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11.12.07 - Mücke

CDU: "Gemeinde soll Lkw-Führerscheine für Feuerwehrleute bezuschussen"

„Die Gemeinde Mücke gewährt Feuerwehrmännern/Feuerwehrfrauen einen Zuschuss von 1.000 Euro für den Führerscheinerwerb bzw. die -erweiterung zum Führender gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuge. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in jedem Haushaltsjahr bereitzustellen.“ Dies ist der Wortlaut eines Antrags der CDU-Fraktion Mücke, der auf der Tagesordnung der nächsten Gemeindevertreter-Sitzung steht. Nach den Worten von Fraktionsvorsitzender Dr. Anneliese Brunn ist dies dringend erforderlich, um langfristig die Einsatzfähigkeit der Mücker Ortsteilfeuerwehren sicherzustellen.

Die Problematik, dass viele vor allem jüngere Feuerwehrleute die vorhandenen Einsatzfahrzeuge nicht fahren dürfen, wurde verursacht durch die von knapp zehn Jahren eingeführten europaeinheitlichen Führerscheine mit den neuen Klassen, die mit Buchstaben beziffert sind und nicht mehr mit Zahlen, wie es nach der deutschen Straßenverkehrsordnung gewesen war. Nach Ansicht der CDU muss die Gemeinde einen Teil dazu beitragen, dass die örtlichen Feuerwehren auch in zehn und zwanzig Jahren noch Einsatzkräfte haben, die zum Führen der vorhandenen Fahrzeuge berechtigt sind. In allen Ortsteilwehren werden in den nächsten 15 Jahren viele Feuerwehrleute durch Überschreiten des 60. bzw. 62. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden und es besteht die Gefahr, dass in Einsatzfällen niemand mehr vorhanden ist, der das Einsatzfahrzeug lenken darf. Damit ist die gesamte Wehr nicht mehr einsatzfähig.

Um dem rechtzeitig und langfristig zu begegnen, hat die Mücker CDU beantragt, dass die Gemeinde einen Zuschuss von 1.000 Euro zum Führerscheinerwerb geben soll. Diese Führerscheine kosten um die 3.000 Euro und kann von den jungen Leuten unmöglich aus der eigenen Kasse bezahlt werden. Der Zuschuss solle nicht als „Geschenk“ gewährt werden, sondern muss an verschiedene Bedingungen geknüpft sein. So muss der jeweilige Wehrführer und der Gemeindebrandinspektor die Notwendigkeit bei der jeweiligen Person befürworten. Der/Die Bewerber(in) muss sich für fünf Jahre als aktives Mitglied in einer Einsatzabteilung der Gemeinde Mücke verpflichten, regelmäßig an den Feuerwehrübungen teilnehmen und sich verpflichten den Grund-, Funk- und den Maschinistenlehrgang zu absolvieren. Sollten diese Verpflichtungen nicht eingehalten werden, muss der von der Gemeinde gewährte Zuschuss ganz oder anteilig zurückgezahlt werden.

Weitere Einzelheiten können nach erfolgter Beschlussfassung noch von der Gemeindeverwaltung in Absprache mit den Wehrführern festgelegt werden. In einer ersten Abfrage müsse ermittelt werden, wie viele Feuerwehrleute in den nächsten Jahren den ent-sprechenden Führerschein erwerben wollen, damit die erforderlichen Gelder in den Haushaltsplänen bereit gestellt werden können. Die CDU hofft nach den Worten von Dr. Brunn auf eine breite Zustimmung aller Fraktionen in der Gemeindevertretung, denn die „Führerscheinfrage“ sei für die zukünftige Einsatzfähigkeit der Feuerwehren von entscheidender Bedeutung. +++

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