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07.06.06 - Fulda

CONTIPARK zu "Parkplatz-Abzocke am Bahnhof" - Stellungnahme IM WORTLAUT

Ausführlich hatte "Osthessen-News" kürzlich über einen "Offenen Brief" von Leser Udo Bauch aus Eichenzell über die seiner Meinung nach "Parkplatz-Abzocke" auf dem Gelände gegenüber dem Esperanto-Zentrum berichtet. Dazu gab es zahlreiche heftige Reaktionen und Kritik, dass die Parkplatzbeschriftung zu ungenau sei. Zu diesem Themenkomplex hat jetzt auch die Pächterin des Bahngeländes, die Firma CONTIPARK, der Redaktion eine Stellungnahme geschickt, die wir nachfolgend "IM WORTLAUT" veröffentlichen.

"Sehr geehrte Redaktion der osthessen-news,

wir nehmen Bezug auf den offenen Brief Ihres Lesers Udo Bauch an den Oberbürgermeister der Stadt Fulda, Herrn Möller sowie eine weitere Veröffentlichung zum Thema Parkplatz auf Ihrer Internetseite unter dem Datum 26. Mai 2006. Seriöserweise hätten wir erwartet, dass man uns, als betroffenes Unternehmen, selbst zu den Vorgängen befragt. Aber das war leider zum fraglichen Zeitpunkt nicht der Fall.

Doch einmal abgesehen davon möchten wir eindeutig klarstellen, dass ein gravierender Unterschied besteht zwischen Parkplatzentgelt und einer Bearbeitungsgebühr im Sinne einer Vertragsstrafe wegen Parkens ohne gültigen Parkschein auf kostenpflichtigen Parkflächen. Hier geht es nicht um „Abzocke“, sondern um die legitime Realisierung rechtlicher Ansprüche. Der Tarif beträgt auf dem Parkplatz Esperantostraße 2,- € pro Tag und ist folglich nicht zu beanstanden.

Dafür bietet Contipark Stellflächen, die professionell bewirtschaftet werden. Sie sind ausgestattet mit modernen Parkscheinautomaten, die neben der üblichen Barzahlung auch das Zahlen mit Scheckkarten ermöglichen. Darüber hinaus ist geschultes Personal mehrmals täglich im Einsatz, das für Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung, also auch für die Einhaltung der Zahlungspflicht sorgt.

Der in Ihrem Artikel genannte Betrag von 22,- € hat mit einem Bußgeld, wie es normalerweise von öffentlichen Behören erhoben wird, nichts zu tun. Es handelt sich vielmehr um die Durchsetzung unseres vertraglichen Anspruches, nämlich der Zahlung der vereinbarten Miete für die Parkplatznutzung. Er setzt sich - im vorliegenden Fall - zusammen aus einem Tagessatz von 2,- € und einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 20,- €. Hätte nur einer der Beschwerdeführer den fälligen Tagessatz in Höhe von 2,- € bezahlt, der eindeutig am Parkscheinautomaten ersichtlich ist, wären ihm alle anderen Unannehmlichkeiten erspart geblieben.

Als seriöses Unternehmen verwehren wir uns ausdrücklich gegen den in diesem Zusammenhang ge-nutzten Begriff „Abzocke“. Die Contipark International Unternehmensgruppe ist ein renommierter internationaler Parkhausbetreiber mit fast 40-jähriger Tradition. Seine Geschäftstätigkeit umfasst die Planung, Finanzierung und Bewirtschaftung von Parkeinrichtungen bundesweit. In Deutschland nimmt Contipark mit ca. 140 Objekten in mehr als 45 Städten und insgesamt etwa 70.000 Stellplätzen eine marktführende Position ein.

Es ist nicht nur für private Unternehmen, sondern auch für öffentliche Betreiber nicht hinnehmbar, dass ca. 83 Prozent der Autofahrer kostenpflichtige Parkflächen ohne Bezahlung nutzen. Erstens werden damit die restlichen 17 Prozent benachteiligt, die ordnungsgemäß ihr Parkentgelt zahlen und zwei-tens entstehen für die Betreiber Schäden in Millionenhöhe. Nicht ohne Grund wird derzeit auf politischer Ebene darüber diskutiert, die Bußgeldregelungen in diesem Bereich spürbar zu verschärfen.

Wir hoffen also abschließend auf die Einsicht der Nutzer entgeltpflichtiger Parkplätze. Dann gäbe es keinen Ärger über Zahlungsaufforderungen und die Flächen könnten im Interesse aller wirtschaftlich und professionell betrieben werden.

Berlin, 6. Juni 2006

Kontakt: Pressestelle der Contipark International Unternehmensgruppe c/o PR Team GmbH, Berlin, Frau Gudrun Jahn, Tel 030-8230337, Fax 030-8233450, e-mail:[email protected] +++

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