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19.03.08 - Fulda

UNGEKÜRZT: Stadtverordnete fragen - Magistrat zu Fraktions-Anfragen (1)

Auf der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Montag standen zwei Stunden lang vor allem die Anfragen der Fraktionen zu ganz unterschiedlichen Themen. Damit auch die Bürgerschaft diese nachvollziehen kann, bietet "Osthessen-News" einen ganz besonderen Service: alle Anfragen - und vor allem die Antworten der hauptamtlichen Magistratsmitglieder "IM WORTLAUT - UNGEKÜRZT". Heute lesen Sie den 1. Teil, morgen folgt der 2. Teil - der Übersichtlichkeit wegen.

Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 01.02.2008 bezüglich Ausbau der Fuldaer Einhardstraße -

Antworten von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Was hat den Magistrat veranlasst, auf einer so kurzen Fahrbahnstrecke eine so große Anzahl von Fußgängerüberwegen, die zum Teil nur einen Abstand von 30 bis 40 Meter haben, zu bauen?

Antwort: Die Einhardstraße ist auf einer relativ großen Teilstrecke von 800 m saniert und umgebaut worden. Über die gesamte Teilstrecke wurden an vier Standorten insgesamt 6 Überquerungshilfen in Form von Mittelinseln in die Fahrbahn eingebaut. Bei zwei Standorten sind zur Sicherung aller Wegebeziehungen der Fußgänger jeweils Mittelinseln vor und nach Einmündungen von Nebenstraßen angelegt worden, wodurch sich naturgemäß ein kurzer Abstand dieser Mittelinseln ergibt.

Die Auswahl der Standorte erfolgte unter den Aspekten „Verkehrssicherheit“ und „Querungsbedarf“. So liegen zwei Mittelinseln im Bereich der beiden Bushaltestellen „Schannatstraße“ und „Hartungstraße“, an denen die Fahrgäste des ÖPNV die Fahrbahn queren müssen sowie zwei weitere Mittelinseln an Querungsstellen der Schulwege von und zur Bonifatiusschule. Die Mittelinsel in Höhe der Einmündung Wiener Straße ersetzt den früheren „Zebrastreifen“, der sich an dieser Stelle nicht bewährt hat. Diese Mittelinsel ist notwendig, um das Kurvenschneiden und die oftmals zu hohen Fahrgeschwindigkeiten der Linksabbieger von der Wiener Straße in die Einhardstraße zu unterbinden. Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass im Zuge der Baumaßnahme Überquerungshilfen nur an Stellen angelegt wurden, an denen ein tatsächliches Sicherungsbedürfnis vorliegt.

Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Einhardstraße in erster Linie um eine Straße handelt, die ein großes Wohngebiet erschließt und dementsprechend im gesamten Längsverlauf Querungsbedarf unterstellt werden kann. Deshalb ist seit den 90iger Jahren sowohl von der Politik als auch von Anwohnern die Verbesserung der Querungssituati-on in der Einhardstraße gefordert worden. Diesem berechtigten Wunsch ist nunmehr entsprochen worden.

Frage 2: Ist dem Magistrat bewusst, dass insbesondere bei Winterglätte auf der abschüssigen Einhardstraße durch diese Überwege ein erhöhtes Gefahrenpotential geschaffen wurde, weil Fahrzeuge gegen diese teilweise im Kurvenbereich liegenden Inseln rutschen und hierdurch Fußgänger, die sich auf den Inseln in Sicherheit wiegen, in Mitleidenschaft ziehen können?

Antwort: Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass Fußgänger bei winterlichen Verhältnissen durch die Mittelinseln zusätzlich gefährdet sind, nicht. Im Gegenteil. Wenn bei Glatteis oder Schnee Fahrzeuge ins Rutschen kommen, besteht im Gegensatz zu einer Fahrbahn ohne Mittelinsel die Möglichkeit, dass das rutschende Fahrzeug vom Bordstein abgelenkt wird und den Fußgänger auf der Mittelinsel nicht erfasst. Ein ähnlicher Sicherheitsgewinn ergibt sich des Weiteren auch für den entgegenkommenden Fahrzeugverkehr. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die seit langem vorhandenen Mittelinseln in der König-Konrad-Straße, Straßburger Straße und Wiener Straße, die bei ähnlichen Randbedingungen bislang nicht negativ auffällig geworden sind. An dieser Stelle sei auch der Hinweis gestattet, dass nach dem Einbau der Mittelinseln die Polizei die Einhardstraße abgefahren ist und keinerlei sicherheitsrelevante Mängel im Straßenverlauf festgestellt hat.

