutachten zugrunde gelegt werden muss. Dieses Verkehrskonzept, was die CWE nachgefragt hat, ist bereits von der Verwaltung dem Investor angetragen worden, da ohne Verkehrskonzept die Situation nicht verifiziert und eine Genehmigung nicht erteilt werden kann.

Die Planungen treffen im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung, die sich zwischen erstem Entwurf und vorliegendem Konzept nunmehr in die richtige Richtung bewegen, auf immer mehr Akzeptanz, da die städtebaulichen Strukturen der Masterplanung in dem nun vorliegenden Konzept besser erkennbar sind, als am Anfang. Bezüglich der intensiven Einzelhandelsnutzungen wird insbesondere von der beteiligten Nachbarschaft und der Lenkungsgruppe deutlich gemacht, dass dieses Konzept nicht in Übereinstimmung mit den von der Masterplanung vorgegebenen Zielen übereinstimmt (Wohnen, Dienstleistung, teilweise Einzelhandel). Hier gilt es, die Situation städtebaulich vertretbar auszupegeln und eine entsprechende Entscheidung zu fällen.

Der Bauausschuss konnte sich anhand der Diskussion mit der Lenkungsgruppe davon überzeugen, dass es eine umfassende bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Beteiligung gibt. Darüber hinaus erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit an den konkreten Planungen des Investors im zukünftigen Bauleitplanverfahren. Über den Umgang mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken werden sodann die städtischen Gremien im Rahmen der im Bauleitplanverfahren durchzuführenden Abwägung beschließen.

Anfrage der Wählergruppe „Die Linke. Offene Liste“ vom 14. März 2008 zur Versenkung von Haldenabwässern sowie Einleitung in die Fliede. Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1:Welche Ergebnisse brachten die Probebohrungen im Bereich Fulda Ziegel bezgl. Aufnahmefähigkeit von Gesteinsschichten für Haldenabwässer und Gefahr des Austritts versenkter Haldenabwässer an die Oberfläche?

Antwort:Die Bohrung mit der Bezeichnung Bronnzell 1, die südlich des Stadtteils Ziegel niedergebracht wurde, dient nach Auskunft des zuständigen Dezernates Grundwasserschutz und Wasserversorgung beim Regierungspräsidium Kassel nicht der Versenkung von Haldenabwässern oder der Erkundung der Aufnahmefähigkeiten des Untergrundes. Die Bohrung wurde als Beobachtungspegel für die eventuellen Auswirkungen des im Bereich Neuhof im Plattendolomit versenkten Haldenabwassers auf das Grundwasser ausgebaut . Das Regierungspräsidium sieht keine Gefahr des Austritts versenkter Haldenabwässer an die Oberfläche.

Frage 2:Seit wann liegen der Stadt Fulda die Ergebnisse vor?

Antwort: Der Stadt Fulda ist an dieser Maßnahme nicht beteiligt. Es liegen daher der Verwaltung keine Ergebnisse der Untersuchungen des Beobachtungspegels vor. Die zuständige Fachaufsicht ist bei den Dezernaten Grundwasserschutz und Wasserversorgung sowie Bergaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel angesiedelt.

Frage 3:Ist der Stadt Fulda bekannt, in welchem Umfang Haldenabwässer in die Fliede und damit in die Fulda eingeleitet werden?

Antwort:Nach Angaben des RP-Kassel sind geringe Salzwassereinleitungen in die Fliede bis zu dem für dieses Flüsschen geltenden Grenzwert von 200 Milligramm Chlorid pro Liter genehmigt. Am Pegel Kerzell werden in der Fliede bis zu 180 Milligramm Chlorid pro Liter gemessen. Durch den Verdünnungseffekt beim Zusammenfluss der Wässer von Fliede und Fulda werden die Salzkonzentrationen stark herabgesetzt.

Zum Vergleich: der für die Werra bis 2012 geltende Grenzwert liegt bei 2.500 Milligramm Chlorid pro Liter. +++

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