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- Fotos: Max Colin Heydenreich

23.05.06 - Petersberg

Wer darf was? Streit mit Stadt Fulda um das Gewerbegebiet „Alte Ziegelei“

Jeden Tag erreichen die Redaktion von Osthessen-News eine Menge Leseranfragen, für deren schnelle und informative Beantwortung wir viel Zeit investieren. So erwies sich die schlichte Frage eines unserer User, was denn eigentlich mit dem Gewerbegebiet Alte Ziegelei in Petersberg los wäre, als zeitaufwendige Rechercheaufgabe. Das Ergebnis von zahllosen Telefonaten kurz und knapp ausgedrückt: „Die einen sagen so – die anderen sagen so!“

Der Petersberger Bauamtsleiter Martin Michel erklärt auf unsere Anfrage, die Stadt Fulda sei mit der geplanten Ansiedelung bestimmter Händler auf dem rund 8 Hektar Gelände nicht einverstanden gewesen, deshalb habe der Landkreis bislang noch kein „okay“ gegeben. Die Stadt Fulda habe argumentiert, dort dürfe zum Beispiel kein Schuhgeschäft aufmachen, denn ein solches Angebot gebe es bereits in der Fuldaer Innenstadt. Auf unsere erstaunte Rückfrage, welches Sortiment denn dann überhaupt denkbar sei, sagte der Bauamtsleiter: „Fulda hat da als Oberzentrum das Sagen und verweist auf seine „Innenstadtrelevanz“. Soll heißen, den Läden in der Innenstadt darf von der „Grünen Wiese“ aus keine Konkurrenz gemacht werden. Allerdings mit dem feinen Unterschied, dass die Händler auf den Kaiserwiesen von solcher Rücksichtnahme auf Interessen des Innenstadteinzelhandels offenbar ausgenommen wurden. Gilt hier das Prinzip, was Fulda als Oberzentrum darf, ist Petersberg als Unterzentrum noch lange nicht erlaubt?

Petersbergs Bürgermeister Karl Josef Schwiddessen sieht die Entwicklung des Gewerbegebiets „Alte Ziegelei“ trotz der notwendigen Abstimmung mit Fulda ganz optimistisch. Die Ansiedlung eines Autohauses, eines Hotels, einer Glaserei, einer Tankstelle, eines Ärztehauses und eines Drive-In-Backshops sei jedenfalls nicht strittig. Allein das geplante 29. Gartencenter von "Blumen-Risse" - eines der größten europäischen Blumeneinzelhandelsunternehmen mit 160 Filialen und 28 Gartencentern - das eine Fläche von etwa 1.500 Quadratmeter haben soll, sei noch in der Diskussion.

Auch das Regierungspräsidium in Kassel als übergeordnete Genehmigungsbehörde musste sich inzwischen mit diesem Konflikt beschäftigen. „Einigt euch!“, lautet der wohlmeinende Rat an die beiden Kommunen. RP-Pressesprecher Michael Conrad verweist auf die Vorgaben des Regionalplans, der nun einmal genau festlege, was in einem Gewerbegebiet angesiedelt werden dürfe. Für die beiden Lebensmittelanbieter seien deshalb schon Sondergebiete mit bestimmten Auflagen ausgewiesen worden. Für die Nachbarbebauung komme keine Sonderregelung mehr in Frage.

Im Wortlaut heißt es: „In dem landesplanerischen Verfahren der Gemeinde Petersberg wegen Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen (RPN) für zwei geplante Sondergebiete zur Ansiedlung zweier Lebensmittelmärkte auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei in der Gemeinde Peterberg, Landkreis Fulda, (Sondergebiet SO 1 „Discounter“ mit max. 850 m² Verkaufsfläche, Sondergebiet SO 2 “Vollsortimenter“ mit 1.600 m² Verkaufsfläche inkl. Getränkemarkt, Bebauungsplan Nr. 48 „Alte Ziegelei“) ergeht folgende landesplanerische Entscheidung: Die Abweichung vom RPN wird zugelassen.“ Dabei sei maßgeblich zu beachten, dass hier als Kernsortiment nur Lebensmittel zulässig seien, sonstige marktübliche Randsortimente könnten allenfalls auf einer untergeordneten Teilfläche von nicht mehr als 10% der zulässigen Verkaufsfläche bzw. max. 100 m² zugelassen werden.“

Die Gemeinde Petersberg verfüge bislang nur über eine deutlich unterdurchschnittliche Ausstattung im wohnungsnah vorzuhaltenden Grundversorgungssortiment Lebensmittel und Getränke. Neben dem tegut-Markt gebe es in Petersberg mit ca. 14.500 Einwohnern nur noch mehrere kleine Lebensmittelmärkte mit Verkaufsflächen zwischen 350 und 550 m², so dass ein weiterer Vollsortimenter mit 1.200 m² und 400m² Verkaufsfläche für einen Getränkemarkt angemessen sei. Die zusätzliche Ansiedlung eines Discounters sei aufgrund der Gemeindegröße und ihrer Zentralität vertretbar, schreibt das RP.

Die bislang vorgesehene Festsetzung „Waren aller Art einschließlich Lebensmittel“ entspreche nicht dem Ergebnis der Abstimmung mit der Stadt Fulda, die in ihrer Stellungnahme zwar die Zulassung eines Lebensmitteldiscounters, nicht aber eines großflächigen Handelsbetrieb mit Sortimenten aller Art einschließlich Lebensmittel akzeptiert hätte. Auch die Industrie und Handelskammer Fulda habe in Ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass großflächige sonstige innenstadtrelevante Sortimente hier nicht zugelassen werden sollten.

Fuldas OB Gerhard Möller begründet die Restriktionen gegenüber bestimmten Ansiedlungen damit: „Wir haben uns positioniert und müssen zuallererst innerstädtische Interessen Fuldas wahren.“ Idealerweise würde man sich mit Petersberg auf einen Konsens einigen, man sei schließlich ständig im Gespräch. Dabei sei die planungsrechtliche Situation ganz eindeutig. Was die Kaiserwiesen beträfe, habe man sich streng an die Vorgaben des Gutachten der Gesellschaft für Konsumforschung GfK gehalten. „Unsere Einwände sind nicht etwa als imperiale Geste des Oberzentrums misszuverstehen“, sagte der OB.+++













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