Frage 3: Ist der Magistrat ggf. bereit, nach teilweise heftiger Kritik einzel-ner Bevölkerungskreise die Zahl der Verkehrsinseln noch einmal zu überdenken und evtl. zu reduzieren?

Antwort: Unter Bezug auf die vorgenannten Ausführungen besteht für den Magistrat keine Veranlassung, zusätzliche Mittel für den Umbau einer gerade erst fertig gestellten Straße bereitzustellen.

Mit Polizei und Verkehrsbehörde werden wir gerne noch einmal die Prob-lematik der eng beieinanderliegenden oberen Inseln besprechen.

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion betr. Gehwegunfälle durch das Altstadtpflaster in der Stadtverordnetenversammlung am 17. März 2008

1. Frage: Wie viele Stürze von Fußgängerinnen und Fußgängern, verursacht durch das Altstadtpflaster, sind im letzten Jahr der Stadt Fulda angezeigt wurden?

Antwort: Dem Amt 30 sind im Jahr 2007 insgesamt 5 Versicherungsfälle gemeldet worden, bei denen Bürgerinnen und Bürger durch das Altstadtpflaster gestürzt sind.

2. Frage: Wie viele Unfälle sind der Gemeindeunfallversicherung in Rechnung gestellt worden,

Antwort: Die städtische Haftpflichtversicherung, GVV Kommunalversicherung VVaG, hat von den gemeldeten 5 Schadenfällen 4 Ersatzansprüche als unbegründet zurückgewiesen. In einem Fall wurde eine Entschädigung in Höhe von 250,- Euro gezahlt.

3. Frage: Sind der Stadt, bedingt durch diese Unfälle, Kosten entstanden und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort: Der Stadt Fulda sind durch diese Unfälle keine uns bekannten Kosten entstanden. Wie uns das Amt 68 auf Anfrage mitgeteilt hat, kommt es ständig vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger über das Altstadtpflaster beschweren bzw. dadurch zu Fall gekommen sind. Die Fälle, in denen kein Schadenersatzanspruch gestellt wird, werden bei Amt 68 statistisch nicht erfasst.

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion betr. die Kindergartenbeiträge in der Stadtverordnetenversammlung am 17. März 2008

1. Frage: 30% der Eltern sind laut Dr. Dippel von den Kindergartenbeiträgen befreit. Nach welchen Kriterien werden Eltern, bzw. Mütter und Väter freigestellt?

Antwort: Eine Freistellung von den Kindergartenbeiträgen ist auf zwei Arten möglich: Gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege „werden alle Kinder, die eine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, in dem Jahr, das ihrer Einschulung unmittelbar vorausgeht, von der Kindertagesstättengebühr befreit, sofern diese nicht 100,- € überschreitet. Beträgt die Kindertagesstättengebühr mehr als 100,- € , so ist der Differenzbetrag weiterhin von den/dem Erziehungsberechtigten zu entrichten.“

Die Stadt Fulda gewährt Zuschüsse zum Elternbeitrag gem. § 90 Abs. 3 und 4 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). § 90 Abs. 3 KJHG besagt, dass der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz oder teil-weise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden soll, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85 sowie 87 und 88 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Derzeit werden von insgesamt ca. 2.300 Plätzen in Kindertageseinrichtungen ca. 650 Eltern aufgrund der Beitragsfreistellung im letzten Kindergar-tenjahr vor der Einschulung und ca. 600 Eltern gemäß § 90 SGB VIII von den Beiträgen teilweise oder vollständig befreit.

2. Frage: Wie viel % der Gesamtkindergartenkostenwerden durch Elternbeiträge abgedeckt?

Antwort: Im Jahr 2007 wurden in den städtischen Kindertageseinrichtungen ca. 13,25 % der Gesamtausgaben (mit Kosten der Übernahme der Kindergar-tengebühr gemäß § 90 KJHG ca. 12 %) durch die Kindergartengebühren abgedeckt. Dies entspricht einem Betrag von ca. 675.000 €.

