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18.05.07 - VB
Bürger wehren sich gegen Mobilfunkmast: "Verstoß gegen geltendes Baurecht"
LAUTERBACH. "Mobilfunkanlagen gehören nicht in Wohngebiete und erst recht nicht in die Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Schulen." Diese Ansicht vertreten auch 22 Anwohner aus Lauterbach, die sich zu einer Klagegemeinschaft zusammengeschlossen haben. Vertreten wird die Klagegemeinschaft durch den Fachanwalt für Umweltrecht, Umweltmedizin, Toxilogie und Recht, Wilhelm Krahn-Zembol.
E-Plus wurde von der Klagegemeinschaft unter Androhung von Schadenersatz aufgefordert, den Mobilfunkmast in Lauterbach aus dem Wohngebiet zu verlegen. Der E-Plus-Mast verstoße gegen geltendes Baurecht, indem er den Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht einhalte. Immer wieder habe Bürgermeister Vollmöller versichert, alle juristischen Einwirkungsmöglichkeiten für die Bürger geprüft zu haben. Trotzdem sei die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber nicht eingehalten worden und nunmehr gegen geltendes Baurecht verstoßen worden.
„Jeder Bürger muss seine Garage wieder abreißen, wenn er gegen geltendes Baurecht verstößt. Wird die Strenge des Gesetzes auch für E-Plus gelten oder wird man das Baurecht beugen?“, fragen die Mitglieder der Bürgerwelle ungläubig. +++