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In diesem Hof war das Pensionspferd aus Thüringen untergestellt

Drei Betriebe stehen unter Quarantäne

28.05.07 - Petersberg

QUARANTÄNE für 3 Betriebe und Tierklinik - Tierseuche (Blutarmut) bestätigt

Drei pferdehaltende Betriebe und die Krankenstation einer Tierklinik sind von der Veterinärbehörde gesperrt worden. Die Tiere dürfen nicht mehr auf die Weide, weil sich die Krankheit durch Viren überträgt. Allerdings sei die "Blutarmut" für Menschen ungefährlich. Dies gab das Landratsamt heute Mittag um 11.57 Uhr bekannt, nachdem die Ergebnisse einer abschließenden Untersuchung von Proben im Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald vorlagen. Danach ergab sich auch die Infektion des bereits eingeschläferten Tieres mit der ansteckenden Blutarmut (Infektiöse Anämie). Osthessen-News hatte bereits vor zwei Tagen über einen "ersten Verdacht" der Tierseuche berichtet.

Der Betrieb im Ortsteil Almendorf der Gemeinde Petersberg (Kreis Fulda), in dem das Pferd bis zu seiner Erkrankung untergebracht war, bleibt daher ebenso wie zwei weitere Betriebe in der Gemarkung, in denen Tiere möglicherweise engeren Kontakt mit dem erkrankten Tier hatten, bis auf weiteres gesperrt. Entsprechendes gilt für die Station der Klinik in Eichenzell (Kreis Fulda), in der das Tier zuletzt behandelt worden war.

Bei der ansteckenden Blutarmut handelt es sich um eine fieberhafte Erkrankung, von der Pferde und andere Einhufer aus der Familie der Equidae (Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras) betroffen sein können. Impfungen und Heilversuche sind verboten. In den meisten Fällen endet die ansteckende Blutarmut tödlich. Für Menschen besteht jedoch keinerlei gesundheitliche Gefährdung.

Die Sperrverfügung der Veterinärbehörde beinhaltet in erster Linie ein Aufstallungsgebot. Eine Weidehaltung dieser Tiere ist verboten. Hiervon betroffen sind in den gesperrten Betrieben sowie in der Tierklinik 70 bis 80 Pferde. Auch müssen, um eine Weiterverschleppung des Virus zu vermeiden, bestimmte Desinfektionsmaßnahmen an den Ein- und Ausgängen der Stallungen eingehalten werden.

Da die Krankheit nicht nur durch tierische Ausscheidungen wie Speichel und Urin, sondern auch durch blutsaugende Insekten übertragen werden kann, wurden die gesperrten Be-triebe aufgefordert, eine Insektizidbehandlung durchzuführen. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Daher müssen in etwa zwei bis drei Wochen Blutuntersuchungen zur Kontrolle stattfinden.

Das betroffene Tier stammte aus Thüringen und befand sich vom 13. bis zum 21. Mai 2007 auf dem Betrieb in Petersberg. Es wurde am 23. Mai 2007 in einer Tierklinik in Eichenzell eingeschläfert.

In diesem Zusammenhang weist die Veterinärbehörde des Landkreises Fulda darauf hin, dass Pferdebesitzer ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse (Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden, Tel.-Nr.: 0611/94083-0) und der Veterinärbehörde anzumelden haben. Erfolgt keine Anmeldung, kann dem Halter nach einer möglichen Tötung der Tiere kein finanzieller Ausgleich gewährt werden.

Für Fragen zum Auftreten der Pferdeseuche wurde bei der Veterinärbehörde eine Hotline eingerichtet, die auch über Pfingsten täglich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Tel. Nr.: 0661/6006-780 zu erreichen ist. +++


Aufenthalt im Freien ist verboten

Auch die Tierklinik in Eichenzell ist betroffen

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