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06.02.08 - Fulda

DGB legt gegen das Urteil zur Satireaktion Berufung ein - „Prangeraktion erlaubt"

Der DGB legt gegen das Urteil zur "Satire-Aktion" vom 01. Mai 2007 Berufung ein. Diese Entscheidung gab heute der DGB-Regionsvorsitzende Frank Herrmann bekannt. Die Gewerkschafter wollen in die nächste Instanz gehen, weil sie im Urteil des Landgerichts Fulda nach eigenen Angaben günstige Voraussetzungen für einen juristischen Erfolg gefunden haben: die „Prangeraktion“ als Ausdruck gewerkschaftlicher Kritik an Sachverhalten wie Lohndumping und Tarifflucht sei nämlich grundsätzlich vom Gericht erlaubt worden.

Am 20. Dezember 2007 hatte das Landgericht Fulda sechs Gewerkschafter wegen einer "Satireaktion" im Rahmen der Fuldaer Maidemonstration, am 01. Mai 2007, zur Zahlung von 15.000 Euro an den Unternehmer Lutz Helmig verurteilt. Aus Protest gegen Lohndumping und Tarifflucht sei Helmig am 1. Mai von Gewerkschaftern symbolisch an den Pranger gestellt worden. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Helmig. Grundsätzlich wurde die „Prangeraktion“ jedoch vom Gericht erlaubt, berichtete Frank Herrmann.

„Nach der Studie der Urteilsbegründung haben wir uns für den Gang in die nächste Instanz entschieden und Berufung gegen das Urteil des Fuldaer Landgerichts eingelegt,“ erklärte der DGB Regionsvorsitzende. Trotz der Verurteilung in der ersten Instanz sähen die Gewerkschafter dem weiteren Verfahren optimistisch entgegen. So habe das Gericht den von Helmig geforderten Unterlassungsanspruch deutlich zusammengestutzt. Darüber hinaus hätte die Kammer in der Urteilsbegründung klar gemacht, dass Konstellationen denkbar sind, in denen eine Prangeraktion zulässig wäre.

„Wir sehen in dem Urteil genug Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Berufung,“ so Herrmann. Die Gewerkschafter wollten noch mal verdeutlichen, dass es in der satirischen Aktion um Lohndumping und Tarifflucht ging. Die persönliche Herabwürdigung von Helmig sei zu keinem Zeitpunkt Ziel der DGB-Aktion gewesen. „Wenn wir zeigen können, dass die Sachauseinandersetzung im Mittelpunkt stand, können wir das Oberlandesgericht bestimmt von der Zulässigkeit unserer satirischen Aktion überzeugen,“ zeigte sich Frank Herrmann optimistisch. +++

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