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IG-Metallsekretär Ferdinand Hareter(links) mit seinem Hanauer Anwalt, Karl Friedrich Rix.

Richter Martin Gaeffer mahnte die Kontrahenten zur Einigung.

01.06.06 - Fulda

Gerichts-Eilentscheidung zum Streit duramotive und IG-Metall-Sekretär: 0 : 0

In der Auseinandersetzung um Äußerungen des IG-Metall-Gewerkschaftssekretärs Ferdinand Hareter zum Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze der duramotive GmbH in Großenlüder gab es heute Nachmittag eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren. Der Rechtsstreit wurde beigelegt, die Kosten des Verfahrens muss der Antragsteller, also die duramotive tragen.

Der Geschäftsführer der duramotive, Dr. Christian Schäfer hatte gegen Hareter eine einstweilige Verfügung wegen angeblich wahrheitswidriger und rufschädigender Äußerungen beim Landgericht Fulda beantragt. Der Gewerkschaftssekretär solle die Behauptungen widerrufen, Dr. Schäfer genüge es nicht mehr, 110 Kolleginnen und Kollegen rauszuschmeißen, der Rest der Belegschaft sei auch noch aufgefordert worden, auf 2 Millionen Euro Lohnbestandteile zu verzichten, es habe keine Lohnerhöhungen mehr gegeben, Prämien seien massiv gekürzt worden, es sollten bis zum Jahr 2009 ca. 80 Arbeitsplätze abgebaut und verlagert werden, Schäfer habe in würdeloser Art und Weise die Dumpingschraube gedreht - und ähnliche Aussagen mehr.

Richter Martin Gaeffer wies die Parteien eindringlich darauf hin, dass es die Entscheidung, ob es sich dabei um freie Meinungsäußerung oder falsche Tatsachenbehauptung gehandelt habe, ausgesprochen kompliziert sei - und nur in einem langwierigen Hauptsacheverfahren entschieden werden könnte. Um Dauer und Kosten eines solchen Verfahrens zu umgehen, empfahl er den beiden Kontrahenten, sich gütlich zu einigen. "Kooperation statt Konfrontation" sei jetzt gefragt. Beide Parteien - Arbeitgeber und Gewerkschaft -säßen in einem Boot, wenn es um die Arbeitsplätze ginge, und dürften nicht um das Ruder streiten oder ein Leck ins Boot schlagen.

Einen Widerruf der Äußerungen von Hareter zu fordern, schloss Richter Gaeffer aber kategorisch aus, weil dessen Äußerungen keine Schmähkritik darstellten, sondern vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien. Die tatsächliche Situation des Unternehmens - und was 2009 für eine Arbeitsplatzlage dort bestehen werde, ließe sich - wenn überhaupt - keinesfalls in einem Eilverfahren klären. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern herrsche nun mal ein rauer Ton, da könne auch mal ein markiges Wort fallen, beschied der Richter.

Zwar schien es zunächst so, als würden die beiden Parteien auf die gütliche Einigung eingehen, dann wollte Rechtsanwalt Klaus Hutzel und der duramotive Personalchef Hans Pfleger, der für den verhinderten Geschäftsführer erschienen war, sich aber erst telefonisch mit Dr. Schäfer abstimmen. Das gestaltete sich langwierig: mehrere Male verließen beide den Sitzungssaal. Auch die richterliche Empfehlung an die duramotive, als Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, stieß nicht auf Gegenliebe. Das Geld spiele dabei eine untergeordnete Rolle, gab Anwalt Hutzel zu verstehen, aber "die Optik" stimme dann nicht.

Ins Protokoll wurde auch aufgenommen, dass sich die beiden Parteien mit den gefallenen Äußerungen nicht persönlich verletzen wollten und dass eine neues Verfahren von Seiten des duramotive-Geschäftsführers angestrengt werde, falls Hareter seinen Behauptungen erneut äußern würde. Für ihn sei die Verhandlung so überflüssig wie ein Kropf, gab Ferdinand Hareter zu verstehen, er habe schließlich kein Verfahren angestrengt. Im Gerichtssal waren auch Betriebsräte und Mitarbeiter von duramotive anwesend.+++



Mehrmals verließ die antragstellende Seite den Gerichtssaal, um sich zu beraten.


Rechtsanwalt Klaus Hutzel (rechts) und duramotive Personalleiter Hans Pfleger.

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