3. Frage: Wie hoch sind die Personalkosten der städtischen Kindergärten und wie setzt sich der Personalschlüssel zusammen?

Antwort: Die reinen Personalkosten der städtischen Kindergärten betrugen ca. 3.465.000,- € im Jahr 2007. Hinzu kommen noch ca. 135.000,- € an Verwaltungskostengebühren (z.B. Personalamt, Verwaltung Jugendamt, Gebäudemanagement, Grünflächenamt) und 110.000,- € Betriebsamtskosten (z.B. für Winterdienst, Pflege des Außengeländes, kleinere Reparaturen).

Der Personalschlüssel beträgt 1,5 Fachkräfte je Kindergartengruppe + 5 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit je Gruppe und 5 Stunden Leitungs-freistellung je Gruppe. BerufspraktikantInnen werden mit 50% ihrer Arbeitszeit auf den Personalschlüssel angerechnet. Zusätzlich werden noch 4 % der benötigten Fachkraftstunden für Krankheitsvertretungen und 15 Fachkraftstunden je Integrationsmaßnahme vorgehalten. Hinzu kommen noch 3-4 Stunden täglich für eine Küchenkraft, sofern ein Mittagessen in der Einrichtung angeboten wird sowie Hausmeisterstunden je nach Bedarf. In Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache wird weiterhin eine Fachkraft mit ½ Stelle zur Ausländer-förderung eingesetzt. Dies betrifft derzeit 5 der 12 städtischen Einrichtungen (Sonnenschein [Aschenberg], Sonnenblume [Horas], Hobbithöhle, Fuldaaue, Fulda-Galerie). Weitere Personalstunden gibt es in den Einrichtungen aufgrund einer Landesförderung für Maßnahmen zur Sprachförderung.

4. Frage: Wie ist gewährleistet, dass in den von der Stadt Fulda betriebenen Kindergärten eine hohe Fluktuation der Mitarbeiter vermieden wird, und sich so eine Beziehung zwischen Kind und Erzieher/in entwickeln kann, wie es wünschenswert wäre?

Antwort: Prinzipiell ist die Fluktuation im Bereich der ErzieherInnen insgesamt relativ hoch, da in der Regel junge Menschen eingestellt werden. Zudem werden bestimmte Personalanteile immer nur aufgrund eines vorliegenden Bedarfs zugewiesen (Integrationsmaßnahme, Sprachförderung, Ausländerförderung), so dass Änderungen bei der Belegung auch personelle Auswirkungen haben. Einflussmöglichkeiten zur Erhöhung der Kontinuität werden von uns zum einen im Bereich der Qualität und Qualitätsentwicklung der Einrichtungen und des Trägers gesehen. Qualitätsansprüche und Förderung der Qualität durch Fortbildungen, Arbeitshilfen etc. motivieren und geben Sicherheit.

Daneben spielt das Klima in den einzelnen Kindertagesstätten eine wichtige Rolle. Dieses ist immer von den jeweils beschäftigten ErzieherInnen abhängig. Aus diesem Grund sind bei der Einstellung neuer Kräfte in der Regel immer auch die KindergartenleiterInnen aktiv eingebunden. Diese können am Besten beurteilen, ob die Bewerberin in das jeweilige Team passt. Wenn die Auswahl gelingt und sich die neuen Kräfte in „ihrer“ Einrichtung wohl fühlen, dann ist auch der Wunsch den Kindergarten zu wechseln geringer. Dies kommt dann auch den Kindern zugute, da sich die Bezugspersonen nicht so häufig ändern.

Anfrage der Stadtverordnetenfraktion „Die Republikaner“ vom 04.03.2008 bezüglich Zuwegung zum Industriegebiet Eisweiher - Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Ist seitens des Magistrates der Stadt Fulda seit 1972 überhaupt einmal angedacht worden eine direkte Straßenanbindung des Industriegebietes Eisweiher an die Bundesstraße B 27 zu bewerkstelligen?

