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20.06.07 - VB

Kinderschutz hat höchste Priorität: Sozialer Dienst geht jeder Gefährdungsmeldung nach

Das Kreisjugendamt registriert eine deutliche Zunahme von Meldungen, die eine mögliche Kindeswohlgefährdung zum Inhalt haben. Hierbei handelt es sich um Mitteilungen über bestehende oder vermutete Kindeswohlgefährdungen, die beispielsweise durch Kindergärten, Schulen oder von Verwandten an das Jugendamt herangetragen werden. Auf diese Entwicklung weist Landrat Rudolf Marx als zuständiger Jugenddezernent im Jahrebericht 2006 des Amtes für Jugend, Familie und Sport hin.

Waren es in den vergangenen Jahren durchschnittlich 30 bis 40 Fälle jährlich, so stieg diese Zahl im vergangenen Jahr auf 66. In diesem Zusammenhang betont der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt den hohen zeitlichen Aufwand, den die Überprüfung solcher Gefährdungsmeldungen erfordert. Der Einsatz für eine höhere Sicherheit von Kindern sei von großer Bedeutung. "Aus diesem Grund gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD jeder einzelnen Gefährdungsmeldung unmittelbar nach und treffen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eine Risikoabschätzung, die das weitere Handeln bestimmt", unterstreicht Landrat Marx.

Insgesamt hat der ASD im vergangenen Jahr auch 174 Berichte in familien- bzw. vormundschaftsgerichtlichen Verfahren erstellt und entsprechend auch Beratungen durchgeführt. Eingebunden war der ASD zudem in rund 200 familiengerichtliche Verfahren, wobei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals mit strittigen Fällen bezüglich des Sorge- und Besuchsrechts zu tun haben und in diesem Zusammenhang auch Termine vor dem Familiengericht wahrnehmen. Hier kommt ihnen die Aufgabe zu, entsprechende fachliche Hilfestellungen für die Entscheidungen des Gerichts zu leisten. Im Zuge dieser Sachverhalte stelle der ASD auch im Jahr 2006 wieder eine deutliche Zunahme besonders strittiger Fälle fest, die wiederum mit einem erheblichen zeitlichen Beratungsaufwand verbunden sind.

Fachkräfte gewährleisten Begleitung und Unterstützung bei gleichzeitiger Familienbewahrung

Zu den weiteren Aufgaben des ASD gehört vor allem auch der Erhalt hilfebedürftiger Familien. Anstatt die Kinder von ihren Eltern zu trennen, wird in den meisten Fällen versucht, den Familien eine solche Unterstützung, Beratung und Hilfestellung zukommen zu lassen, dass sie nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes wieder eigenverantwortlich leben und handeln können. An dieser Stelle stellt das Amt für Jugend, Familie und Sport fest, dass sich das Instrument der vorbeugenden Familienhilfe, die sogenannte Sozialpädagogische Familienhilfe weiterhin bestens bewährt hat. Das Familienhilfeangebot hat insgesamt 63 Familien im Vogelsbergkreis erreichen können (2005: 53).

Von hoher Bedeutung für die Bewahrung des Familienzusammenhangs ist weiterhin die Hilfe zur Erziehung in Tagesgruppen. Dieses Angebot wurde im vergangenen Jahr intensiv und kontinuierlich von den Familien genutzt, da die teilstationäre Maßnahme es den Kindern ermöglicht, in ihrem vertrauten Umfeld und vor allen Dingen in der eigenen Familie zu verbleiben. Hilfe zur Erziehung in Tagesgruppen erhielten zum Jahresende 66 Kinder, wobei die Gesamtzahl der Nutzer durch Zu- und Abgänge deutlich höher lag. Zusätzlich zu dieser Maßnahme wird durch Elternarbeit versucht, die Erziehungsfähigkeit der Eltern herzustellen und zu stärken.

Dies stößt wiederum auf große Akzeptanz bei den Eltern, die durch Beantragung einer Hilfe zur Erziehung nicht die Trennung von ihrem Kind riskieren. In allen Fällen der Hilfen zur Erziehung erstellt der Allgemeine Soziale Dienst nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes halbjährlich Hilfepläne für die einzelnen Hilfeempfänger, um die Ziele der Hilfe und das bisher Erreichte zu dokumentieren. Dies geschieht unter der Beteiligung der jungen Menschen, der Sorgeberechtigten sowie der Betreuungskräfte der jeweiligen Einrichtungen.

Gegen Ende des Jahres 2006 befanden sich 269 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Jugendheimen, sonstigen betreuten Wohnformen und Pflegefamilien. Hierin enthalten sind auch 73 Fälle der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, 85 sogenannte Pflegekinder, sowie 39 jungen Menschen, die intensiv-sozialpädagogische Einzelbetreuung erhalten. Durch den Ausbau des zuletzt genannten Angebotes konnte erreicht werden, dass junge Menschen nicht in der kostenintensiveren Heimerziehung, sondern entweder im Familienverband oder in einer eigenen Wohnmöglichkeit betreut und begleitet werden. Im Jahr 2006 wurde für rund 140 seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche Eingliederungshilfe in ambulanter Form gewährt. Die Jugendgerichtshilfe des Amtes für Jugend, Familie und Sport war laut Jahresbericht im Jahr 2006 an rund 420 Jugendstrafverfahren beteiligt.+++

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