Mehr als jeder zweite Tiertransport auf Mittelhessens Straßen wurde beanstandet

19.03.08 - Region - Bis Würstchen oder Schnitzel in die Regale des Supermarktes und schließlich auf den Teller gelangen ist ein gewaltiger logistischer Kraftakt nötig. Denn zwischen Herkunfts- und Bestimmungsort von Mast- und Schlachttieren aus aller Welt liegen oftmals hunderte und mehr Kilometer. Aber auch Zucht-, Zoo- und Zirkustiere werden per Lkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug transportiert. Eine breite Kluft klafft dabei zwischen den wirtschaftlichen Interessen an der Vermarktung und dem Wohl der Tiere, wie die Statistik des Gießener Regierungspräsidiums über die im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrollen an Tiertransporten beweist.

Die Kreis-Veterinärämter meldeten für das jüngst herausgegebene Papier ihre Daten an die Aufsichtsbehörde und spiegeln so ein Gesamtbild der Situation auf Straßen und Märkten, an Versand-, Aufenthalts- und Umladeorten wider.

48 von 77 im vergangenen Jahr auf Mittelhessens Straßen kontrollierten Transporten waren zu beanstanden. Betroffen waren hiervon 1.935 Rinder, 4.449 Schweine, 367 kleine Wiederkäuer, 18 Pferde und Esel, sowie 12.598 Hausvögel und Kaninchen. Eine breite Palette an Verstößen gegen Tierschutztransportverordnung, EU-Tiertransportrichtlinien oder das Tierschutzgesetz seien durch die Veterinäre in enger Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Polizeistationen aufgedeckt worden, berichtet das Regierungspräsidium. So zum Beispiel bei einem mit 650 Ferkeln beladenen Lkw, der auf dem Weg nach Nürnberg mit bereits 11,5 Stunden Fahrzeit schon viel zu lange ohne Pause und zudem noch mit unvollständigen Transportpapieren unterwegs war. Gegen beide Fahrer und das Transportunternehmen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Ein mit 32 Bullen beladener Lkw wollte zwar die straßenverkehrsrechtlich zugelassene Gesamthöhe seines Fahrzeuges einhalten, genehmigte dadurch jedoch den doppelstöckig untergebrachten Vierbeinern in seinem Fahrzeug nicht genügend Raum. Beim Blick auf die Tiere fiel den Veterinären auf, dass diese mit dem Rücken an das obere Deck stießen und es dabei zu nicht unerheblichen Rückenverletzungen kam. Mit Rücksicht auf das Wohl der Tiere und ausdrücklicher Erlaubnis durch die Polizei wurde eine Weiterfahrt mit angehobenem Dach erlaubt. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und ein empfindlich hohes Bußgeld waren jedoch auch hier die Folge für Fahrer und Unternehmer.

978 Transporte wurden nach Ankunft der lebenden Fracht direkt am Bestimmungsort – zumeist dem Schlachthof – überprüft. Hessenweit wurden dabei 84 Transporte beanstandet. Festgestellte Mängel waren dort, neben Vergehen gegen das Tierschutzgesetz, vor allem Fehler und Unschlüssigkeiten bei der Führung der Transportdokumente. 797 Kontrollen auf Märkten und Börsen führten zu insgesamt 7 Beanstandungen. Ungünstige Bedingungen und überbesetzte Käfige veranlassten die Kontrolleure hier zu zahlreichen mündlichen Verwarnungen.

Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip appelliert an Transportunternehmer, Verkehrsbetreiber, Händler und Fahrer für eine strikte Umsetzung der EU-Vorschriften einzutreten und damit den Tieren durch Menschen verursachtes Leid zu ersparen.+++


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