Antwort: Anfang bis Mitte der 90-iger Jahre sind zahlreiche Varianten für eine Verlängerung der Hermann-Muth-Straße bis zur B 27 angedacht, untersucht und von den städtischen Gremien beurteilt worden. Im Gespräch waren Varianten, die entweder durch einen kompletten Umbau des Anschlusses Fulda-Nord an B 27 und Autobahn angeschlossen werden sollten, sowie andere Varianten, die im Bereich zwischen den Anschlüssen „Leipziger Straße“ und „Fulda-Nord“ an die B 27 angebunden werden sollten. Darüber hinaus wurde von der Hess. Straßenbauverwaltung eine Trasse vorgeschlagen, die etwa im Bereich des Autohafens Fulda-Nord an die Michelsrombacher Straße und damit auch an die B 27 angeschlossen werden sollte.

Frage 2: Wenn ja, warum wurde dies nicht umgesetzt?

Antwort: Die angesprochenen Varianten konnten seinerzeit nicht weiter verfolgt werden, weil

- ein kompletter Umbau des Anschlusses Fulda-Nord mit Integration einer neuen Hauptverkehrsstraße schon damals finanziell nicht darstellbar war,

- ein neuer Anschluss an die B 27 zwischen den beiden heutigen Anschlussstellen aus berechtigten Gründen von der Straßenbauverwaltung abgelehnt wurde, da die Abstände zwischen den Knotenpunkten dann zu gering sind und die nötigen Spurwechselstrecken und Ein- bzw. Ausfädelungsspuren nicht untergebracht werden können,

- noch andere Trassenvarianten zu unvertretbaren Eingriffen in Natur und Landschaft geführt hätten. Erst durch den Weggang des BGS wurde die heutige Trassenführung mög-lich, die zwar ebenfalls einen hohen Aufwand erfordert. Dieser ist aber noch vertretbar, weil der unmittelbare Anschluss an die B 27 im Bereich des Anschlusses „Leipziger Straße“ möglich ist.

Frage 3: Wurden Teilpläne umgesetzt?

Antwort: Da durch die Führung im ehemaligen BGS-Gelände ein unmittelbarer Anschluss der Hermann-Muth-Straße und des Industriegebietes Eisweiher an die B 27 gegeben ist, erübrigen sich die seinerzeit untersuchten großen Varianten.

Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion betr. die namentliche Berücksichtigung der Stadt Fulda bei der Durchsage von Verkehrsnachrichten im Hessischen Rundfunk - Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage: Ist es möglich, Einfluss auf die Verantwortlichen für die Verkehrsnachrichten beim Hessischen Rundfunk zu nehmen, damit Fulda in Meldungen zur Bundesautobahn A 7 zwischen Kassel und Würzburg wieder als Bezugs-Stadt genannt wird?

Antwort: Die Verkehrsmeldungen des Hessischen Rundfunks werden zentral von der Verkehrsredaktion über ein Redaktionssystem bearbeitet, das es ermöglicht, sowohl Meldungen für den gesprochenen Verkehrsservice, als auch kodierte Meldungen für Datendienste, wie z.B. TMC (Traffic Message Channel) zu generieren. Basis für die Kodierung ist zum einen eine sogenannte Event-Liste, zum anderen die Locationcode-Liste. Diese Listen werden zentral von der Bundesanstalt für Straßenwesen gepflegt und aktualisiert.

Im System sind durch die Location-Liste auch die übergeordneten Abschnitte festgelegt. Diese Abschnitte sollen dem Autofahrer vor allem signalisieren, ob die dann folgende Meldung auf seinem Reise-Abschnitt und in seiner Fahrtrichtung liegt. Die BAB 7 ist demnach in folgende Abschnitte aufgeteilt (von Süden nach Norden):

Füssen/Reutte --- Ulm

Ulm --- Würzburg

Würzburg --- Kassel

Kassel --- Hannover

Hannover --- Hamburg

Hamburg --- Flensburg

Die Bezeichnung dieser Abschnitte wird im System automatisch durch Eingabe der die Meldung betreffenden Anschlussstellen erzeugt. Eine Änderung für den gesprochenen Verkehrsservice wäre an dieser Stelle derzeit nur "von Hand" möglich. Inwieweit eine Unterteilung des Abschnittes Würzburg - Kassel in Würzburg - Fulda und Fulda - Kassel sinnvoll wäre und im System vorgenommen werden könnte, müsste erst geprüft werden. Ergänzt sei aber noch, dass die Stadt Fulda regelmäßig bei Meldungen Erwähnung findet, die BAB 66 betreffend. Hier lautet die Bezeichnung Fulda - Frankfurt bzw. umgekehrt. +++

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