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Pressekonferenz heute Nachmittag im Landratsamt

Amtstierärztin Dr. Nicole Pirron vom Veterinäramt Fulda.

29.05.07 - Fulda

AKTUELL! Almendorf und Eichenzell wegen Pferdeseuche zu Sperrbereichen erklärt

Um eine mögliche Weiterverbreitung der amtlich festgestellten ansteckenden Blutarmut (ON berichtete: http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1136562 ) zu vermeiden, hat heute die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung in Absprache mit Vertretern des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie der Regierungspräsidien Kassel und Gießen zwei Sperrbereiche im Landkreis Fulda festgelegt. Ebenso wurde vereinbart, dass die bisherigen Beschränkungen in den gesperrten Betrieben aufrecht erhalten werden.

In den beiden Sperrbereichen rund um den Betrieb in Petersberg-Almendorf sowie die Tierklinik in Eichenzell, in der das erkrankte und inzwischen eingeschläferte Tier zuletzt behandelt wurde, gilt damit ab sofort ein generelles Verbringungsverbot (Transportverbot) von Einhufern. Eine Weidehaltung ist eingeschränkt möglich, sofern auf der Weide kein Kontakt zu anderen Tieren in der entsprechenden Gemarkung stattfinden kann. Ebenso sind Reitveranstaltungen in diesen Zonen, die in einem Radius von rund drei Kilometer um Petersberg-Almendorf beziehungsweise Eichenzell gezogen werden, nicht erlaubt. Um eine Weiterverschleppung des Virus zu vermeiden, müssen bestimmt Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden. Der übrige Landkreis ist hiervon nicht betroffen.

Auch bei den Tieren in den zwei Sperrbereichen werden in den nächsten Tagen Blutproben gezogen, um überprüfen zu können, ob möglicherweise eine Infektion mit der ansteckenden Krankheit stattgefunden hat. Nach einer zweiten Untersuchung im Abstand von 21 Tagen kann dann eine endgültige Aussage über eine Erkrankung getroffen werden.

Bei der ansteckenden Blutarmut handelt es sich um eine fieberhafte Erkrankung, von der Pferde und andere Einhufer aus der Familie der Equidae (Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras) betroffen sein können. Impfungen und Heilversuche sind verboten. In den meisten Fällen endet die ansteckende Blutarmut tödlich. Für Menschen besteht jedoch keinerlei gesundheitliche Gefährdung.

In diesem Zusammenhang weist die Veterinärbehörde des Landkreises Fulda darauf hin, dass Pferdebesitzer ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse (Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden, Telefon: 0611 / 94 0 83-0) und der Veterinärbehörde anmelden müssen. Erfolgt keine Anmeldung, kann dem Halter nach einer möglichen Tötung der Tiere kein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Für Fragen zum Auftreten der Pferdeseuche wurde bei der Veterinärbehörde eine Hotline eingerichtet, die täglich von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06 61 / 60 06 78 0 zu erreichen ist. +++


Großes Medieninteresse bei der kurzfristig einberufenen Pressekonferenz.

Landrat Bernd Woide erläuterte die nun getroffenen Präventionsmaßnahmen des Landkreises.

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