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04.12.07 - RHÖN

Kinderpornografie über ungesichertes WLAN geladen- Polizei rät: "Funknetz sichern"

BAD NEUSTADT. Einen aktuellen Fall nimmt das Polizeipräsidium Unterfranken zum Anlass, auf die Gefahren bei der Nutzung der sogenannten drahtlosen Netzwerktechnik "WLAN“ hinzuweisen. In der Sonnenlandstraße hatte ein Anwohner am Montagabend einen Internetsurfer gesehen, der aus seinem Auto heraus mit einem Notebook das ungesicherte WLAN eines Anwohners ohne dessen Kenntnis "mitbenutzte“.

Bei einer Überprüfung durch eine Polizeistreife wurde festgestellt, dass der Fahrzeuginsasse, ein 42-Jähriger aus dem Raum Thüringen, mit seinem Notebook offensichtlich ein fremdes Funknetz angezapft und diverse Inhalte aus dem Internet heruntergeladen hatte. Da der Verdacht bestand, dass sich der 42-Jährige widerrechtlich Zugang zu dem fremden Computernetzwerk verschafft und dieses zum Surfen im Internet gebraucht hatte, wurde das verwendete Gerät mit Einverständnis seines Benutzers einer weiteren Überprüfung unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass sich der Thüringer in ein ungesichertes WLAN eines Anwohners eingeloggt und fleißig gesurft hatte.

Zudem hatte er sich über das fremde WLAN kinderpornographische Bilder aus dem Internet beschafft, was weitere Konsequenzen für ihn haben wird. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschuldigtem im thüringischen Erfurt veranlasst. Die für seinen Wohnort zuständige Polizei wurde über diesen Sachverhalt unterrichtet und wird weitere Ermittlungen wegen des Besitzes der illegalen Bilder in die Wege leiten. Sein Notebook musste der Täter an Ort und Stelle den Ordnungshütern aushändigen.

In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium Unterfranken noch einmal auf die möglichen Gefahren bei der Nutzung eines WLAN hin und empfiehlt allen WLAN-Betreibern ihr Netzwerk gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Die Gefahren liegen für den WLAN-Betreiber nicht allein in der ungewollten Mitnutzung des eigenen Netzes durch andere fremde Computer-Nutzer, sondern gehen in vielen Fällen noch wesentlich weiter.

So kann der Anschlussinhaber für die missbräuchliche Verwendung seines Anschlusses mit haftbar gemacht werden. Das heißt, wird das eigene ungesicherte WLAN durch einen böswilligen Täter ohne Kenntnis des Anschluss-/Netzinhabers genutzt, kann der Anschlussinhaber im Sinne der "Störerhaftung“ nach § 1004 BGB in Teilbereichen für das widerrechtliche Handeln des böswilligen Täters zur Rechenschaft gezogen werden. In Konsequenz benutzt der Täter das ungesicherte WLAN etwa zur Verbreitung illegaler Musikdownloads oder Kinderpornographie und der nichtsahnende Anschlussinhaber sieht sich mit der geballten Macht der Strafverfolgungsorgane und der Rechteinhaber der Musikindustrie konfrontiert.

Wer also anderen Personen keine anonyme Plattform für seine Machenschaften zur Verfügung stellen möchte, sollte sein Netzwerk gegen fremden Zugriff schützen, denn Funkwellen machen nicht an der eigenen Haustüre halt.+++

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