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27.07.07 - Fulda

Ein "Reichsinnenminister" vor Gericht ... oder was die Justiz alles ertragen muss

Der "Reichsinnenminister" steht vor Gericht. Das heißt, er steht eigentlich doch nicht vor Gericht, weil er nicht kommt. Wer kommt, sind Richter, Staatsanwalt und Journalisten. Aber die Anklagebank im Saal II des Fuldaer Landgerichts bleibt leer. Dabei waren sie doch alle nur seinetwegen gekommen: Dem selbsternannten Reichsinnenminister aus dem Vogelsberg zuliebe. Nicht zum ersten Mal enttäuschte Klaus-Dieter W. ... alias ... "Reichsinnenminister" Klaus-Dieter W. auch einige „Fans“, während die Offiziellen wohl eher darüber stöhnten, was die Justiz so alles zu ertragen hat.

Gegen Herrn W. wurde Strafbefehl erhoben. Danach sollte er 30 Tagessätze á 20 Euro zahlen - wegen Amtsanmaßung, lautete die Anklage. Der "Reichsinnenminister" habe unerlaubte Rechtsberatung ausgeübt und amtliche Schreiben mit einem historischen Wappensiegel mit eingeprägtem Reichsadler beglaubigt. „Wieso ? Das darf ich doch“, dachte er sich wohl, als ihm der Strafbefehl ins Haus flatterte und legte Widerspruch ein. So wollte er verhindern, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird.

Dem Widerspruch des Ministers folgte eine Hauptverhandlung am Fuldaer Amtsgericht. Richter und Staatsanwalt warteten; sie warteten umsonst. Der Minister kam nicht. Übrigens denkt er auch, dass die Bundesrepublik Deutschland nie gegründet worden sei. Weil er zum angesetzten Termin also nicht am Amtsgericht erschienen ist, hat der Richter den reichsministeriellen Widerspruch verworfen.

„Geht doch nicht“, dachte sich da der selbsternannte Reichsinnenminister und legte Berufung ein. Die Sache landete also in zweiter Instanz beim Landgericht der Bundesrepublik Deutschland in Fulda. Dieses sollte nun klären, ob die richterliche Verwerfung des "reichsministeriellen" Widerspruchs rechtmäßig sei. Die Berufungshauptverhandlung war für 9 Uhr morgens angesetzt - und auch das "Reichsministerium des Inneren" – vielleicht ein unscheinbares Häuschen oder eine kleine Wohnung im Vogelsberg – wurde fristgerecht über diesen Gerichtstermin informiert. Und dann wieder eine Enttäuschung: der Geladene kam nicht. Die Folge: seine Berufung wurde vom Landgericht Fulda verworfen.

„Na gut, ich zahle“ und „Vielleicht bin ich ja doch kein Reichsinnenminister“, könnte sich Klaus-Dieter W. jetzt denken. Muss er aber nicht. Er könnte auch mit den Füßen auf den Boden stampfen und denken: „Ich bin doch Reichsinnenminister. Denen zeig ich jetzt mal, wozu ich fähig bin.“ Wenn er sich für letztere Variante entscheidet, könnte er Revision einlegen. Wenn diese zugelassen würde, könnte er dann vorm Oberlandesgericht prozessieren oder aber weiter als "Reichsinnenminister" mit Abwesenheit glänzen - vielleicht ja "wegen zu vieler Termine". (Daniel Kister) +++

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