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26.07.06 - Region

Minister RHIEL: "Strompreis-Stopp 2006 bleibt - kein Zurück zu Monopolprivilegien"

„Es gibt kein zurück zu Monopolprivilegien und überhöhten Stromnetzentgelten. Die Netzbetreiber in Hessen werden ihre Durchleitungsentgelte für Strom absenken müssen. Hierbei ziehen Hessen, die übrigen Länder und die Bundesnetzagentur an einem Strang. Die Kritik des Hessischen Städtetags ist unzeitgemäß und rechtlich chancenlos.“ Das erklärte heute Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel nach der heutigen Kritik des Hessischen Städtetags an der Regulierung der Netzmonopole.

Zudem versicherte Dr. Rhiel: „Es bleibt beim Strompreis-Stopp 2006 in Hessen. Die von den hessischen Stromunternehmen geforderte Extra-Belastung von 100 Mio. Euro auf Kosten der Verbraucher wird es nicht geben.“ Der Minister erinnerte daran, dass zwei mehrheitlich in Kommunaleigentum befindliche Stromunternehmen - die entega in Darmstadt und die Mainova in Frankfurt - bereits ihre Anträge für 2006 auf Strompreiserhöhung um 8,7 bzw.7,1 Prozent im allgemeinen Tarif zurück genommen haben. Dr. Rhiel rief die übrigen 48 hessischen Stromunternehmen - darunter auch die ÜWAG (Fulda) und die OVAG (Friedberg/Vogelsberg) - auf, sich die Entscheidungen der entega und der Mainova zum Vorbild zu nehmen und ebenfalls ihre Erhöhungsanträge zurück zu ziehen.

Dr. Rhiel bekräftigte: „Ich erwarte, dass die Netzentgelte in Hessen im Durchschnitt um mehr als zehn Prozent sinken. Das ist Ergebnis der Prüfungen der 37 kleineren Stromnetzbetreiber, die vom hessischen Wirtschaftsministerium kontrolliert werden. In ähnlicher Größenordnung dürften die Kürzungen der 13 größeren hessischen Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur liegen.“

Städtetag sollte alte Zöpfe abschneiden und Wettbewerb akzeptieren

Die strenge Kontrolle der Netzmonopolisten sei im Interesse der Verbraucher, sagte Dr. Rhiel: „Der Endkundenpreis wird so gedämpft und Wettbewerbsbehinderung durch Netzbetreiber unterbunden. Günstigere Anbieter bekommen diskriminierungsfrei Zugang zu allen Stromnetzen und Verbraucher werden zu billigeren Anbietern wechseln können.“

Der Minister warnte, der Hessische Städtetag „gefährde seinen guten Ruf“, wenn er an „alten Zöpfen und ungerechtfertigten Privilegien für Stadtwerke“ festhalte: „Sonderrechte für Stadtwerke sind genauso unzeitgemäß wie Privilegien für große Energieunternehmen. Stadtwerke, die ordentlich wirtschaften, können die Herausforderungen niedrigerer Netzentgelte meistern.“

Querfinanzierung von Energiegewinnen zum ÖPNV ist unsozial

Dr. Rhiel lehnt die Finanzierung allgemeiner öffentliche Aufgaben der Kommunen durch überhöhte Energiepreise ab: „Der Missbrauch der Energiemonopole zur Entlastung städtischer Haushalte ist unsozial. Die Stromrechnung kann nicht unterscheiden, ob jemand viel oder wenig verdient und ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt versorgt werden. Bei der Finanzierung allgemeiner öffentlicher Aufgaben muss gelten: Starke Schultern tragen mehr als schwache Schultern.“

Busse, Büchereien und Bürgermeistergehälter müssten und könnten anders finanziert werden, so Dr. Rhiel. Durch Ausschreibungen im Öffentlichen Personennahverkehr etwa sollten die leistungsstärksten Firmen zum Zuge kommen, nicht automatisch kommunale Verkehrsbetriebe. Das senke den Subventionsbedarf. Dr. Rhiel: „Mit Thesen wie ‚Weniger Strompreis = weniger Busse’ werden Bürger für dumm verkauft und auf unseriöse Weise Ängste geschürt!“

OLG Düsseldorf hat Rechtmäßigkeit der Netzentgeltabsenkung bestätigt

Der Minister sagte, die Versorgungssicherheit bleibe voll erhalten. Er betonte, dass das Energiewirtschaftsgesetz eine hohe Verzinsung der Netzinvestitionen mit einer Garantierendite von bis zu 10 Prozent gewähre. „Das ist sehr auskömmlich und setzt genügend Anreize für Erhalt und Ausbau der Netze. Angstmacherei gilt nicht: Versorgungssicherheit und wettbewerbsorientierte Netzregulierung werden gleichzeitig erreicht.“

Etwaigen Klagen von Netzbetreibern räumt Dr. Rhiel keine Chance ein. Der Minister sieht das Vorgehen der Regulierungsbehörden von Bund und Ländern bestätigt durch die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf von 21. Juli 2006, mit der die Absenkung der Netzentgelte der Vattenfall Europe Transmission GmbH (VET) gegenüber 2004 um 11,7 Prozent durch die Bundesnetzagentur als rechtmäßig nach § 23a Energiewirtschaftsgesetz eingestuft wurde. +++

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