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01.06.06 - Region

Scheinfirmen aus neuen EU-Ländern immer mehr ein Problem als Schwarzarbeit

"Die Scheinselbstständigkeit wird auch in unserer Region zum Problem", weiß Sven Kurzeknabe. Der Gewerbeprüfer der Handwerkskammer Kassel (HWK) geht davon aus, dass auf den heimischen Baustellen bald Ein-Mann-Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedsländern den deutschen Schwarzarbeitern den Rang ablaufen werden.

Zur Umgehung der so genannten Übergangsfristen würden immer mehr Bürger aus dem Osten der EU in Deutschland legal einen Gewerbeschein beantragen und dann handwerklich tätig werden. Allerdings meist nur unter dem Vorwand, selbstständig zu sein. Diese Personen seien tatsächlich aber weisungsgebunden und kämen auch zu festen Arbeitszeiten zum Einsatz, was ein normales Dienstverhältnis beschreibe.

"Die Hürden für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit liegen niedrig," sagt Kurzeknabe, "eine Folge der novellierten Handwerksordnung". Ein Gewerbeschein reiche aus und schon könnten Osteuropäer ganz legal ein zulassungsfreies Handwerk in Deutschland betreiben - ob sie daneben noch andere, zulassungspflichtige Bautätigkeiten ausführten, sei kaum zu kontrollieren. Und dank ihrer "Selbstständigkeit" könnten sie die Löhne selber bestimmen - die gesetzlichen Vorschriften von 9,10 Euro im Osten und 10,54 Euro im Westen gelten für Selbstständige nicht.

"Erst kürzlich haben wir auf einer Baustelle im Großraum Kassel fünf Maurer angetroffen, die als Fliesenleger registriert waren", berichtet Kurzeknabe." Den Arbeitern droht nun eine Anzeige wegen unzulässiger Handwerksausübung, gegen ihre Arbeitgeber wird ebenfalls ermittelt - "unter anderem wegen illegaler Beschäftigung", berichtet Kurzeknabe.

Von einer "dramatischen Situation für das legal arbeitende heimische Handwerk" spricht der Gewerbeprüfer. "Das Preisgefüge und der Wirtschaftsstandort leiden". Seit Jahresbeginn hätten im Kammerbezirk 168 Osteuropäer ein zulassungsfreies Handwerk angemeldet, wobei als Firmensitz oft mehrfach identische Adressen angegeben wurden.

Scheinselbstständigen sei in der Regel nur das Handwerk zu legen, wenn sie über ihren Gewerbeschein hinausgehende Leistungen erbringen würden. "Der Zoll und die Handwerkskammer Kassel arbeiten deshalb sehr eng zusammen", so Kurzeknabe abschließend. +++

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