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Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege setzen ihre bewährte Zusammenarbeit mit dem Kreis fort. Unser Foto zeigt (vordere Reihe, von links): Renate Loth (Caritas-Verband), Landrat Rudolf Marx, Christa Wachter (Diakonisches Werk), Heike Bohl (Arbeiterwohlfahrt) - hintere Reihe, von links: Henner Conrad (Paritätischer Wohlfahrtsverband), Bernhard Ziegler und Ralf Dickel (Deutsches Rotes Kreuz). - Foto: Vogelsbergkreis

17.10.06 - Lauterbach

Freie Wohlfahrtspflege und Landrat beschließen Arbeitsgemeinschaft

Der Vogelsbergkreis und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung ihren Willen bekräftigt, „zum Wohle bedürftiger Menschen wie seither eng und praxisorientiert zusammenzuarbeiten“. Die Vertreterinnen und Vertreter des Caritas-Verbandes, des Diakonischen Werks, der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes setzten vor wenigen Tagen gemeinsam mit Landrat Rudolf Marx im Lauterbacher Kreishaus ihre Unterschrift unter eine Vereinbarung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft.

Als das Bundesozialhilfegesetz (BSHG) noch in Kraft war, wurden Kreis und Verbände gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Nun erfolgt die Fortsetzung der Zusammenarbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XII in freiwilliger Vereinbarung. Landrat Marx betonte: "Selbstverständlich wollen wir zum Nutzen der Menschen weiter zusammenarbeiten. Wir wollen verlässliche Partner sein."

Der Vogelsbergkreis setze aus guten Grund eine lange geübte Tradition fort. Die Erfahrung der täglichen Praxis habe gezeigt, dass es gut und für die Klienten hilfreich sei, ein praxisorientiertes Steuerungsinstrument zu besitzen - dieses sei die Arbeitsgemeinschaft. Marx machte deutlich, dass sowohl der Kreis als auch die Verbände im Sozialbereich "sehr viel Geld in die Hand nähmen". Um so richtiger sei es, sich untereinander abzustimmen und fachlich auszutauschen. Dabei sei es beispielsweise unerlässlich, dass die Fachleute der Allgemeinen Lebensberatung in der freien Wohlfahrtspflege interne Richtlinien und grundsätzliche Haltungen der Behörden kennen - und dies eben nicht nur zufällig.

In der Vereinbarung heißt es: "Die Arbeitsgemeinschaft versteht sich als praxisorientiertes Steuerungsinstrument zum Wohle der Leistungsberechtigten. Sie dient dem regelmäßigen Austausch und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und dem örtlichen Sozialhilfeträger. Erkenntnisse und Empfehlungen, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben, können als Vorschläge in die Sozialplanung des Kreises einfließen."

Henner Conrad vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sprach für die anwesenden Verbände und meinte: "Es ist eine lang geübte und gute Tradition einer sehr fruchtbaren Zusammenarbeit." Er dankte Landrat Marx: "Es ist gut, dass dies von politischer Seite so sehr unterstützt wird." Der Leiter des Amtes für Soziale Sicherung, Werner Köhler, lobte: "Der Vogelsbergkreis ist weit voraus." Auch Hans-Dieter Herget, Koordinator für soziale Dienste im Sozialamt betonte, dass das Verhältnis zwischen Behörde und Verbänden von Verlässlichkeit und Vertrauen geprägt sei. +++

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